3.8.1 Lärm
Für die Genehmigung und Detailplanung des geplanten BHKW-Gebäudes ist ein schalltechnisches Gutachten erforderlich, in dem nachzuweisen ist, dass durch den Betrieb der BHKW-Module die nach TA Lärm zulässigen Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB unterschritten werden. Das Gutachten wurde im Juni 2025 durch das Ingenieurbüro für Akustik Busch aus Kronshagen erstellt.
Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:
Die Dujos Holtsee GmbH & Co. KG in Holtsee plant in Holtsee die Errichtung eines BHKW-Gebäudes zur Aufstellung eines BHKW-Moduls mit einer elektrischen Leistung von ca. 2,5 MWel sowie die Errichtung eines Wärmespeichers.
Für die Planung und Genehmigung des geplanten BHKW ist ein schalltechnisches Gutachten erforderlich. Darin ist nachzuweisen, dass durch den Betrieb des BHKW die Anforderungen der TA Lärm eingehalten werden. Dazu müssen die durch den Betrieb des BHKW an den nächstgelegenen Immissionsorten verursachten Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm um mindestens 6 dB unterschritten werden.
Die Schutzbedürftigkeit der maßgeblichen Immissionsorte ist im Abschnitt 6 dieses Gutachtens erarbeitet.
Aufgrund des hohen Beschwerdepotentials von BHKWs wird im Sinne einer in die Zukunft orientierten Planung ungeachtet rechtlicher Ansprüche intern eine Unterschreitung des Richtwerts um 10 dB angestrebt.
Die Untersuchungen im Rahmen dieses Gutachtens ergaben, dass bei Durchführung der Schallschutzmaßnahmen, die im Abschnitt 7.1 [des Gutachtens] detailliert beschrieben sind, durch den Betrieb des geplanten BHKW an den maßgeblichen Immissionsorten die oben genannten Schutzziele eingehalten werden.
Damit können gemäß Punkt 3.2.1, Absatz 2 der TA Lärm Vorbelastungen durch andere Betriebe und Anlagen bei den Berechnungen außer Ansatz bleiben.
Die Anforderungen der TA Lärm an Maximalpegel werden erfüllt, da beim Normalbetrieb des geplanten BHKW in der Regel keine kurzzeitigen Geräuschspitzen auftreten.
Die Tabellen 3.1 und 3.2 [des Gutachtens] zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch den Betrieb des BHKW an allen Immissionsorten tags und nachts eingehalten werden.
An allen maßgeblichen Immissionsorten werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch den Betrieb des BHKW tags und nachts um mindestens 10 dB unterschritten.
Damit können im Sinne des Punktes 3.2.1 Absatz 2 der TA Lärm Vorbelastungen durch andere Betriebe und Anlagen bei den Berechnungen außer Ansatz bleiben.
Hinweise:
Ziel der akustischen Dimensionierung ist es, die Gesamtemission der immissionsrelevanten Emittenten (Schallquellen) so zu begrenzen, dass die im Abschnitt 6 dieses Gutachtens definierten Schutzziele erreicht werden.
Die schalltechnischen Vorgaben im Abschnitt 7.1 dieses Gutachtens stellen einen möglichen Planungsfall dar. Sofern bei der weiteren Detailplanung die Emissionen oder ggf. auch die Geometrie einzelner Emittenten verändert werden müssen, können durch Anpassung der sonstigen Emittenten dennoch die geminderten Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm eingehalten werden. In diesem Fall ist Rücksprache mit dem akustischen Planer zu halten und das vorliegende Gutachten entsprechend anzupassen.
Hinweise zur Vermeidung von tieffrequenten Geräuschen werden in Abschnitt 8.4 [des Gutachtens] gegeben:
Ausgehend vom Abstand von ca. 110 m zwischen der Abgaskaminmündung und dem nächstgelegenen Wohnhaus und der damit verbundenen Pegelabnahme durch die geometrischen Ausbreitungsdämpfung bei halbkugelförmiger Schallausbreitung von Adiv = 49 dB 2 erhält man die in der [im Gutachten] folgenden Tabelle aufgeführten linearen Schallemissionen der Abgaskaminmündung für den relevanten Frequenzbereich 50 – 100 Hz, die ergänzend zur Begrenzung des A-bewerteten Schallleistungspegels nicht überschritten werden sollten.
Bei der Auslegung des Abgasschalldämpfers muss sichergestellt werden, dass dem Stand der Technik entsprechend durch das geplante BHKW keine tieffrequenten Einzeltöne im Sinne der DIN 45680 erzeugt werden.
Es wird dringend empfohlen, sich dies vertraglich durch die Hersteller der Komponenten garantieren zu lassen.
Zur Vermeidung tieffrequenter Schallabstrahlung über die Außenbauteile des BHKWs müssen alle Komponenten ausreichend schwingungs- und körperschallisoliert aufgestellt bzw. befestigt werden. Neben dem Gasmotor zählen hierzu insbesondere auch die Anlagenteile des Abgasstroms und Kühlmittelleitungen.
Bei der Aufstellung des Gasmotors sind die Herstellerangaben bezüglich der entkoppelten Montage zu beachten.
Für die Wirksamkeit der entkoppelten Montage von Rohrleitungen (Abgas, Lüftung, Kühlmittel etc.) ist die Masse des massiven Bauteils, an dem die Rohrleitungen befestigt werden, relevant. Daher sollten diese Bauteile möglichst schwer ausgeführt werden.