3.4 Verkehr, Ver- und Entsorgung
Verkehrsanbindung
Das Plangebiet wird über die 'Dorfstraße' (K 100) erschlossen. Die 'Dorfstraße' führt in Richtung Süden nach Hamburg-Lohbrügge und in Richtung Westen nach Hamburg-Mümmelmannsberg. In Richtung Norden führt sie in den Hauptort Oststeinbek und zur L 94.
Es sind jeweils Bereiche für Ein- und Ausfahrten festgesetzt. Die in der Planzeichnung festgesetzten Sichtflächen sind von Sichthindernissen und jeglicher Bebauung und Bepflanzung über 0,70 m über Fahrbahnoberkante dauernd freizuhalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorhandene Bäume, wenn deren Kronenansatz einen Mindestabstand von 3,00 m Höhe zur Fahrbahnoberkante einhält.
Das Plangebiet ist gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die Haltestelle 'Havighorst, Krähenberg' befindet sich unmittelbar angrenzend an das Plangebiet. Von dort verkehren folgende Buslinien:
- 233: U-Steinfurther Allee (Hamburg) – Oststeinbek – OT Havighorst – U-Mümmelmannsberg (Hamburg);
- 733 (Schülerverkehr): OT Havighorst / U-Steinfurther Allee (Hamburg) – Oststeinbek – Glinde.
Wasserversorgung
Die Hamburger Wasserwerke (HWW) versorgen die Gemeinde Oststeinbek mit Trinkwasser.
Löschwasserversorgung
Nach § 2 BrSchG (Brandschutzgesetz) haben die Gemeinden für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen. Der Löschwasserbedarf ist durch die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen. Bei der Bemessung einer ausreichenden Wasserversorgung zur wirksamen Brandbekämpfung kann das Merkblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) in der jeweils geltenden Fassung als technische Regel herangezogen werden. Die Löschwasserversorgung erfordert 48 m³/h für einen Zeitraum von 2 Stunden im Umkreis von 300 m. Löschwasser in ausreichender Menge kann aus den vorhandenen Hydranten in der Dorfstraße entnommen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren ist die ausreichende Löschwasserversorgung nachzuweisen.
Die Baugrenzen liegen teilweise mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt. Gemäß § 5 (1) LBO sind bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, Zufahrten oder Durchfahrten zu den vor oder hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind. Dabei ist die „Richtlinie über die Flächen für die Feuerwehr“ (Fassung Februar 2007) zu berücksichtigen. Für das in der Gemeinde Oststeinbek derzeit vorhandene Hubrettungsfahrzeug (Multistar) ist eine Bodenpressung vom 18 t Gesamtgewicht zu berücksichtigen.
Abwasserentsorgung
a) Regenwasser
Durch das Büro ERWATEC Arndt Ingenieurgesellschaft für Baugrundunter-suchungen und Umwelttechnik mbH aus Kiel wurde am 18. Januar 2022 eine Baugrunduntersuchung auf der Gemeinbedarfsfläche durchgeführt. Es wurden insgesamt 16 Bohrungen eingemessen. Die Wasserstände wurden bei den durchgeführten Bohrungen bei 0,30 bis 1,89 m unter der Geländeoberkante (GOK) festgestellt. Der Bemessungswasserstand (Oberflächenwasser) kann in Höhe der Geländeoberkante angesetzt werden. Die Möglichkeit einer Versickerung von Regenwasser gemäß ATV A 138 ist aufgrund des angetroffenen hohen Wasserstandes nicht gegeben. Wie das anfallende Oberflächenwasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen entsorgt wird, wurde mittels eines Entwässerungskonzeptes konkretisiert. Die Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH aus Oststeinbek hat im April 2024 ein Entwässerungskonzept erstellt. Die Ausführung der Feuerwehr sowie des Bauhofs ist in zwei Stufen vorgesehen. Zunächst wird der Neubau der Feuerwehr realisiert. Im Anschluss soll in einer zweiten Baustufe auf dem hinteren Grundstücksteil der Bauhof errichtet werden. Aus diesem Grund wird die Entwässerung ebenfalls in zwei Stufen betrachtet. Zunächst wird mit der Baustufe 1 die Entwässerung der Feuerwehr sichergestellt. Im Zuge der Baustufe 2, dem Neubau des Bauhofes, wird dann eine gemeinsame Entwässerung für das gesamte Grundstück, die abschließend die Feuerwehr und den Bauhof umfasst, errichtet.
