Planungsdokumente: 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 25 im Ortsteil Havighorst der Gemeinde Oststeinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.7 Ausgleichsmaßnahmen

Ausgleichsmaßnahme 1 - Zuordnung zu der Sammelausgleichsfläche des Bebauungsplanes Nr. 30 B, Fläche: 7.526

Der Ausgleich, der für das Schutzgut Boden erforderlich wird, wird der Maßnahmenfläche, die im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 30 B festgesetzt wurde, zugeordnet. Es handelt sich um eine Sammelausgleichsfläche, die noch nicht komplett umgesetzt und zugeordnet ist.

Festgesetzt ist eine Entwicklung als Gras- und Krautfluren sowie das Anlegen von Gehölzinseln, wobei die Fläche weitgehend der natürlichen Entwicklung überlassen werden soll. Die Kontrolle der Ausgleichsfläche hat ergeben, dass die Entwicklungsziele bisher nur teilweise erreicht werden konnten. Zur Erreichung der Entwicklungsziele hat die Gemeinde daher nun je einen Auftrag für die ausstehenden gartenbauliche Maßnahmen (hier Anlegen von Gehölzinseln) und für die wiederkehrenden Pflegemaßnahmen (hier Mahd in mehreren Abschnitten in einem Turnus von 3 - 5 Jahren) an ein Fachbüro vergeben, sodass den Festsetzungen nunmehr entsprochen wird.

Abbildung 22: Auszug aus dem Luftbild (Quelle: https://www.google.com/maps/@53.5374977,10.1569729,268m/data=!3m1!1e3?hl=de)

Abbildung 23: Zustand der Fläche im Juli 2021 (Foto: Gemeinde Oststeinbek)

Im Bebauungsplan Nr. 30 B wurden 'Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft' mit einer Größe von 32.940 m² (vgl. Begründung des Bebauungsplanes Nr. 30 B) festgesetzt, wovon 16.527,10 m² für den Ausgleich des Plans benötigt wurden. Die Restfläche wurde als Sammelausgleichsfläche ausgewiesen. Diese hat demnach noch eine Größe von ca. 16.368,90 m². Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 wurden weitere 8.305 m² der Sammelausgleichsfläche zugeordnet. Demnach verbleiben noch ca. 8.063 m² für andere Vorhaben. In der Sammelausgleichsfläche ist also noch ausreichend Fläche für die hier benötigten 7.526 m² Flächenausgleich. Es verbleiben nach der Zuordnung also noch 537 m² für weitere Vorhaben.

Abbildung 24: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 30 B und Festsetzung des Ökokontos (Quelle: http://pubweb.itv-stormarn.de/gis/plaene/Oststein_BPL_30B.jpg)

Gemäß dem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 30 B sind die Flächen als Gras-/Krautfluren zu entwickeln. "Dazu sind die Flächen weitgehend der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Zur Vermeidung einer Verbuschung sind die Flächen in 3 - 5-jährigem Turnus abschnittsweise zu mähen. Das Mähgut ist aufzunehmen und schadlos zu beseitigen. Zur Strukturierung sind auf rd. 5 % der Flächen Pflanzungen mit standortgerechten, landschaftstypischen Gehölzen (s. Arten-Auswahlliste) in Form von Gehölzinseln vorzunehmen. Für die Bepflanzungen sind 90 % der Gehölze als Sträucher und 10 % als Heister mit Höhen von mind. 100 cm zu verwenden. Die Pflanzung größerer Einzelbäume ist außerhalb der Leitungsbereiche der Stromleitungen zulässig." (Vgl. Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 30 B, erstellt von Hans-Rainer Bielfeld + Kerstin Berg, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt/in BDLA, 2006, S. 24)

Ausgleichsmaßnahme 2 - Nutzung Knick-Konten Hemdingen im Kreis Pinneberg (207 m) und Norstedt im Kreis Nordfriesland (75 m) der ecodots GmbH, Länge: insgesamt 282 m

