Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 „Blockheizkraftwerk“ für den Bereich „nordöstlich der Gettorfer Straße, östlich der Dorfstraße und südlich der Straße Schoolmoor“ Gemeinde Holtsee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.8.1 Lärm

Für die Genehmigung und Detailplanung des geplanten BHKW-Gebäudes ist ein schalltechnisches Gutachten erforderlich, in dem nachzuweisen ist, dass durch den Betrieb der BHKW-Module die nach TA Lärm zulässigen Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB unterschritten werden. Das Gutachten wurde im Juni 2025 durch das Ingenieurbüro für Akustik Busch aus Kronshagen erstellt.

Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Die Dujos Holtsee GmbH & Co. KG in Holtsee plant in Holtsee die Errichtung eines BHKW-Gebäudes zur Aufstellung eines BHKW-Moduls mit einer elektrischen Leistung von ca. 2,5 MWel sowie die Errichtung eines Wärmespeichers.

Für die Planung und Genehmigung des geplanten BHKW ist ein schalltechnisches Gutachten erforderlich. Darin ist nachzuweisen, dass durch den Betrieb des BHKW die Anforderungen der TA Lärm eingehalten werden. Dazu müssen die durch den Betrieb des BHKW an den nächstgelegenen Immissionsorten verursachten Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm um mindestens 6 dB unterschritten werden.

Die Schutzbedürftigkeit der maßgeblichen Immissionsorte ist im Abschnitt 6 dieses Gutachtens erarbeitet.

Aufgrund des hohen Beschwerdepotentials von BHKWs wird im Sinne einer in die Zukunft orientierten Planung ungeachtet rechtlicher Ansprüche intern eine Unterschreitung des Richtwerts um 10 dB angestrebt.

Die Untersuchungen im Rahmen dieses Gutachtens ergaben, dass bei Durchführung der Schallschutzmaßnahmen, die im Abschnitt 7.1 [des Gutachtens] detailliert beschrieben sind, durch den Betrieb des geplanten BHKW an den maßgeblichen Immissionsorten die oben genannten Schutzziele eingehalten werden.

Damit können gemäß Punkt 3.2.1, Absatz 2 der TA Lärm Vorbelastungen durch andere Betriebe und Anlagen bei den Berechnungen außer Ansatz bleiben.

Die Anforderungen der TA Lärm an Maximalpegel werden erfüllt, da beim Normalbetrieb des geplanten BHKW in der Regel keine kurzzeitigen Geräuschspitzen auftreten.

Die Tabellen 3.1 und 3.2 [des Gutachtens] zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch den Betrieb des BHKW an allen Immissionsorten tags und nachts eingehalten werden.

An allen maßgeblichen Immissionsorten werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch den Betrieb des BHKW tags und nachts um mindestens 10 dB unterschritten.

Damit können im Sinne des Punktes 3.2.1 Absatz 2 der TA Lärm Vorbelastungen durch andere Betriebe und Anlagen bei den Berechnungen außer Ansatz bleiben.

Hinweise:

Ziel der akustischen Dimensionierung ist es, die Gesamtemission der immissionsrelevanten Emittenten (Schallquellen) so zu begrenzen, dass die im Abschnitt 6 dieses Gutachtens definierten Schutzziele erreicht werden.

Die schalltechnischen Vorgaben im Abschnitt 7.1 dieses Gutachtens stellen einen möglichen Planungsfall dar. Sofern bei der weiteren Detailplanung die Emissionen oder ggf. auch die Geometrie einzelner Emittenten verändert werden müssen, können durch Anpassung der sonstigen Emittenten dennoch die geminderten Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm eingehalten werden. In diesem Fall ist Rücksprache mit dem akustischen Planer zu halten und das vorliegende Gutachten entsprechend anzupassen.

Hinweise zur Vermeidung von tieffrequenten Geräuschen werden in Abschnitt 8.4 [des Gutachtens] gegeben:

Ausgehend vom Abstand von ca. 110 m zwischen der Abgaskaminmündung und dem nächstgelegenen Wohnhaus und der damit verbundenen Pegelabnahme durch die geometrischen Ausbreitungsdämpfung bei halbkugelförmiger Schallausbreitung von Adiv = 49 dB 2 erhält man die in der [im Gutachten] folgenden Tabelle aufgeführten linearen Schallemissionen der Abgaskaminmündung für den relevanten Frequenzbereich 50 – 100 Hz, die ergänzend zur Begrenzung des A-bewerteten Schallleistungspegels nicht überschritten werden sollten.

Bei der Auslegung des Abgasschalldämpfers muss sichergestellt werden, dass dem Stand der Technik entsprechend durch das geplante BHKW keine tieffrequenten Einzeltöne im Sinne der DIN 45680 erzeugt werden.

Es wird dringend empfohlen, sich dies vertraglich durch die Hersteller der Komponenten garantieren zu lassen.

Zur Vermeidung tieffrequenter Schallabstrahlung über die Außenbauteile des BHKWs müssen alle Komponenten ausreichend schwingungs- und körperschallisoliert aufgestellt bzw. befestigt werden. Neben dem Gasmotor zählen hierzu insbesondere auch die Anlagenteile des Abgasstroms und Kühlmittelleitungen.

Bei der Aufstellung des Gasmotors sind die Herstellerangaben bezüglich der entkoppelten Montage zu beachten.