Da eine Versickerung des auf dem Baugrundstück anfallenden Niederschlagswassers aufgrund der hohen Grundwasserstände nicht möglich ist, sieht das Konzept vor das anfallende Niederschlagswasser aller befestigten Flächen gedrosselt in den Hollgraben (offener Graben m Südwesten des Plangebietes) abzuleiten.
Für beide Baustufen gilt, dass das anfallende Niederschlagswasser auf den versiegelten Hof- und Rangierflächen gefasst und über Leitungen zunächst einer Regenwasserbehandlungsanlage zugeführt wird, um anschließend in eine Regenrückhaltung geleitet zu werden. Das anfallende Niederschlagswasser von den Dachflächen wird direkt über Leitungen der Regenrückhaltung zugeführt. Von der Rückhaltung aus wird das Niederschlagwasser mit QDr = 3,0 l/s gedrosselt in den vorhandenen Hollgraben eingeleitet. In der ersten Baustufe wird die Entwässerung der Feuerwehr mittels einer offenen Rückhaltung realisiert.
In der zweiten Baustufe können die Leitungsstränge, die in nördliche Richtung des Grundstücks verlaufen, aufgenommen und mit der neu herzustellenden Entwässerungseinrichtung verbunden werden. Einige Komponenten der Baustufe 1, wie der Drosselschacht und die Regenwasserbehandlungsanlage, sind zurückzubauen. Diese können jedoch nach Möglichkeit umgebaut werden und in der Baustufe 2 an anderer Stelle wieder genutzt werden. Im Endzustand erfolgt die Rückhaltung innerhalb einer unterirdischen Rückhalteeinrichtung.
Um die Entsorgung des anfallenden Oberflächenwassers bei beiden Baustufen sicherzustellen, ist eine Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 BauGB zur Zulässigkeit baulicher Anlagen bis zum Eintritt bestimmter Umstände mit aufgenommen worden. Es ist festgesetzt, dass bis zum Bau des Bauhofes das anfallenden Oberflächenwasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen auf dem Feuerwehrgrundstück einer offenen Regenrückhaltung auf den in der Planzeichnung kenntlich gemachten Flächen für Ver- und Entsorgung auf dem zukünftigen Bauhofgrundstück zuzuführen und von dort gedrosselt in den Hollgraben zu leiten ist. Mit dem Bau des Bauhofes hat dann die Rückhaltung des gesamten anfallenden Oberflächenwassers mittels einer unterirdischen Rückhalteeinrichtung zu erfolgen.
b) Schmutzwasser
Die Beseitigung des anfallenden Schmutzwassers erfolgt über das Leitungsnetz des Zweckverbandes Südstormarn.
Fernmeldeeinrichtungen
Die Gemeinde Oststeinbek ist an das Netz der Deutschen Telekom GmbH und der Vodafone Kabel Deutschland GmbH angeschlossen.
Gas und Elektroenergie
Die Gemeinde Oststeinbek wird von dem e-Werk Sachsenwald mit Erdgas und elektrischer Energie versorgt.
Abfall
Die AWSH (Abfallwirtschaft Südholstein GmbH) erfüllt im Auftrag des Kreises Stormarn, der öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger ist, alle Aufgaben der Abfallentsorgung. In diesem Zusammenhang gelten die 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Stormarn für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen'. Selbstanlieferungen von Altglas, Altpapier, Alttextilien, Altmetallen, Grünabfälle, Sperrmüll und Problemabfällen können bei der AWSH in Reinbek oder Stapelfeld vorgenommen werden.