Bebauungsplan Nr. 25 "ehemalige Kiesabbaufläche" Gemeinde Owschlag

Owschlag

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Hüttener Berge

Planungsanlass

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt und dient der Entwicklung von Wohnbauflächen im zentralöen Ortsbereich. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des verein­fachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB. Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und auf die Ausarbeitung eines Umweltberichts verzichtet.

Ansprechperson

Amt Hüttener Berge

Herr Wulf

FD III Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung

Schulberg 6

24358 Ascheffel

Tel.: 04356 / 9949-323

wulf@amt-huettener-berge.de

Büro STADT RAUM PLAN

Herr Bernd Schürmann

Wilhelmstraße 8

25524 Itzehoe

Tel.: 04821-7796421

stadtraumplan@gmx.de

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