9.1.7.2. Prognose bei Durchführung der Planung
Während der Bauphase kommt es durch die Baustelleneinrichtung und den Betrieb zu einer zeitlich begrenzten Beeinflussung des Landschaftsbildes.
Während des Betriebs der Anlage kommt es durch die Größe und Gestaltung der Freiflächen-PV-Anlage zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Der entscheidende Faktor für die Bewertung der Beeinträchtigung ist die Sichtbarkeit der Anlage bzw. der Moduloberfläche. Durch die bestehenden Gehölze sowie die Anpflanzungen, die vorgenommen werden, wird die PV-Anlage in den Sommermonaten im Nahbereich nur eingeschränkt sichtbar sein. In den Wintermonaten wird die Anlage im Nahbereich teilweise einsehbar. Von der Ortschaft Jagel ist die Anlage jedoch zu keiner Zeit einsehbar.
Die Höhenbegrenzung für die Module und die Nebenanlagen, wird die Sichtbarkeit verringert. Weiterhin tragen die Abstände zu den Waldgebieten (30 m) sowie der Korridor entlang der Boklunder Au zu einer Verminderung der Wahrnehmung der Anlagefläche bei.
Für das Planvorhaben werden insgesamt 457,5 m Kicks inklusive der Überhälter und zwei landschaftsbildprägenden Bäumen entfernt. Die entfernten Knicks werden vollumfänglich auf der Fläche umgepflanzt und bleiben somit erhalten, wenn auch an anderer Stelle.
Außerdem findet ein Knickausgleich im Verhältnis 1:2 größtenteils auf der Fläche statt., damit steigt die Länge der Knicks im Bereich der Planfläche. 195 m Knick können nicht auf der Fläche untergebracht werden, diese werden über Ökokonten an anderer Stelle in einer räumlichen Nähe zur Planfläche ausgeglichen. Die Überhälter werden zusammen mit den Knicks ausgeglichen. Für die beiden landschaftsbildprägenden Bäume wird eine Ersatzzahlung geleistet.
Insgesamt ist die Belastung des Landschaftsbildes durch die intensive landwirtschaftliche sowie die industriellegewerbliche Nutzung in der Umgebung als gering einzustufen.
Das Vorhaben ist mit einer geringen Erheblichkeit auf das Schutzgut Landschaftsbild zu bewerten. Eventuelle negative Auswirkungen bei Umsetzung der Planung sind durch die Ausgleichsmaßnahmen als kompensierbar einzustufen.