5.7 Ausgleichsmaßnahmen
Ausgleichsmaßnahme 1 - Zuordnung zu der Sammelausgleichsfläche des Bebauungsplanes Nr. 30 B, Fläche: 7.526 m²
Der Ausgleich, der für das Schutzgut Boden erforderlich wird, wird der Maßnahmenfläche, die im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 30 B festgesetzt wurde, zugeordnet. Es handelt sich um eine Sammelausgleichsfläche, die noch nicht komplett umgesetzt und zugeordnet ist.
Festgesetzt ist eine Entwicklung als Gras- und Krautfluren sowie das Anlegen von Gehölzinseln, wobei die Fläche weitgehend der natürlichen Entwicklung überlassen werden soll. Die Kontrolle der Ausgleichsfläche hat ergeben, dass die Entwicklungsziele bisher nur teilweise erreicht werden konnten. Zur Erreichung der Entwicklungsziele hat die Gemeinde daher nun je einen Auftrag für die ausstehenden gartenbauliche Maßnahmen (hier Anlegen von Gehölzinseln) und für die wiederkehrenden Pflegemaßnahmen (hier Mahd in mehreren Abschnitten in einem Turnus von 3 - 5 Jahren) an ein Fachbüro vergeben, sodass den Festsetzungen nunmehr entsprochen wird.
Abbildung 22: Auszug aus dem Luftbild (Quelle: https://www.google.com/maps/@53.5374977,10.1569729,268m/data=!3m1!1e3?hl=de)
Abbildung 23: Zustand der Fläche im Juli 2021 (Foto: Gemeinde Oststeinbek)
Im Bebauungsplan Nr. 30 B wurden 'Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft' mit einer Größe von 32.940 m² (vgl. Begründung des Bebauungsplanes Nr. 30 B) festgesetzt, wovon 16.527,10 m² für den Ausgleich des Plans benötigt wurden. Die Restfläche wurde als Sammelausgleichsfläche ausgewiesen. Diese hat demnach noch eine Größe von ca. 16.368,90 m². Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 wurden weitere 8.305 m² der Sammelausgleichsfläche zugeordnet. Demnach verbleiben noch ca. 8.063 m² für andere Vorhaben. In der Sammelausgleichsfläche ist also noch ausreichend Fläche für die hier benötigten 7.526 m² Flächenausgleich. Es verbleiben nach der Zuordnung also noch 537 m² für weitere Vorhaben.
Abbildung 24: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 30 B und Festsetzung des Ökokontos (Quelle: http://pubweb.itv-stormarn.de/gis/plaene/Oststein_BPL_30B.jpg)
Gemäß dem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 30 B sind die Flächen als Gras-/Krautfluren zu entwickeln. "Dazu sind die Flächen weitgehend der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Zur Vermeidung einer Verbuschung sind die Flächen in 3 - 5-jährigem Turnus abschnittsweise zu mähen. Das Mähgut ist aufzunehmen und schadlos zu beseitigen. Zur Strukturierung sind auf rd. 5 % der Flächen Pflanzungen mit standortgerechten, landschaftstypischen Gehölzen (s. Arten-Auswahlliste) in Form von Gehölzinseln vorzunehmen. Für die Bepflanzungen sind 90 % der Gehölze als Sträucher und 10 % als Heister mit Höhen von mind. 100 cm zu verwenden. Die Pflanzung größerer Einzelbäume ist außerhalb der Leitungsbereiche der Stromleitungen zulässig." (Vgl. Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 30 B, erstellt von Hans-Rainer Bielfeld + Kerstin Berg, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt/in BDLA, 2006, S. 24)
Ausgleichsmaßnahme 2 - Nutzung Knick-Konten Hemdingen im Kreis Pinneberg (207 m) und Norstedt im Kreis Nordfriesland (75 m) der ecodots GmbH, Länge: insgesamt 282 m
Für die Beeinträchtigung von insgesamt ca. 282 m langen Knickabschnitten werden insgesamt 282 m Knick-Neuanlagen erforderlich. Innerhalb des Plangebietes ist es nicht möglich, Knicks neu anzulegen, weshalb diese den Knick-Konten Hemdingen im Kreis Pinneberg, Az. 26KOM.2021-19 (207 m) und Norstedt im Kreis Nordfriesland, Az. 67.30.3-2/23 (75 m) der ecodots GmbH zugeordnet werden.
Ausgleichsmaßnahme 3 - Anlage einer freiwachsenden Gehölzfläche zur nordwestlichen Abgrenzung des Plangebietes, Länge: ca. 53 m
Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes abzumildern, ist im Nordwesten des Plangebietes zur Abgrenzung zur freien Landschaft eine freiwachsende Gehölzpflanzung anzupflanzen (ca. 53 m). Die in der Planzeichnung festgesetzte Anpflanzfläche ist zweireihig mit einheimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen und freiwachsend zu entwickeln. (Gehölzarten, Pflanzabstände und -qualitäten sowie Pflegehinweise: siehe Kap. 5.11.4). Sie ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Ausgefallene Gehölze sind zu ersetzen.