1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen
Die Stadt Reinfeld (Holstein) ist nach § 2 der Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne vom 05. September 2019 als Unterzentrum eingestuft.
Der Regionalplan für den Planungsraum I des Landes Schleswig-Holstein, Stand: Fortschreibung 1998, führt dazu aus, dass die zentralen Orte Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung sind. Sie sollen dieser Zielsetzung durch eine vorausschauende Bodenvorratspolitik und durch eine der zukünftigen Entwicklung angepassten Ausweisung von Wohnbau-, Gemeinbedarfs- und gewerblichen Bauflächen gerecht werden.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet in seiner zurzeit wirksamen Fassung als 'Wohnbaufläche' (W) dar. Im Plangebiet ist darüber hinaus das Standortsymbol 'Pumpwerk' dargestellt. Die Pumpstation wird von den Stadtwerken jedoch nicht mehr benötigt und ist im Jahr 2015 zurückgebaut worden. Da der gesamte Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 als 'Allgemeines Wohngebiet' (WA) festgesetzt werden soll, ergibt sich durch das Standortsymbol 'Pumpwerk' ein gewisser Widerspruch zu der beabsichtigten, ausschließlichen wohnbaulichen Nutzung. Dieser Widerspruch kann gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes (15. Änderung des Flächennutzungsplans durch Berichtigung) behoben werden, so dass dann dem Gebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, in vollem Umfang entsprochen wird.
Derzeitige Darstellung des Plangebietes im F-Plan
Zukünftige Darstellung des Plangebietes im F-Plan
(15. Änderung durch Berichtigung)