Zu dem Bebauungsplan Nr. 114 ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Im Umweltbericht sind die Belange des Umweltschutzes und die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu beschreiben und zu bewerten. Die Auswirkungen der Planung auf die Belange von Natur und Landschaft insbesondere hinsichtlich der Bilanzierung von Eingriffen und daraus resultierender Ausgleichserfordernisse sind vertieft zu betrachten.
Durch die Inanspruchnahme im Innenbereich liegender Garten- bzw. Wohnbauflächen ergibt sich eine konfliktarme Planung. Der Bestand weist bis auf den schützenswerten Baumbestand im Straßenraum sowie auf der öffentlichen Grünfläche erkennbar keine besonders wertvollen natürlichen Strukturen auf. Gleichwohl ergeben sich offensichtlich Auswirkungen insbesondere auf die Schutzgüter Boden und Wasserhaushalt sowie auf das Orts- und Landschaftsbild; weiterhin sind der Arten- und Biotopschutz zu beachten.
Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere und Pflanzen sind nicht zu erwarten, da keine Biotoptypen mit besonderer Bedeutung betroffen sind.
Erhebliche Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch bzw. die menschliche Gesundheit durch die Planung sind grundsätzlich nicht zu erwarten. Die schalltechnische Untersuchung des Bestandsverkehrs ergibt eine leichte Lärmbelastung durch Verkehr und Sport im Bestand, welcher jedoch durch passiven Schallschutz verhindert werden kann. Durch die Planung kann ein geringer zusätzlicher Kfz-Verkehr entstehen, allerdings in einem Umfang, der angesichts der Lage und Größe des Plangebietes, der voraussichtlichen Verteilung und der Art des Verkehrs verträglich erscheint.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden im Bebauungsplan durch Vorgaben zur Bebauungsdichte, zur Bauweise, zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen, welche sich am Bestand orientieren, minimiert.
Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale und archäologische Interessensgebiete sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt.