10. Aussagen zur Eingriffsregelung
Da sich das Planungsgebiet in einem überplanten Innenbereich befindet, ist in der Regel nicht mit erheblich verstärkten Eingriffen in Schutzgüter zu rechnen. Im Kontext von zukünftige Nachverdichtung ist die Versiegelung ehemals gärtnerisch genutzter Flächen nach heutigem Kenntnisstand als wesentlicher Eingriff in das Ökosystem anzusehen. Einzelheiten zu ggf. erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind im weiteren Verfahren im Rahmen der Umweltprüfung festzulegen.