Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.4. Auswirkung auf die Ver- und Entsorgung

Durch die Verschattung durch die PV-Module ist eine Zunahme der Grundwasserproduktion zu erwarten. Wegen der geringen Versieglung der Fläche (ca. 4%) ist keine negative Wirkung auf den Wasserhaushalt zu erwarten.

Ein Frischwasseranschluss ist für den Betrieb der Photovoltaikanlage nicht erforderlich. Ein Abwasseranschluss ist ebenfalls nicht erforderlich, da im Betrieb der PV-Anlage keine Abwässer anfallen.

5.5. Auswirkung auf die Raumordnung

Das Plangebiet liegt nach dem Regionalplan für den Planungsraum V, Landesteil Schleswig aus dem Jahr 2002 vollumfänglich in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe – hier Kies. Diese Widmung kennzeichnet solche Lagerstätten und Rohstoffvorkommen, bei denen eine Abwägung aller Nutzungsinteressen noch nicht abschließend erfolgt ist. Diese Gebiete sind als Rohstoffreserve anzusehen.. Das Gebiet (SL 01 Klein Rheide – Jagel – Selk) wird im Fachbeitrag zur Rohstoffsicherung des Geologischen Landesdienstes der Kategorie A.a zugeordnet. Diese entspricht einem hohen und hochwertigen Rohstoffpotenzial. In Kapitel 4.6.2 des LEP Schleswig-Holstein (Fortschreibung 2021) werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in den Vorbehaltsgebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe erläutert. Den Rohstoffvorkommen oder -lagerstätten soll bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden erfolgt eine Abwägung hinsichtlich der Nutzungsansprüche des Rohstoffvorkommens mit denen der Errichtung einer PV-FFA.

Zum aktuellen Zeitpunkt findet auf der Planfläche kein Abbau statt und dem Eigentümer liegt kein Genehmigungsantrag auf Abbau vor.

Freiflächen PV-Anlagen stellen keine irreversible Nutzung dar, da sie leicht zurückzubauen sind und damit die Nutzung der Fläche für Rohstoffabbau wieder möglich wäre. Damit stellen Freiflächen PV-Anlagen besonders aufgrund der Einstufung von Solarenergie als überragendes öffentliches Interesse, eine mögliche und sinnvolle Zwischennutzung dar.

5.6 Das Vorbehaltsgebiet dient der langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung und soll von irreversiblen Nutzungen freigehalten werden, um eine zukünftige Rohstoffgewinnung nicht zu beeinträchtigen. Die relevanten Kriterien zur Bewertung der Rohstoffpotenziale umfassen:

  • Art, Häufigkeit und Verbreitung des Rohstoffs
  • Absehbarer Rohstoffbedarf
  • Abbauwürdigkeit der Lagerstätten und Vorkommen
  • Ökologische, landschaftsräumliche und denkmalpflegerische Verträglichkeit
  • Günstige Transportwege und Anbindung an Verkehrsinfrastruktur
  • Vermeidung großflächiger konkurrierender Nutzungsansprüche

In diesem Kontext ist die PV-FFA als temporäre Nutzung zu betrachten, die keine irreversiblen Eingriffe in die Lagerstätten oder Vorkommen darstellt. Der Rückbau der Anlage ist technisch und wirtschaftlich machbar, sodass die Fläche nach Ablauf der Nutzungszeit wieder für den Rohstoffabbau zur Verfügung stehen kann. Entsprechend einer Auskunft des Landesamts für Umwelt existiert für die Fläche kein genehmigter oder beantragter Abbau.

Auch ist die Situation in Bezug auf Rohstoffsicherungsgebiete laut Aussage des Landesamtes für Umwelt, im Planungsraum Nord insgesamt vergleichsweise günstig. Es gibt grundsätzlich ausreichende lokale oder regionale Alternativen für die Rohstoffsicherung und den Rohstoffabbau, sodass eine mittelfristige Nutzung als Solarpark (20-30 Jahre) der Sicherung von ausreichend zur Verfügung stehenden Rohstoffen nicht entgegen stehen würde.

Hinzu kommt, dass in dem (noch nicht rechtskräftigen) Entwurf des REP SH I, der Bereich in dem die Planfläche liegt, nicht mehr als Vorrang oder Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe mehr dargestellt wird.

Bei der Abwägung der konkurrierenden Nutzungsansprüche wird den Rohstoffvorkommen und Lagerstätten ein besonderes Gewicht beigemessen, wie in Kapitel 4.6.2 der LEP-Fortschreibung 2021 beschrieben. Dennoch muss dieses Gewicht gegen das überragende öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien (§ 2 EEG 2023) und die Reversibilität der PV-FFA abgewogen werden. Dieser Aspekt mindert die langfristigen Auswirkungen auf die Rohstoffsicherung.

5.6. Auswirkung auf die Natur und Umwelt

Die Errichtung von PV-FFA und der Nebenanlagen sowie die Einzäunung verursachen i.d.R. eine Veränderung und möglicherweise eine Verdrängung der bestehenden Flächennutzung. Bei der Nutzung von wertvollen Schutzgebieten oder Rückzugsräumen können direkte Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt entstehen.

