3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Hünengrab“ der Gemeinde Bovenau
Bovenau
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBDie öffentliche Auslegung erfolgt nach Überarbeitung der Planungsunterlagen. Der Zeitraum für Einsicht und Stellungnahme beträgt einen Monat.
Zeitraum
Noch 22 Tage
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Amt Eiderkanal
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Kurzinfo
Im Rahmen einer Lückenbebauung sollen 2 Einfamilienhäuser auf den Flurstücken 170 und 3/4 der Flur 8 in der Gemarkung Bovenau-Wakendorf errichtet werden. Die betroffenen Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Hünengrab“ der Gemeinde Bovenau. Eine Bebauung auf den Grundstücken ist unzulässig, weil der B-Plan in den betreffenden Bereichen keinen überbaubaren Bereich vorgesehen hat. Deshalb ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Den Aufstellungsbeschluss hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.06.2020 gefasst.
Ansprechpartner für Bürger
Marc Nadolny, Amt Eiderkanal, Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 / 8471-31
Fax: 04331 / 8471-71
www.amt-eiderkanal.de
m.nadolny@amt-eiderkanal.de
Öffnungszeiten der Verwaltung:
Mo, Mi + Fr 8.00-12.00 Uhr, Di + Do 14.00-17.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.
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Begründung
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