Die Ver- und Entsorgung ist für vorhanden und wird bei Bedarf entsprechend ausgebaut:
Wasser
durch Versorgung aus dem Netz des Wasserbeschaffungsverbandes Dänischer Wohld.
Elektrizität und Gas
durch Anschluss an das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG.
Abwasserbeseitigung
durch betriebseigene Kläranlagen. In Teilgeltungsbereich 2 fällt kein Schmutzwasser an.
Niederschlagswasserbeseitigung
Das Niederschlagswasser wird weiterhin im Plangebiet versickert. Eine Anwendung des Erlasses gem. A-RW1 zur Niederschlagswasserbeseitigung ist aufgrund der hier greifenden Bagatellgrenze von max. 1.000 m² zusätzlich zulässiger Versiegelung nicht erforderlich.
Abfallbeseitigung
Die Müllbeseitigung erfolgt über die zentrale Müllabfuhr und ist durch Satzung über die Abfallbeseitigung im Kreis Rendsburg-Eckernförde geregelt.
Feuerschutz
Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Holtsee durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Bei der Löschwasserversorgung sind die Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW zu beachten. Die Entfernung von Löschwasserentnahmestellen zu Gebäuden darf maximal 150 m (wahre Schlauchlänge) betragen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes muss als Grundschutz eine den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW entsprechende Löschwasserversorgung sichergestellt werden. Die Abstände von Hydranten auf Leitungen in Ortsnetzen, die auch der Löschwasserversorgung (Grundschutz) dienen, dürfen dabei 150 m nicht übersteigen. Für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von maximal 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche eine Entnahmestelle (Hydrant) vorhanden sein. Die Standorte der Hydranten sind mit Hinweisschildern für die Feuerwehr nach DIN 4066 zu kennzeichnen.