Planungsdokumente: B-Plan 4.1, 1. Änd. Gemeinde Barsbüttel

Begründung

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Die Gemeinde Barsbüttel besteht aus den vier Ortsteilen Barsbüttel, Stemwarde, Stellau und Willinghusen. Das Plangebiet liegt im Nordosten des besiedelten Ortsteils Stellau und weist eine Größe von ca. 1,46 ha auf. Konkret handelt es sich um das Gebiet westliche Anliegergrundstücke der 'Stellauer Hauptstraße', östliche Anliegergrundstücke der 'Stellauer Hauptstraße' nördlich des 'Möhlenredders' im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4.1.

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet ist bereits bebaut und wird überwiegend von eingeschossigen Einfamilienhausstrukturen mit dazugehörigen Hausgärten dominiert. Auch ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus befindet sich im Plangebiet. Im Nordwesten wird das Plangebiet durch einen Knick begrenzt, hinter dem landwirtschaftlich genutzte Fläche anschließt. Umgeben ist das Plangebiet ansonsten überwiegend von Wohnbebauung. Südlich ist zudem eine gewerbliche Nutzung anzutreffen.

Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 4.1, der am 24. Dezember 1993 Rechtskraft erlangte. Es gilt die BauNVO in der Fassung aus dem Jahr 1990. Der Bebauungsplan trifft für das Plangebiet folgende zentrale Festsetzungen:

  • Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA);
  • ausschließlich Gebäude in offene Bauweise (o) zulässig;
  • maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ): 0,35, Ausschluss von Überschreitungsmöglichkeiten gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO;
  • maximal zulässige Geschossflächenzahl (GFZ): 0,5;
  • zwei Vollgeschosse (II) als Höchstmaß;
  • ausschließlich Sattel- (SD), Walm- (WD) und Krüppelwalmdach (KWD) mit einer Hauptdachneigung von 35 bis 48 Grad zulässig;
  • maximal zulässige Firsthöhe (FH): 11,50 m über der Mitte der Fahrbahn des zugehörigen Straßenabschnitts;
  • 'als zu erhalten' festgesetzte Einzelbäume entlang der 'Stellauer Hauptstraße'.

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 4.1

2. Anlass und Ziele der Planung