10.2.1.1. Geschützte Biotope
Die Planfläche ist von insgesamt 4 Knicks unterschiedlicher Länge durchzogen. Zur effektiven Nutzung des Geländes sollen diese Knicks entfernt und auf dem Plangebiet versetzt werden. Insgesamt werden dadurch 457,5 m Knicks entfernt und versetzt. Mit den Knicks werden zwei landschaftsbildprägende Bäume (Umfang ≥ 2m) gefällt. Entsprechende Knickrodungsanträge sind mit Schreiben vom 29.02.2024 genehmigt worden (Aktenzeichen: 661.6.06.01.048-33/24. Die Genehmigung wurde entsprechend § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs 1 und 3 LNatSchG) erteilt. Nach Absprache mit der UNB muss ein Ausgleich wie folgt vorgenommen werden:
- Ausgleich Knicks im Verhältnis 1:2. Damit beträgt die Gesamtlänge der anzulegenden Knicks 915 m
- Überhälter: alle 40-60 m Abstand müssen neue Überhälter mit einem Stammumfang von 12-14 cm angelegt werden
- Für die beiden landschaftsbildprägende Bäume müssen je drei neue Bäume (insgesamt 6) mit einem Stammumfang von 12-14 cm angelegt werden. Die Pflanzung muss abseits der Ausgleichsknicks erfolgen. Die Standorte der Ersatzbäume sind so zu wählen, dass der einzelne Baum seine natürliche Größe erreichen kann und genügend Wurzelraum vorhanden ist. Alternativ kann eine Ersatzzahlung von 400 € / Baum erfolgen
- Zum Knickfuß ist ein Abstand für bauliche Anlagen (inkl. Zaun und Module) von 3 m zu halten.
Von den 915 m werden insgesamt 720 m durch Um,- und Neuanpflanzungen auf der Fläche ausgeglichen (siehe Anlage I). Die verbleibenden 195 m werden über Ökokonten ausgeglichen. Die genauen Daten und Verträge werden fristgerecht vor Baubeginn bei der UNB vorgelegt.
Die vertraglichen Vereinbarungen liegen noch nicht vor und werden vor Beginn der Knickrodung nachgereicht. Folgende Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen sind gemäß Genehmigung einzuhalten:
- Knickabschnitte von maximal 457,5 m Länge dürfen beseitigt werden (rot markiert in Anlage I).
- Die Knickrodung darf gemäß § 39 Absatz 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz nur vom 01. Oktober bis zum letzten Tag des Februars eines Jahres durchgeführt werden.
- Es entsteht ein Kompensationsbedarf von 915 Metern Knick (1:2). Davon werden 195 Meter über Knickökokonten und 720 Meter über Knickverschiebungen/-neuanlagen um das Vorhabengebiet herum erbracht.