Planungsdokumente: 50. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Reibek und Bebauungsplan Nr. 118 "Erweiterung Gewerbegebiet Haidland" der Stadt Reinbek

50. FNP-Änderung - Begründung

3.1.2. Regiokonzept

Das Regiokonzept Hamburg-Bergedorf I Südstormarn I Herzogtum Lauenburg Süd aus dem Jahr 2020 stellt eine inhaltliche und konzeptionelle Grundlage für weitere Entwicklungsprozesse in der Region dar. Dabei werden Siedlungsentwicklungen, Verkehr und Freiräume in einem integrierten Verständnis und grenzübergreifend betrachtet. Zentrale Handlungsempfehlungen in Form von sogenannten „Regionalen Werkzeugen“ sollen zukünftig lokal in Planungen und Konzepten übernommen werden.

Das Regiokonzept besteht aus den vier Kernzielen Steuerung und Abstimmung der Siedlungsentwicklung in der Region, Verbesserung der Alternativen zum MIV, Sicherung und Inwertsetzung der Landschafts- und Grünräume und die Stärkung der lokalen und interkommunalen Zusammenarbeit.

Im Folgenden werden die Werkzeuge aufgeführt, die für das Plangebiet Relevanz entfalten. Ein großer Fokus liegt dabei auf der Untersuchung von Potenzialen zur Stärkung des Nahverkehrssystems durch moderne Mobilitätsangebote:

  • Erweiterung des U/S-Bahn-Netzes Hamburgs,
  • Prüfung einer Stadt-Umland-Bahn bzw.
  • Neue regionale Bus-Typologien und
  • Ausbau der Radregion durch Radschnellweg Oststeinbek – Glinde – Reinbek in Verbindung mit einem
  • Regional abgestimmten Mobilitätshubsystem als Übergabepunkte in ländlichen Räumen in der Nähe der Abfahrten der K 80.

Als landschaftsbezogenes Regionalmanagementsystem wird die Entwicklung eines Regionalparks „Hamburg Ost“ vorgeschlagen, der sowohl die Aspekte einer nachhaltigen Freizeit- und Naherholung, auch im Sinne eines touristischen Belangs, als auch die des Natur- und Landschaftsschutzes vereint.

Unter dem Werkzeug Kooperative Entwicklung regional bedeutsamer Gewerbestandorte wird die interkommunale, grenzübergreifende Entwicklung eines gemeinsamen Wirtschaftsstandort verstanden. Dabei sollen zukunftweisende und zeitgemäße Qualitätsstandards zum Einsatz kommen, wie flächen- und ressourcensparende Standortnutzungen, bauliche und technische Anpassungsfähigkeiten an neue und individuelle Bedürfnisse und ein attraktives und modernes Erscheinungsbild und Standortumfeld mit guter und nachhaltiger Architektur mit Umwelt- und Klimastandards, mit Angeboten für Facharbeitskräfte, einer starken ÖPNV-Anbindung mit neuen Mobilitätssystemen, mit Kinderbetreuung und gastronomischen Angeboten.

Die Konkretisierung der Konzeptideen wird zunächst auf drei regionale Entwicklungsbereiche fokussiert. Das Gewerbegebiet Reinbek/Glinde wird dem Entwicklungsbereich I Billstedt Glinde zugeordnet.

3.1.3. Gewerbestandortkonzept 2030 / 2035

Im Gewerbestandortkonzept 2030 / 2035 für die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg wird das Plangebiet als Fläche 24 geführt. In der planerischen Gesamtbewertung wird sie als sinnvolle gewerbliche Entwicklung als Erweiterung des bestehenden Gewerbes sowie als Arrondierung des Siedlungskörpers mit einer sehr guten Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz beschrieben. Im Norden der Fläche wird Konfliktpotenzial aufgrund des Vorhandenseins eines archäologischen Interessensgebiet angeführt.

3.2. Umweltbericht

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird im weiteren Verfahren für die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes ein Umweltprüfung durchgeführt, in dem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 2 BauGB ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Umnutzung vormals landwirtschaftlich genutzter Flächen zu einem Gewerbegebiet stellen Eingriffe in den Naturhaushalt und in den Landschaftsraum dar. Diese werden im Rahmen der Umweltprüfung zum parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 118 bilanziert und ein entsprechender konkreter Ausgleichsbedarf ermittelt sowie erforderliche Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.

Die zuständigen behördlichen Stellen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gebeten, über umweltrelevante Themen sowie Rahmen, Inhalt, Umfang, Methoden und Detailierungsgrad der Untersuchungen Auskunft zu erteilen.

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