Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Halstenbek „Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek“
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Gemeinde HalstenbekPlanungsanlass
Beteiligung gem. § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Halstenbek hat am 30.09.2019 beschlossen für das ca. 0,8 ha große Plangebiet den Bebauungsplanes Nr. 83 aufzustellen. Mit der Aufstellung des B-Plans sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dringend notwendige Erweiterung der Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek geschaffen werden. Die Schule soll funktional den heutigen Anforderungen gerecht werden und bedarf daher dringend einer Erweiterung. Es mangelt zudem an Raumangeboten durch den steigenden Bedarf an Gruppen- und Betreuungsräumen.
Hinzu kommt, dass gemäß § 24 Abs. 4 des Gesetzes zur ganztägigen Förderung im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) jedes Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tagesseinrichtung hat. Auch dem hieraus resultierenden Raumbedarf soll mit der Erweiterung der Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek Rechnung getragen werden.
Ansprechperson
Gemeinde Halstenbek
Gustavstraße 6
25469 Halstenbek
04101/491-0
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