1.3. Planungsrechtliches Verfahren
Die Planänderung wird im Normalverfahren parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 118 der Stadt Reinbek aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinbek am 15.11.2023 gefasst.
Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gegeben. Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, werden zur Abgabe einer Stellungnahme mit weiterführenden Hinweisen gebeten. Sie werden auch in Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB befragt.