Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Trittau

Kurzerläuterung

6. Auswirkungen der Planung

  • Sicherung des vorhandenen und Ergänzung durch neuen, für unterschiedliche Nutzergruppen geeigneten Wohnungsbaus in zentraler Lage,
  • Schaffung von modernen, zeitgemäßen Gewerbe- und Handelsflächen im Ortszentrum,
  • Aufwertung und Sicherung der historischen Platzfläche Am Markt,
  • Planerische Vorbereitung des erforderlichen Ausbaus der Landesstraße L 93,
  • Ein großer Teil des vorhandenen Baumbestandes im Plangebiet geht durch den Ausbau der L 93 voraussichtlich verloren. Im weiteren Verlauf des Planverfahrens ist zu prüfen wie dieser Verlust durch Neupflanzungen im Plangebiet vollumfänglich zu kompensieren ist.
  • Von der Planung sind möglicherweise artenschutzrechtlich relevante Tier- und Pflanzenarten bzw. deren Lebensstätten betroffen. Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung ist zu ermitteln, ob Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG eintreten können und wie diese ggf. zu vermeiden sind.

7. Kostenbeteiligung, Flächenangaben

Bei der Verwirklichung des Plans entstehen der Gemeinde Kosten durch die Herrichtung der öffentlichen Platzfläche und den Umbau und die Herstellung der damit in Verbindung stehenden Straßen sowie Fuß- und Radwege. Weitere zu erwartende Kosten für die Erschließung des neuen Quartiers sollen durch einen städtebaulichen Vertrag dem begünstigten Vorhabenträger übertragen werden.

Flächenangaben

Plangebiet: ca. 20.420 m²

Urbanes Gebiet: ca. 3.060 m²

Allgemeines Wohngebiet: ca. 7.380 m²

Öffentliche Grünfläche: ca. 200 m²

Straßenverkehrsfläche: ca. 5.170 m²

Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: ca. 4.610 m²

8. Besondere Diskussionspunkte

Fachuntersuchungen und Gutachten

  • Verkehrsplanung,
  • Artenschutzrechtliche Untersuchung,
  • Baumaufmaß, Baumbewertung
  • Technischer / hydraulischer Nachweis der Oberflächenwasserableitung unter Berücksichtigung der Wasserhaushaltsbilanz (A-RW 1),
  • Lärmtechnische Untersuchung (Verkehrslärm)

Verkehrsführung

Die Verkehrsführung entlang der Bahnhofstraße, insbesondere auch im Hinblick auf die Radwegeführung, wird im Zuge des Ausbaus der Landesstraße zu überprüfen und dabei auch die verkehrlichen Auswirkungen des neuen Quartiers zu berücksichtigen sein.

Es bestehen unterschiedliche Varianten zur Führung der Bahnhofstraße im Einmündungsbereich Am Markt, die unter anderem auch eine Kreisverkehrslösung vorschlagen. Dies hätte deutliche Folgen für den Flächenzuschnitt und Funktionalität der Platzfläche. Auch die rückwärtige Erschließung der neuen Bauflächen mit neuer Wendeanlage für Müllfahrzeuge und Tiefgaragenzufahrten muss im weiteren Planverfahren verkehrstechnisch geprüft und dimensioniert werden.

Trittau, den ............................

............................................................ Bürgermeister