Die Errichtung von PV-FFA und der Nebenanlagen sowie die Einzäunung verursachen i.d.R. eine Veränderung und möglicherweise eine Verdrängung der bestehenden Flächennutzung. Bei der Nutzung von wertvollen Schutzgebieten oder Rückzugsräumen können direkte Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt entstehen.
Mehre Studien belegen, dass Solarparks bei der richtigen Flächenwahl und Gestaltung der Anlagen, sowie unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Kriterien nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern gleichzeitig zur Förderung von Biodiversität leisten können. Durch die Verwendung gebietsheimischer Saatgutmischungen können artenreiche Grünlandtypen geschaffen werden. Die Planfläche wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Durch die Errichtung eines Solarparks, wird die Fläche aus der intensiven Nutzung herausgenommen und in eine extensive Bewirtschaftung eines Dauergrünlandes mit angepasster Mahdfrequenz überführt. Die Flächen auf Solarparks werden weder gedüngt noch mit Pflanzschutzmitteln behandelt.
Viele Studien belegen inzwischen, dass PV-Freiflächenanlagen die Biodiversität nicht nur auf der Fläche, sondern auch in der Umgebung steigern. Während Ackerflächen (derzeitige Nutzung) aus faunistischer Sicht i.d.R. nicht interessant sind ändert sich das mit der Errichtung und dem Betrieb von PV-Anlagen. Hier werden mit der richtigen Pflege Dauergrünländer geschaffen, die sich zu Trittsteinbiotopen entwickeln können.
Auf dem in Schleswig-Holstein liegenden Solarpark „Klein Rheide“, der ebenfalls auf einem Gebiet mit Kiesabbau errichtet wurde, haben sich inzwischen unterschiedliche Standortverhältnisse (trocken – nass) mit zahlreichen ökologisch wertvollen Bereichen und geschützten Arten gebildet.
Studien zeigen auch, dass Solarparks eine hohe Attraktionswirkung für Brutvögel der Offenländer besitzen, z.B. für Feldlerchen.
Das Plangebiet liegt teilweise auf der Verbundachse des Biotopsystems. Da die „Gebiet Nördlich Lottorf“ (siehe Abb. 6). Das Entwicklungsziel ist wie folgt festgelegt: „Entwicklung eines halboffenen Biotopkomplexes mit kleinräumigem Wechsel zwischen nassen Moorsenken und trocken-mageren Endmoränenkuppen“.
Am südöstlichen und südwestlichen Rand der Planfläche befinden sich zwei gesetzlich geschützte Biotope (Biotoptypen NSc; WBw). Die Arterfassung hat ergeben, dass es sich bei den kartierten Arten hauptsächlich um Pflanzen handelt, die von einer potentiell landschaftszerschneidenden Wirkung der PV-Anlage nicht auf einenbetroffen wären. Durch die Planung werden keine Eingriffe in diese geschützten Biotope vorgenommen.
In den Gebieten mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems sind bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen dem Naturschutz ein besonderes Gewicht beizumessen. „Es ist ferner zu gewährleisten, dass bei unvermeidbaren Eingriffen in diesen Gebieten die beabsichtigte Funktion des Biotopverbundes nicht nachhaltig beeinträchtigt wird." (Landschaftsrahmenplan Schleswig-Holstein Planungsraum I (LRP SH I), S.170)).
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind bestimmte Flächen für die Errichtung von Solar-Freiflächenanlagen grundsätzlich auszuschließen. Hierzu zählen insbesondere Schwerpunktbereiche des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein gemäß § 21 Bundes-naturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 12 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG). Die Fläche 5 liegt jedoch nicht in einem Schwerpunktbereich des Biotopsystems liegt, sind Biotopverbundes, sondern auf einer Verbundachse. Dies bedeutet, dass die Fläche nicht als Ausschlussfläche definiert ist (siehe Anlage II).
Im LRP SH I wird zum räumlichen Verbund der Schwerpunktbereiche festgehalten: „Der räumliche Verbund der meisten Schwerpunktbereiche und weiterer, derzeit isoliert liegender Biotope, erfolgt vorwiegend über die naturnahe Entwicklung von Niederungen und Talräumen. (…) Neben der Renaturierung der Gewässer wird hier die Entwicklung einer naturnahen Uferzone sowie einer möglichst breiten, extensiv genutzten Übergangszone angestrebt.“ (LRP, S.175).
Die PV-Anlagen hier nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Um die Funktion als Verbundsachse weitgehend zu erhalten werden:haben i.d.R. keine Auswirkungen auf naheliegende Gewässer. Die die Boklunder Au, ist in das Layout der PV-Anlage integriert worden, in dem beidseitig ein ca. 8 m breiter Streifen freigehalten und wie die Flächen unter den Modulen zum extensiven Grünland entwickelt wird. Damit entsteht ein Wildkorridor mit einer naturnahen Uferzone, der den räumlichen Verbund der Schwerpunktbereiche des Biotopverbundes unterstützen kann.
- Die Zäune werden mit ca. 20 cmeinem Abstand von ca. 20 cm zum Boden, und damit offendurchlässig für Amphibien und Kleinsäuger errichtet.
- Längs der Boklunder Au wird ein Wildkorridor von 8 m auf beiden Seiten der Au eingerichtet
Bei Bedarf werdenkönnen Rehdurchlässe in den Zaun integriert werden.
Die Anlage und Pflege sowie weitere biodiversitätssteigernde Maßnahmen werden eng mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Weitere möglichen Auswirkungen werden im Umweltbericht beschrieben (Abschnitt 8).Kapitel 8).