Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet: "Südlich der Dorfstraße, entlang der rückwärtigen Grenze der westlichen Bebauung entlang der Rosenstraße..."

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Biotope der Siedlungs- und Verkehrsflächen

Westlich und östlich angrenzend befindet sich Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung (SBe) mit strukturreichen Gärten mit einem hohen Anteil an Laubgehölzen (SGb) als auch strukturarme Gärten mit geringem Anteil an Laubgehölzen (SGo). Die Rasenflächen sind aufgrund der intensiven Pflege überwiegend arten- und strukturarm (SGr) und weisen Allerweltsarten, wie Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Deutschem Weidelgras (Lolium perenne), Wolligem Honiggras (Holcus lanatus), Weiß-Klee (Trifolium repens), Gänseblümchen (Bellis perennis) und Breitwegerich (Plantago major) auf. Im westlichen Bereich existiert jedoch auch eine arten- oder strukturreiche Rasenfläche (SGe) mit Arten wie der kleinen Braunelle (Prunella vulgaris), Hirtentäschel (Capsella bursa-pastoris), Schafgarbe (Achillea millefolium), Gänseblümchen (Bellis perennis), Quendel-Ehrenpreis (Veronica serpyllifolia), Hornkraut (Ceratophyllum spec.), Spitzwegerich (Plantago lancelota) und Weichem Storchschnabel (Geranium molle).

Die Dorfstraße nördlich des Plangeltungsbereichs wird mit asphaltierten, betonierten oder gepflasterten Zuwegungen als vollversiegelte Verkehrsflächen (SVs) eingestuft. Als teilversiegelte Verkehrsflächen (SVt) sind im Untersuchungsgebiet geschotterte oder sandige Zuwegungen vorhanden.

Im Abbruchbereich eines ehem. vorhandenen Gebäudes befindet sich aktuell eine vegetationsarme Fläche, die aus Schutt und Sand besteht. Dieser Bereich wird entsprechend dem Biotoptyp Baustelle, vegetationsarme/-freie Fläche (SXn) zugeordnet. Westlich von dieser Fläche befindet sich auf Ruderalflächen gelagertes Baumaterial wie beispielsweise Wellblech, Holz- und Steinhaufen, weshalb diese Fläche dem Biotoptyp sonstige Lagerfläche (SLy) zugeordnet werden kann. Wiederum westlich schließt erneut eine vegetationsarme Fläche an.

Im westlichen Bereich des Plangeltungsbereiches befindet sich ein Kompost für Gartenabfälle, welcher entsprechend dem Biotoptyp Gartenmülldeponie (SLg) zugeordnet wird.

Bewertung

Für die naturschutzfachliche Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen werden folgende, allgemein gebräuchliche naturschutzfachliche Kriterien herangezogen:

Grad der Naturnähe,

Vorkommen seltener Arten,

Gefährdung bzw. Seltenheit,

Vollkommenheit und

zeitliche Ersetzbarkeit bzw. Wiederherstellbarkeit.

Anhand dieser Kriterien erfolgt eine Einstufung der im Untersuchungsgebiet festgestellten Biotoptypen. Für die Einstufung wird eine Skala zu Grunde gelegt, die sechs Wertstufen von 0 „ohne Biotopwert“ bis 5 „sehr hoher Biotopwert“ umfasst.

Tabelle 2: Biotopbewertung

WertstufeDefinitionen / KriterienBiotoptypenSchutzstatus
5sehr hoher Biotopwert: sehr wertvolle, naturnahe Biotoptypen, Reste der ehemaligen Naturlandschaft mit vielen seltenen oder gefährdeten Artenim Untersuchungsgebiet nicht vorhanden
4hoher Biotopwert: naturnahe Biotoptypen mit wertvoller Rückzugsfunktion, extensiv oder nicht mehr genutzt; Gebiet mit lokal herausragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden
3mittlerer Biotopwert: relativ extensiv genutzte Biotoptypen innerhalb intensiv genutzter Räume mit reicher Strukturierung, hoher Artenzahl und einer, besonders in Gebieten mit hohem Anteil von Arten der Wertstufe 4, hohen Rückzugs- und/oder Vernetzungsfunktion; Gebiet mit lokaler Bedeutung für den Arten- und BiotopschutzAufschüttung (XAs) / Ruderale Staudenflur frischer Standorte (RHm) „Beetle-Bank“ Sonstiges Gebüsch (HBy) Staudenfluren trockener Standorte (RHt) Strukturreiche Gärten mit einem hohen Anteil an Laubgehölzen (SGb) Urbanes Gebüsch mit heimischen Baumarten (SGy) Urbanes Gehölz mit gebietsfremden Laubbäumen (SGx), Wildacker (AAj)
2niedriger Biotopwert: Nutzflächen oder Biotoptypen mit geringer Artenvielfalt, die Bewirtschaftungsintensität überlagert die natürlichen Standorteigenschaften, Vorkommen nur noch weniger standortspezifischer Arten; Lebensraum für euryöke ArtenArten- oder strukturreiche Rasenfläche (SGe) Baumreihe aus Nadelhölzern (HRn) Gartenmülldeponie (SLg) Nitrophytenflur (RHn) Rohboden auf trockenen Standorten (ROt) Ruderale Grasflur (RHg) Ruderale Staudenflur frischer Standorte (RHm) Sonstige Lagerfläche (SLy) Strukturarme Gärten mit geringem Anteil an Laubgehölzen (SGo). Urbane Gebüsche mit gebietsfremden Arten (SGf) Urbane Ziergehölze und -staudenbeete (SGs)
1sehr niedriger Biotopwert: Biotoptypen ohne Rückzugsfunktion, intensiv genutzt, mit überall schnell ersetzbaren Strukturen; fast vegetationsfreie Flächen, extrem artenarm bzw. lediglich für einige wenige euryöke Arten von Bedeutung Arten- und strukturarme Rasenfläche (SGr) Baustelle, vegetationsarme/-freie Fläche (SXn) Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung (SBe)
0ohne Biotopwert: überbaute oder vollständig versiegelte Flächen Teilversiegelte Verkehrsfläche/Wege Vollversiegelte Verkehrsfläche

In Schleswig-Holstein kommen nur vier sehr seltene Pflanzenarten des Anhangs IV vor: Kriechender Scheiberich (Apium repens) (Feuchtwiesen, Ufer), Froschzunge (Luronium natans) (Gewässerpflanze), Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) (Süßwasserwatten), Firnisglänzendes Sichelmoos (Hamatocaulis vernicosus) (Moore, Nasswiesen, Gewässerufer). Aufgrund der speziellen Standortansprüche der Arten, die in den Siedlungsflächen und Flächen der Landwirtschaft nicht gegeben sind, kommen keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie im Plangeltungsbereich vor.

3.3.2. Topografie und Bodenverhältnisse

Das Plangebiet ist derzeit nur geringfügig durch die vorhandene Bebauung und deren Zufahrten versiegelt. Die Gartenbereiche hingegen sind weitestgehend offen gestaltet.

Das Plangebiet ist weitestgehend eben und weist nur ein geringfügiges Gefälle in südliche Richtung von ca. 43 m ü.NHN auf 38,6 m ü.NHN auf.