Planungsdokumente: B-Plan 4.1, 1. Änd. Gemeinde Barsbüttel

Begründung

2.1 Anlass der Planung

Trotz der Lage in unmittelbarer Nähe zur Stadt Hamburg hat der Ortsteil Stellau sein dörflich geprägtes Ortsbild gewahrt. Die Ortsmitte wird dominiert durch mehrere Hofstellen. Der Erhalt der Eigenart des Ortsbildes, das durch lockere dörfliche Strukturen geprägt ist, ist ein hohes Planungsziel der Gemeinde Barsbüttel. Gerade durch Abriss von urtümlichen Bestandsgebäuden und damit einhergehenden Neubauten läuft das Plangebiet Gefahr, dass die Eigenart des Gebietes negativ durch fehlende städtebauliche Festsetzungen beeinträchtigt wird. Bedingt durch den z. T. stattfindenden Generationenwechsel im Plangebiet ist zu erwarten, dass die Anfragen nach Abriss der Bestandsgebäude und Neubauvorhaben künftig weiter zunehmen werden, was die Gemeinde Barsbüttel dazu veranlasst hat, darüber nachzudenken, ob die vorhandenen Festsetzungen als Steuerungselemente für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ausreichen. Hinsichtlich der Festsetzungen besteht Handlungsbedarf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Einer negativen Entwicklung der Ortsstruktur durch eine unverhältnismäßige Verdichtung soll durch die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4.1 entgegengewirkt werden. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen.

Die Gemeinde Barsbüttel hat im Jahr 2019 ein Ortsentwicklungskonzept durch das Büro Raum & Energie, Institut für Planung, Kommunikation und Prozessmanagement GmbH für den Ortsteil Stellau erstellen lassen, das sich u. a. mit den Fragen beschäftigt, wie sich das Ortsbild weiterentwickeln und wie insbesondere die weitere wohnbauliche Entwicklung ausgerichtet werden soll. So führt das Konzept unter Ziffer 4.2 aus: "In den zurückliegenden 15 Jahren, verstärkt in jüngster Vergangenheit, wurden in Stellau Einzel-, Reihen- und auch kleinere Mehrfamilienhäuser gebaut, deren Baustil und Maßstäblichkeit deutlich vom Ortstypischen abweicht und in der öffentlichen Diskussion zum Teil heftig kritisiert wird, da es mit der vorhandenen Bebauung nicht harmonisiert."

Die Gemeinde Barsbüttel ist durch ihre verkehrsgünstige Lage in unmittelbarer Nähe zur Stadt Hamburg und dennoch im Grünen sowie durch ihr infrastrukturelles Angebot ein stark nachgefragter Wohnstandort. Dies hat zur Folge, dass auch Projektentwickler im zunehmenden Maße versuchen, Wohngrundstücke zu erwerben und zu entwickeln. Dabei steht oft nicht das optische Erscheinungsbild, sondern viel mehr die maximale Ausnutzung der Grundstücke für eine Gewinnmaximierung im Vordergrund. Gerade in Gebieten ohne entsprechende städtebauliche Festsetzungen besteht die Gefahr, dass hier Gebäude entstehen, die sich nicht vollumfänglich in das Siedlungsgefüge einfügen und ein negatives Erscheinungsbild hinterlassen. Dieser Gefahr soll durch eine langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch angepasste Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung entgegengewirkt werden. Besonders die fehlende Begrenzung der zulässigen Wohneinheiten und die fehlende Bereitstellung notwendiger Pkw-Stellplätze führen zum einen zu einer ortsuntypischen Verdichtung und zu zunehmenden Parkproblemen durch fehlende Stellplätze auf den Privatgrundstücken.

Ebenfalls als 'Schwäche' wurde im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes der nicht durchgehende Fußweg an der östlichen Seite der 'Stellauer Hauptstraße' thematisiert. Im Zuge der Planung sollen zudem Maßnahmen ergriffen werden, die die Verkehrssicherheit vor allem für Fußgänger erhöhen. Dazu sollen zum einen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Buskaps sowie für beidseitig straßenbegleitende Fußwege entlang der 'Stellauer Hauptstraße' geschaffen werden. Buskaps sind Fahrbahnrandhaltestellen, an die der Bus die Haltestelle fast komplett gerade anfahren kann. Zu den Vorteilen eines Haltestellenkaps zählen seine geringe Länge sowie die Möglichkeit, dicht am Bordstein anzuhalten, um den Fahrgastwechsel zu erleichtern. Des Weiteren befindet sich der Bus beim Verlassen der Haltestelle an der Spitze des Fahrzeugstromes und es muss bei Abfahrt nicht auf eine Lücke im fließenden Verkehr gewartet werden. Dies beschleunigt den öffentlichen Nahverkehr und trägt zudem zur Verkehrsberuhigung bei.

2.2 Ziele der Planung

Aus gemeindlicher Sicht lassen sich die wesentlichen Ziele der Planung wie folgt zusammenfassen:

  • Erhalt der Eigenart des Gebietes und der ortsbildprägenden Strukturen;

  • Förderung der Innenentwicklung und Sicherstellung, dass sich neuhinzukommende Gebäude harmonisch in den Bestand einfügen;

  • Begrenzung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten;

  • Begrenzung der maximalen Dimensionierung der zukünftigen Gebäude durch entsprechende Baufenster;

  • Festlegung von nachzuweisenden Pkw-Stellplätzen je Wohneinheit;

  • Förderung der gärtnerischen Nutzung in den Vorgärten unter Berücksichtigung erforderlicher Stellplätze und Festsetzungen zur Grundstückseinfriedung entsprechend des Stellauer Gestaltungskonzeptes;

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger durch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von beidseitigen straßenbegleitenden Fußwegen und der Anlage von Buskaps für den ÖPNV an der 'Stellauer Hauptstraße';

  • Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie des gesetzlichen Biotopschutzes (Knick im Nordosten).

3. Inhalte des Bebauungsplans