Für die Wirksamkeit der entkoppelten Montage von Rohrleitungen (Abgas, Lüftung, Kühlmittel etc.) ist die Masse des massiven Bauteils, an dem die Rohrleitungen befestigt werden, relevant. Daher sollten diese Bauteile möglichst schwer ausgeführt werden.

3.8.2 Schornsteinhöhe

Die erforderliche Schornsteinbauhöhe nach den Vorgaben der TA Luft 2021 wurden im Rahmen eines Gutachtens vom 10.07.2024 durch Dr. Dorothee Holste, von der Landwirtschafts-kammer Schleswig-Holstein öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Fach-gebiet Emissionen und Immissionen ermittelt.

Das Gutachten kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Grundsätzlich muss eine ungestörte Ableitung der Abgase sichergestellt werden, dazu wurde zunächst die gebäudebedingte Schornsteinbauhöhe ermittelt. Im vorliegenden Fall ist hierfür die Bauhöhe des geplanten Wärmespeichers als höchstem Gebäude im Nahbereich des Schornsteins maßgeblich.

Um die geforderte Ableitung in die freie Luftströmung zu gewährleisten, wurde eine Schornsteinhöhenberechnung gemäß VDI-Richtlinie 3781 Blatt 4 mit dem Programm WinSTACC durchgeführt. Für den geplanten Schornstein ergibt sich eine Mindesthöhe von 15,3 m. Dieser Wert garantiert die Ableitung außerhalb der Rezirkulationszonen der Gebäude.

Im nächsten Prüfschritt wurde die emissionsbedingte Schornsteinbauhöhe ermittelt, welche gewährleistet, dass die Immissionskonzentration für die Stoffe Formaldehyd, Kohlenmonoxid, Schwefeloxide und Stickstoffoxide in Bodennähe eingehalten wird. Dieser Wert beträgt für den geplanten Schornstein (Verfahren BESMIN) für alle Stoffe 6 m über Flur, so dass die gebäudebedingte Schornsteinbauhöhe höher und damit maßgeblich ist.

Ein Zuschlag für Bebauung und Bewuchs nach Nummer 5.5.2.3 war nicht erforderlich, weil sich im Beurteilungsgebiet mit einem Radius von 150 m um den geplanten Schornstein im Bereich keine größeren Waldflächen oder zusammenhängende Gebäudekomplexe befinden, die das Windfeld nach oben verdrängen können.

Das Ergebnis der Schornsteinhöhenberechnung nach Nr. 5.5 TA Luft ist also eine Ableitungshöhe von 15,3 m über Flur.

Nach dem Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung kommt ergänzend die Betrachtung hoher Einzelgebäude in Betracht, wenn sich der Schornsteinaustritt im Bereich des sogenannten fernen Nachlaufs von Gebäuden befindet. Dies trifft auf den Wärmespeicher, sowie drei Gebäude der Meierei Holtsee zu. Um eine Ableitung außerhalb des fernen Nachlaufs dieser Bauten zu gewährleisten, ist eine Bauhöhe von 22,9 m erforderlich, maßgeblich war hierfür der Wärmespeicher.

Auf die Berücksichtigung dieses Kriteriums kann ggf. verzichtet werden, wenn sich aus Sicht des Gebäudes (Wärmespeicher) hinter dem Schornstein keine Immissionsorte befinden, dies ist jedoch der Fall, da sich in dieser Richtung Teile des Meiereigeländes, ein Ladengeschäft und ein Wohnhaus befinden.

Die Schornsteinbauhöhe zur Ableitung in die freie Luftströmung beträgt deshalb 22,9 m über Flur.

3.8.4 Geruch

Zur Prüfung der Schornsteinbauhöhe auf die Anforderung an die Geruchsimmissionen (Geruchszusatzbelastung max. 0,06 im Bereich von Immissionsaufpunkten) wurde durch Dr. Dorothee Holste, von der Landwirtschafts-kammer Schleswig-Holstein öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Fachgebiet Emissionen und Immissionen für das BHKW eine Ausbreitungsrechnung gemäß Anhang 2 der TA Luft 2021 für den Parameter Geruch durchgeführt.

Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Auf der Grundlage der nach TA Luft 5.5 ermittelten Bauhöhe von 22,9 m über Flur wurde schließlich eine Ausbreitungsrechnung für Gerüche durchgeführt, um die Einhaltung der Anforderung des Anhangs 7 der TA Luft zu überprüfen, ob das geplante BHKW im Bereich von Beurteilungsflächen mit Immissionsorten den Wert von 0,06 einhält.

Dabei war es notwendig, den Wärmespeicher als Strömungshindernis im diagnostischen Windfeldmodell zu berücksichtigen, weil der Abstand zum Schornstein deutlich geringer ist als die 6fache Bauhöhe.

Weil die Ableitung aber außerhalb des fernen Nachlaufes des Wärmespeichers erfolgt, kann die Fahnenüberhöhung durch den thermischen und dynamischen Auftrieb der Abgasfahne in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt werden.

Unter diesen Randbedingungen wird mit 22,9 m Schornsteinhöhe das Kriterium für eine Geruchszusatzbelastung von 0,06 im Bereich von Immissionsorten eingehalten.

Damit sind die Anforderungen an die Ableitungshöhe nach Nr. 5.5 der TA Luft erfüllt. Weil gleichzeitig die Gesamtzusatzbelastung der Anlage an allen Immissionsaufpunkten 0,02 beträgt, erfüllt die Anlage auch das Irrelevanzkriterium des Anhangs 7 der TA Luft, so dass keine Ermittlung der Gesamtbelastung erforderlich wurde.

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