3.8.5 Stickstoff
Zur Prüfung der Stickstoffeinträge in FFH-Gebiete sowie nationale Biotope und Waldflächen (Anhänge 8 und 9) wurde die unter Kap. 3.8.4 aufgeführte Ausbreitungsrechnung um die Parameter Ammoniak und Stickstoffoxide (NO x , NO 2 und NO) ergänzt.
Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:
Der Emissionsmassenstrom der Anlage unterschreitet den Bagatellmassenstrom der TA Luft für Stickstoffoxide, so dass keine gesonderte Prüfung der immissionsseitigen Konzentrationen mittels Ausbreitungsrechnung notwendig war.
Für die Stoffe Ammoniak, NO 2 und NO wurde im Rahmen der Ausbreitungsrechnung die Stickstoffdeposition im Anlagenumfeld ermittelt.
Die Anlage verursacht in keinem gesetzlich geschützten Biotop und in keiner Waldfläche einen Stickstoffeintrag von mehr als 5 kg/(ha*a), so dass gemäß Anhang 9 der TA Luft keine weiteren Prüfschritte erforderlich wurden.
Weiterhin liegen keine FFH-Gebiete im Wirkraum nach Anhang 8 der TA Luft, der als derjenige Bereich definiert ist, in dem der Stickstoffeintrag mehr als 0,3 kg/(ha*a) beträgt.