Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 29 "Am Belmer Dorfweg" - 4. Änderung im vereinfachten Verfahren der Stadt Brunsbüttel - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

Begründung

Rechts- und sonstige Grundlagen

Rechtliche Grundlagen für den Bebauungsplan bilden:

Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist

Baunutzungsverordnung – BauNVO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.07.2024, letzte berücksichtigte Änderung: § 58a geändert (Art. 5 Ges. v. 13.12.2024, GVOBl. S. 875, 928)

Planzeichenverordnung – PlanZV - vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG – vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01.03.2010, das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist

Gesetz zum Schutz der Natur - Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (GVOBl. S. 301), letzte berücksichtigte Änderung: § 19 geändert (Art. 3 Ges. v. 30.09.2024, GVOBl. S. 734)

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-Richtlinie

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. IS. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist

Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung – Landes-UVP-Gesetz – LUVPG vom 13.05.2003 (GVOBl. S. 246), letzte berücksichtigte Änderung: Anlage 1 geändert (Art. 4 Ges. v. 30.09.2024, GVOBl. S. 734)

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) geändert worden ist

6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26.08.1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), geändert am 08.06.2017 durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5)

16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 04.11.2020 (BGBl. I S. 2334) geändert worden ist

18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV) vom 18.07.1991 (BGBl. I S. 1588, S. 1790), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.10.2021 (BGBl. I S. 4644) geändert worden ist

Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28.02.2003, letzte berücksichtigte Änderung: § 34a geändert (Art. 5 Ges. v. 05.02.2025, GVOBl. 2025 Nr. 27)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist"

Wassergesetz des Landes Schleswig- Holstein – Landeswassergesetz (LWG) - in der Fassung vom 13.11.2019, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zum Neuerlass des Wassergesetzes und zur Änderung anderer wasserrechtlicher Vorschriften (Wasserrechtsmodernisierungsgesetz) vom 13.11.2019 (GVOBl. S. 425), letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, §§ 59a, 82a und 84a eingefügt sowie §§ 71, 77, 107 und Teil 9 neu gefasst (Art. 1 Ges. v. 13.12.2024, GVOBl. S. 875)

Richtlinie 2007/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates – HWRL - vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken

Sonstige Grundlagen für den Bebauungsplan bilden:

Arbeitshilfe des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein- Amt für Planfeststellung Energie- zur Beachtung des Artenschutzrechtes in der Planfeststellung aus dem Jahr 2013

KAS-18, Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit „Empfehlung für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG“, im November 2010 von der KAS verabschiedet, 3. überarbeitete Fassung, 1. Änderung am 16.12.2020, 2. Änderung am 29.01.2025

DIN 18005 Teil 1, Schallschutz im Städtebau – Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2023

DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Juli 2023

DIN 4109 Teil 1 und 2, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Januar 2018

DIN 18040-3:2014-12, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3:

Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, Dezember 2014

DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, Juli 2014

1. Beschreibung der Lage und Größe des Plangebietes

Der Bebauungsplan Nr. 29 „Am Belmer Dorfweg“ (Ursprungsplan), in Kraft getreten im Jahr 2002, liegt am westlichen Siedlungsrand der Stadt Brunsbüttel und umfasst das Gebiet zwischen der Sprante, der Olof-Palme-Allee, den Grundstücken an den Straßen Am Fleth und Op de Wisch und der Straße Am Belmermoor.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung überplant den noch unbebauten Bereich der 3. Bebauungsplanänderung, die seit dem 25.10.2019 rechtskräftig ist, von der Sprante bis ungefähr Höhe Ziegelweg. Im Südosten wird die Bebauungsplanänderung durch die Olof-Palme-Allee begrenzt, einer Haupterschließungsstraße von Brunsbüttel, und im Nordwesten von der Straße Am Belmermoor.

Die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 „Am Belmer Dorfweg“ wird wie folgt umgrenzt:

im Nordosten: durch die Sprante,

im Südosten: durch die Olof-Palme-Allee,

im Südwesten: durch die südliche Grenze der anliegenden Grundstücke des Ellis-Kaut-Rings und des Max-Kruse-Rings in Höhe des Ziegelwegs und

im Nordwesten: durch die Straße Am Belmermoor.

Das Gebiet der vereinfachten 4. Bebauungsplanänderung umfasst ca. 6,03 ha.

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 29 Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dar. Mit der Bebauungsplanänderung soll für diesen Bereich ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, so dass die Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.

Abb. 1 Auszug aus dem Flächennutzungsplan, unmaßstäblich

Quelle: Neubekanntmachung Flächennutzungsplan der Stadt Brunsbüttel von 2017 einschließlich der rechtswirksamen Änderungen und Berichtigungen aus beschleunigten B-Planverfahren

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