3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Hünengrab“ der Gemeinde Bovenau
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Amt EiderkanalPlanungsanlass
Im Rahmen einer Lückenbebauung sollen 2 Einfamilienhäuser auf den Flurstücken 170 und 3/4 der Flur 8 in der Gemarkung Bovenau-Wakendorf errichtet werden. Die betroffenen Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Hünengrab“ der Gemeinde Bovenau.
Eine Bebauung auf den Grundstücken ist unzulässig, weil der B-Plan in den betreffenden Bereichen keinen überbaubaren Bereich vorgesehen hat. Deshalb ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Den Aufstellungsbeschluss hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.06.2020 gefasst.
Ansprechperson
Marc Nadolny, Amt Eiderkanal, Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld Tel.: 04331 / 8471-31 Fax: 04331 / 8471-71 www.amt-eiderkanal.de m.nadolny@amt-eiderkanal.de Öffnungszeiten der Verwaltung: Mo, Mi + Fr 8.00-12.00 Uhr, Di + Do 14.00-17.30 Uhr oder nach Vereinbarung