Planungsdokumente: B-Plan Nr. 6 "Parkplatz am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Der Runderlass sieht als Kompensationsmaßnahme für die Neuversiegelung von Bodenfläche die Bereitstellung einer Ausgleichsfläche im Verhältnis von 1 : 0,5 der Versiegelung vor, wenn die Fläche eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz aufweist. Vorhandene Versiegelungen sind bei der Bilanzierung zu berücksichtigen.

Im Sondergebiet ‚Tourismus‘ wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer überbaubaren Grundfläche von 150 m² festgesetzt. Diese überbaubare Grundfläche darf z.B. für Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden.

Der Parkplatz ist bereits vorhanden und soll in Richtung Osten erweitert werden. Die Erweiterungsfläche des Parkplatzes wird als vollversiegelte Fläche in der Bilanzierung berücksichtigt. Die vorhandene Parkplatzfläche gilt als ausgeglichen.

Im südlichen Plangebiet werden innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf Stellplätze für die angrenzende Feuerwehr ausgewiesen. Das Maß der baulichen Nutzung wird auf 600 m² begrenzt. Weiterhin wird eine textliche Festsetzung mit aufgenommen, wonach die festgesetzte Grundfläche nur für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen gilt und keine Überschreitung zulässig ist. Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche sind ebenfalls Versiegelungen vorhanden, die in der Bilanzierung als ausgeglichen berücksichtigt werden.

Insgesamt ergibt sich für das Plangebiet eine zu berücksichtigende Versiegelung von ca. 4.655 m².

GesamtflächeVersiegelung
SO ‚Tourismus‘ (GR 150)805 m²225 m²
Gemeinbedarfsfläche (GR 600)760 m²600 m²
Parkplatz (= 100 % Versiegelung)3.830 m²3.830 m²
Gesamtversiegelung =4.655 m²

Von den zulässigen Versiegelungen sind ca. 1.980 m² mit dem bestehenden Parkplatz sowie ca. 250 m² im Bereich der Fläche für Gemeinbedarf bereits vorhanden und somit nicht ausgleichspflichtig. Bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,5 für die Neuversiegelungen ergibt sich somit ein Ausgleichserfordernis von (4.655 m² - 2.230 m²) x 0,5 = 1.213 m².

Der Ausgleich erfolgt über eine gemeindeeigene Fläche, welche in Kapitel 3.3 beschrieben ist.

3.3 Beschreibung der Ausgleichsfläche

Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen im Rahmen des B-Planes Nr. 6 soll auf dem Flurstück 264 der Flur 6, Gemarkung Groß Dannewerk erbracht werden. Das Flurstück befindet sich ca. 365 m östlich des Eingriffsstandortes. Die Fläche ist Eigentum der Gemeinde Dannewerk.

Die Ausgleichsfläche wird aktuell landwirtschaftlich als Grünland genutzt und regelmäßig gemäht. Es handelt sich um ein mäßig artenreiches Grünland. Neben verschiedenen Gräsern (Weidelgras, Wiesenfuchsschwanz, etc.) sind u.a. Löwenzahn, Spitzwegerich und Wilde Möhre auf der Fläche anzutreffen. Im Süden hat sich in kleineren Teilbereichen Kriechender Hahnenfuß etabliert. In den Randbereichen des Grünlandes sind Knicks vorhanden, die mit heimischen Gehölzen bestockt sind (u.a. Schlehe, Hasel). Das Flurstück wird von dem Vorfluter „Rheider Au“ des Wasser- und Bodenverbandes Rheider Au gequert.

Aufgrund seiner Ausprägung wird dem Grünland entsprechend der Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ein Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,67 zugeordnet. Entsprechend dieser Anrechenbarkeit wird eine tatsächliche Fläche von 1.810 m² aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung genommen und künftig nur noch extensiv gepflegt. Eine (mehrmalige) Mahd ist dann nur noch ab dem 01. Juli eines Jahres zulässig. Die Fläche ist der kartographischen Darstellung im Anhang zu entnehmen. Zusätzliche Aufwertungsmaßnahmen sind vorerst nicht vorgesehen.

Die Gemeinde plant einen Teil des Flurstücks als Ökokonto zu entwickeln, sodass auch für künftige Eingriffsvorhaben Ausgleich zur Verfügung steht. Die Ausgleichsfläche würde dann im Zusammenhang mit der Ökokontofläche extensiv unterhalten werden.

3.4 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

4.1 Die in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot versehenen Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

4.2 Innerhalb der Grünfläche ‚Versickerungsfläche‘ sind mindestens 5 Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind heimische, standortgerechte mittel- bis großkronige Baumarten mit einer Pflanzqualität Stammumfang 14-16 cm zu verwenden.

4.3 Stellplätze sind aus fugenreichem Material mit wasserdurchlässigem Unterbau herzustellen (z.B. Schotterrasen, Betongrassteine, Pflaster).

4.4 Für die Außenanlagen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warm-weißem Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.

4.5 Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 6 folgende Flächen zugeordnet:

- Extensivierung einer 1.810 m² großen Teilfläche (entspricht 1.213 m² Ausgleich) auf

Flurstück 264, Flur 6, Gemarkung Groß Dannewerk, Gemeinde Dannewerk.

Auf der Planzeichnung (Teil A) sind folgende Festsetzungen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Darstellung zu erhaltender Bäume
  • Darstellung öffentlicher Grünflächen - Zweckbestimmung ‚Parkanlage‘ bzw. ‚Versickerungsfläche‘