Für die Beeinträchtigung von insgesamt ca. 282 m langen Knickabschnitten werden insgesamt 282 m Knick-Neuanlagen erforderlich. Innerhalb des Plangebietes ist es nicht möglich, Knicks neu anzulegen, weshalb diese den Knick-Konten Hemdingen im Kreis Pinneberg, Az. 26KOM.2021-19 (207 m) und Norstedt im Kreis Nordfriesland, Az. 67.30.3-2/23 (75 m) der ecodots GmbH zugeordnet werden.

Ausgleichsmaßnahme 3 - Anlage einer freiwachsenden Gehölzfläche zur nordwestlichen Abgrenzung des Plangebietes, Länge: ca. 53 m

Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes abzumildern, ist im Nordwesten des Plangebietes zur Abgrenzung zur freien Landschaft eine freiwachsende Gehölzpflanzung anzupflanzen (ca. 53 m). Die in der Planzeichnung festgesetzte Anpflanzfläche ist zweireihig mit einheimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen und freiwachsend zu entwickeln. (Gehölzarten, Pflanzabstände und -qualitäten sowie Pflegehinweise: siehe Kap. 5.11.4). Sie ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Ausgefallene Gehölze sind zu ersetzen.

5.8 Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung

Die Bilanzierung erfolgt auf Grundlage des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht (IV 268/V 531 - 5310.23) - vom 09. Dezember 2013 und den in der Anlage beigefügten 'Hinweisen zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung'.

Schutzgut Boden

Die Flächenversiegelungen sind laut Runderlass im Verhältnis 1 : 0,5 auszugleichen, wenn es sich um Gebäudeflächen oder sonstige versiegelte Oberflächen (Vollversiegelungen) handelt. Da es sich im Plangebiet jedoch um einen Boden mit einer hohen bodenfunktionalen Gesamtleistung handelt, wird hier der Ausgleich um 100 % erhöht und auf 1 : 1 für diesen Teilbereich heraufgesetzt. Bei den Vollversiegelungen ergibt sich daher ein Ausgleichsbedarf von 7.526 m² (7.526 m² x 1).

Für die Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme ist es erforderlich, dass intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen aus der Nutzung genommen und zu einem naturnahen Biotop entwickelt werden. Im vorliegenden Fall werden der Sammelausgleichsfläche des Bebauungsplanes Nr. 30 B 7.526 m² zugeordnet.

Schutzgut Wasser

Gemäß Baugrundgutachten ist die Möglichkeit einer Versickerung von Regenwasser gem. ATV A 138 aufgrund der angetroffenen hohen Wasserstände nicht möglich. Die Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH aus Oststeinbek hat im April 2024 ein Entwässerungskonzept erstellt. Da eine Versickerung des auf dem Baugrundstück anfallenden Niederschlagswassers aufgrund der hohen Grundwasserstände nicht möglich ist, sieht das Konzept vor, das anfallende Niederschlagswasser aller befestigten Flächen gedrosselt in den Hollgraben (offener Graben m Südwesten des Plangebietes) abzuleiten. Ein zusätzlicher Ausgleich für das Schutzgut Wasser wird daher nicht erforderlich.

Schutzgut Klima/Luft

Für das Schutzgut 'Klima/Luft' ergibt sich kein Ausgleichsbedarf.

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

Es werden insgesamt ca. 282 m lange Knickabschnitte aufgrund der heranrückenden Bebauung beeinträchtigt. Es handelt sich dabei um 82 m des Knicks im Südwesten und um 200 m des Knicks im Nordosten.

Es ist vorgesehen, den Knickausgleich über die Knick-Konten Hemdingen im Kreis Pinneberg (207 m) und Norstedt im Kreis Nordfriesland (75 m) der ecodots GmbH zu erbringen.