Mehre Studien belegen, dass Solarparks bei der richtigen Flächenwahl und Gestaltung der Anlagen, sowie unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Kriterien nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern gleichzeitig zur Förderung von Biodiversität leisten können. Durch die Verwendung gebietsheimischer Saatgutmischungen können artenreiche Grünlandtypen geschaffen werden. Die Planfläche wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Durch die Errichtung eines Solarparks, wird die Fläche aus der intensiven Nutzung herausgenommen und in eine extensive Bewirtschaftung eines Dauergrünlandes mit angepasster Mahdfrequenz überführt. Die Flächen auf Solarparks werden weder gedüngt noch mit Pflanzschutzmitteln behandelt.

Viele Studien belegen inzwischen, dass PV-Freiflächenanlagen die Biodiversität nicht nur auf der Fläche, sondern auch in der Umgebung steigern. Während Ackerflächen (derzeitige Nutzung) aus faunistischer Sicht i.d.R. nicht interessant sind ändert sich das mit der Errichtung und dem Betrieb von PV-Anlagen. Hier werden mit der richtigen Pflege Dauergrünländer geschaffen, die sich zu Trittsteinbiotopen entwickeln können.

Auf dem in Schleswig-Holstein liegenden Solarpark „Klein Rheide“, der ebenfalls auf einem Gebiet mit Kiesabbau errichtet wurde, haben sich inzwischen unterschiedliche Standortverhältnisse (trocken – nass) mit zahlreichen ökologisch wertvollen Bereichen und geschützten Arten gebildet.

Studien zeigen auch, dass Solarparks eine hohe Attraktionswirkung für Brutvögel der Offenländer besitzen, z.B. für Feldlerchen.

Das Plangebiet liegt teilweise auf der Verbundachse des Biotopsystems. Da die „Gebiet Nördlich Lottorf“ (siehe Abb. 6). Das Entwicklungsziel ist wie folgt festgelegt: „Entwicklung eines halboffenen Biotopkomplexes mit kleinräumigem Wechsel zwischen nassen Moorsenken und trocken-mageren Endmoränenkuppen“.

Am südöstlichen und südwestlichen Rand der Planfläche befinden sich zwei gesetzlich geschützte Biotope (Biotoptypen NSc; WBw). Die Arterfassung hat ergeben, dass es sich bei den kartierten Arten hauptsächlich um Pflanzen handelt, die von einer potentiell landschaftszerschneidenden Wirkung der PV-Anlage nicht auf einenbetroffen wären. Durch die Planung werden keine Eingriffe in diese geschützten Biotope vorgenommen.

In den Gebieten mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems sind bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen dem Naturschutz ein besonderes Gewicht beizumessen. „Es ist ferner zu gewährleisten, dass bei unvermeidbaren Eingriffen in diesen Gebieten die beabsichtigte Funktion des Biotopverbundes nicht nachhaltig beeinträchtigt wird." (Landschaftsrahmenplan Schleswig-Holstein Planungsraum I (LRP SH I), S.170)).

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind bestimmte Flächen für die Errichtung von Solar-Freiflächenanlagen grundsätzlich auszuschließen. Hierzu zählen insbesondere Schwerpunktbereiche des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein gemäß § 21 Bundes-naturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 12 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG). Die Fläche 5 liegt jedoch nicht in einem Schwerpunktbereich des Biotopsystems liegt, sind Biotopverbundes, sondern auf einer Verbundachse. Dies bedeutet, dass die Fläche nicht als Ausschlussfläche definiert ist (siehe Anlage II).

Im LRP SH I wird zum räumlichen Verbund der Schwerpunktbereiche festgehalten: „Der räumliche Verbund der meisten Schwerpunktbereiche und weiterer, derzeit isoliert liegender Biotope, erfolgt vorwiegend über die naturnahe Entwicklung von Niederungen und Talräumen. (…) Neben der Renaturierung der Gewässer wird hier die Entwicklung einer naturnahen Uferzone sowie einer möglichst breiten, extensiv genutzten Übergangszone angestrebt.“ (LRP, S.175).

Die PV-Anlagen hier nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Um die Funktion als Verbundsachse weitgehend zu erhalten werden:haben i.d.R. keine Auswirkungen auf naheliegende Gewässer. Die die Boklunder Au, ist in das Layout der PV-Anlage integriert worden, in dem beidseitig ein ca. 8 m breiter Streifen freigehalten und wie die Flächen unter den Modulen zum extensiven Grünland entwickelt wird. Damit entsteht ein Wildkorridor mit einer naturnahen Uferzone, der den räumlichen Verbund der Schwerpunktbereiche des Biotopverbundes unterstützen kann.

  • Die Zäune werden mit ca. 20 cmeinem Abstand von ca. 20 cm zum Boden, und damit offendurchlässig für Amphibien und Kleinsäuger errichtet.
  • Längs der Boklunder Au wird ein Wildkorridor von 8 m auf beiden Seiten der Au eingerichtet

Bei Bedarf werdenkönnen Rehdurchlässe in den Zaun integriert werden.

Die Anlage und Pflege sowie weitere biodiversitätssteigernde Maßnahmen werden eng mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Weitere möglichen Auswirkungen werden im Umweltbericht beschrieben (Abschnitt 8).Kapitel ‎8).