Bebauungsplan Nr. 25 "ehemalige Kiesabbaufläche" Gemeinde Owschlag
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Amt Hüttener BergePlanungsanlass
Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt und dient der Entwicklung von Wohnbauflächen im zentralöen Ortsbereich. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB. Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und auf die Ausarbeitung eines Umweltberichts verzichtet.
Ansprechperson
Amt Hüttener Berge
Herr Wulf
FD III Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Schulberg 6
24358 Ascheffel
Tel.: 04356 / 9949-323
wulf@amt-huettener-berge.de
Büro STADT RAUM PLAN
Herr Bernd Schürmann
Wilhelmstraße 8
25524 Itzehoe
Tel.: 04821-7796421
stadtraumplan@gmx.de