Die Knick-Gehölze außerhalb des Plangebietes werden erhalten. Weitere geschützte Biotope werden nicht beseitigt oder beeinträchtigt.

Es ist ebenfalls erforderlich, zum Schutz des Landschaftsbildes im Nordwesten des Plangebietes eine freiwachsende Gehölzpflanzung anzulegen (siehe Schutz des Landschaftsbildes).

Gemäß dem Runderlass stellen Beseitigungen von 'Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz' keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' dar. Die Beeinträchtigungen gelten deshalb mit der Ausgleichsmaßnahme, die für das Schutzgut 'Boden' erbracht wird, als ausgeglichen, wenn diese auch positive Auswirkungen auf das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' hat. Diese Bedingung ist im vorliegenden Fall erfüllt.

Landschaftsbild

Aufgrund der Knicks nordöstlich und südwestlich des Plangebietes ist hier bereits eine effektive Eingrünung vorhanden. Lediglich im Nordwesten schließt sich die freie Landschaft an. Hier ist eine freiwachsende Gehölzeingrünung festgesetzt. Eine Einbindung in die Landschaft ist daher zukünftig sichergestellt.

Die in der Planzeichnung festgesetzte Anpflanzfläche ist zweireihig mit einheimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen und freiwachsend zu entwickeln. (Gehölzarten, Pflanzabstände und -qualitäten sowie Pflegehinweise: siehe Kap. 5.11.4). Sie ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Ausgefallene Gehölze sind zu ersetzen.

Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung

EingriffAusgleichs- verhältnisAusgleichs- pflichtige FlächeAusgleichs- Fläche
Schutzgut Boden Flächenversiegelungen Vollversiegelungen 7.526 m² ------------------------------------- Summe Schutzgut Boden 1 : 1 7.526 m² ------------------- 7.526 m² Schutzgut Boden Ausgleichsmaßnahme 1 Nutzung gemeindeeigene Sammelausgleichsfläche im B-Plan Nr. 30 B Fläche: 7.526 m² --------------------------------------- 7.526 m²
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften Beeinträchtigung eines Knickabschnittes im Südwesten Länge: 82 m Beeinträchtigung eines Knickabschnittes im Nordosten Länge: 200 m ------------------------------------- Summe Schutzgut Boden 1 : 1 1 : 1 82 m 200 m ------------------- 282 m Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften Ausgleichsmaßnahme 2 Nutzung Knick-Konto Hemdingen im Kreis Pinneberg, Az. 26KOM.2021-19 Länge: 207 m Nutzung Knick-Konto Norstedt im Kreis Nordfriesland, Az. 67.30.3-2/23 Länge: 75 m --------------------------------------- 282 m
Schutzgut Landschaftsbild Bebauung einer Grünlandfläche qualitativ kein Flächenbezug Schutzgut Landschaftsbild Ausgleichsmaßnahme 3 Pflanzung freiwachsender Gehölzeingrünung im Nordwesten des Plangebietes

Die Eingriffe werden durch die dargestellten Ausgleichsmaßnahmen vollständig ausgeglichen.

5.9 Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten

a) Anderweitige Planungsmöglichkeiten innerhalb des Geltungsbereiches

Die Anordnung des Gebietes wurde mehrfach besprochen. Letztendlich hat sich die Gemeinde für diese vorliegende Variante entschieden.

b) Planungsvarianten außerhalb des Geltungsbereiches

Die Gemeinde beabsichtigt, ein Feuerwehrhaus mit angegliederter Bauhofnutzung neu zu errichten. Die Fläche muss für die Feuerwehrleute im Einsatzfall gut erreichbar und daher zentral gelegen sein. Außerdem muss die Gemeinde auch Zugriff auf diese Fläche haben. Dies ist vorliegend der Fall. Aus diesem Grund wurde sich für die Überplanung dieser Fläche entschieden. Andere Flächen erfüllten die erforderlichen Kriterien nicht.