Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 „Blockheizkraftwerk“ für den Bereich „nordöstlich der Gettorfer Straße, östlich der Dorfstraße und südlich der Straße Schoolmoor“ Gemeinde Holtsee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3 Überbaubare Grundstücksfläche

Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch eine Baugrenze festgesetzt und soll einen maximalen Spielraum bei der Platzierung der baulichen Anlagen einräumen, um den Betriebsablauf auch zukünftig optimal gestalten zu können. Sie sind darum nicht gebäudebezogen, sondern gebietsübergreifend festgesetzt.

Die Baugrenze wird hierbei möglichst großzügig über das festgesetzte Sondergebiet festgesetzt. Die bestehenden Zuwegungen, die das Plangebiet umgeben, werden freigehalten.

Die Baugrenze hält die erforderlichen Mindestabstände zu Nachbargrenzen und Knicks ein.

Zum Schutz der Allgemeinheit und von Boden und Gewässern sind betriebsbedingte Schutzwälle (insb. Havariewälle) im erforderlichen Umfang auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig.

3.4 Verkehrliche Erschließung

Der Planbereich wird über den angrenzenden Gewerbebetrieb und die hier vorhandene Zufahrt erschlossen. Die Zufahrt wird als private Erschließungsstraße festgesetzt und erhält ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger.

Damit sich die Anbindung des Bebauungsgebietes an/über das klassifizierte Straßennetz und Materialtransporte für die Erschließung des Bebauungsgebietes nicht mit Baumaßnahmen des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) überschneiden, sind die Arbeiten zur Erschließung des Bebauungsgebietes im Vorwege mit der Baustellenkoordinierung des LBV-SH abzustimmen.

Die Abstimmung mit der Baustellenkoordinierung des LBV.SH hat über das Funktionspostfach baustellenkoordinierung@lbv-sh.landsh.de zu erfolgen.

3.5 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung ist für vorhanden und wird bei Bedarf entsprechend ausgebaut:

Wasser

durch Versorgung aus dem Netz des Wasserbeschaffungsverbandes Dänischer Wohld.

Elektrizität und Gas

durch Anschluss an das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG.

Abwasserbeseitigung

durch betriebseigene Kläranlagen. In Teilgeltungsbereich 2 fällt kein Schmutzwasser an.

Niederschlagswasserbeseitigung

Das Niederschlagswasser wird weiterhin im Plangebiet versickert. Eine Anwendung des Erlasses gem. A-RW1 zur Niederschlagswasserbeseitigung ist aufgrund der hier greifenden Bagatellgrenze von max. 1.000 m² zusätzlich zulässiger Versiegelung nicht erforderlich.

Abfallbeseitigung

Die Müllbeseitigung erfolgt über die zentrale Müllabfuhr und ist durch Satzung über die Abfallbeseitigung im Kreis Rendsburg-Eckernförde geregelt.

Feuerschutz

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Holtsee durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Bei der Löschwasserversorgung sind die Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW zu beachten. Die Entfernung von Löschwasserentnahmestellen zu Gebäuden darf maximal 150 m (wahre Schlauchlänge) betragen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes muss als Grundschutz eine den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW entsprechende Löschwasserversorgung sichergestellt werden. Die Abstände von Hydranten auf Leitungen in Ortsnetzen, die auch der Löschwasserversorgung (Grundschutz) dienen, dürfen dabei 150 m nicht übersteigen. Für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von maximal 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche eine Entnahmestelle (Hydrant) vorhanden sein. Die Standorte der Hydranten sind mit Hinweisschildern für die Feuerwehr nach DIN 4066 zu kennzeichnen.