Planungsdokumente: B-Plan Nr. 6 "Parkplatz am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3 Allgemeine Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dannewerk wurde zum einen aufgestellt, um einen bestehenden Parkplatz, der u.a. als Besucherparkplatz für das Danewerkmuseum dient, zu erweitern und zusätzliche Parkmöglichkeiten zu schaffen. Hierfür wird im Plangebiet eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung ‚Parkplatz‘ festgesetzt. Zur Berücksichtigung separater Stellplätze für die ansässige Feuerwehr wird zudem eine Fläche für Gemeinbedarf ‚Feuerwehr‘ ausgewiesen, für die eine überbaubare Grundfläche von 600 m² gilt. Zum anderen sollen im festgesetzten Sondergebiet ‚Tourismus‘ ein Kiosk und öffentliche Toiletten geschaffen werden, die u.a. durch die Besucher des Archäologischen Parks am Danewerk oder des angrenzend geplanten Minigolfplatzes genutzt werden können. Im Sondergebiet gilt eine überbaubare Grundfläche von 150 m². Die maximale Höhe wird auf 5,0 m über Erdgeschossfertigfußbodenhöhe begrenzt.

Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Durch die Planungen wird die Erweiterung eines Parkplatzes sowie der Bau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten im Nahbereich des Danewerkmuseums ermöglicht. Im nordöstlichen Nahbereich sind Wohngebäude vorhanden. Erhebliche Auswirkungen durch Lärmimmissionen sind durch die geplante und teilweise bereits vorhandene Nutzung nicht zu erwarten.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die Gehölze bieten Lebensräume für heimische Brutvögel. Zudem sind im Bereich der stärkeren Bäume Tagverstecke von Fledermäusen nicht auszuschließen. Diese werden im Rahmen der Planung jedoch erhalten. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist daher auszuschließen. Geschützte Biotope sind von den Planungen nicht betroffen.

Schutzgut Fläche: Für die Erweiterung des Parkplatzes sowie den Neubau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten wird ein Teil einer größeren Wiese beansprucht, die bislang als öffentliche Sport- und Freizeitfläche der Gemeinde dient. Der Verlust eines Teils dieser Fläche ist in der qualitativen und quantitativen Aufwertung der Welterbestätte Danewerk als touristische Destination begründet.

Schutzgut Boden: Neuversiegelungen werden durch die Erweiterung des Parkplatzes, die Stellplätze für die Feuerwehr sowie den Neubau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten verursacht. Die überbaubare Grundfläche wird für das Sondergebiet ‚Tourismus‘ auf 150 m² beschränkt, wobei eine Überschreitung um 50 % für Nebenanlagen zulässig ist. Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf gilt eine überbaubare Grundfläche von 600 m², die jedoch nicht überschritten werden darf. Der Parkplatz gilt als vollversiegelte Fläche. Die neuversiegelten Flächen werden bislang für Sport- und Veranstaltungszwecke beansprucht und weisen eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz auf. Gemäß Ausgleichsbilanzierung ist für die Neuversiegelungen ein Ausgleich von 1.213 m² notwendig. Der Ausgleich erfolgt durch die Extensivierung einer gemeindeeignen Grünlandfläche.

Schutzgut Wasser: Abgesehen von dem Regenrückhaltebecken im nordwestlichen Plangebiet sind keine Oberflächengewässer von der Planung betroffen. Anfallendes Niederschlagswasser soll weiterhin im Plangebiet versickert werden. Hierfür wird eine entsprechende Versickerungsfläche vorgesehen. Zur Förderung der Verdunstung wird der Baumbestand erhalten und um Neupflanzungen ergänzt.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die Erweiterung eines vorhandenen Parkplatzes und den angrenzenden Bau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten sind aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde und der geringen Vorbelastung im ländlichen Raum keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten. Die vorhandenen Bäume werden erhalten, um Neupflanzungen ergänzt und sich weiterhin positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität auswirken.

Schutzgut Landschaftsbild: Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Erweiterung des Parkplatzes nicht verursacht. Der als hochbauliche Anlage entstehende Kiosk wird vor allem im Hinblick auf den Denkmalschutz in seiner Höhe und Gestalt eingeschränkt, um eine übermäßige Fernwirkung zu vermeiden. Die Bäume im Plangebiet werden erhalten, um Neupflanzungen ergänzt und so das Plangebiet weiter eingrünen. Parallel zum Bauleitverfahren wird die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt.

Schutzgut kulturelles Erbe und Sachgüter: Das Plangebiet befindet sich im Nahbereich und in der Pufferzone zur Welterbestätte Danewerk, weswegen der Denkmalschutz von besonderer Bedeutung ist. Auswirkungen auf die Welterbestätte werden durch die baugestalterischen Festsetzungen gemindert. Die Umsetzung der Planung wird eng mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abgestimmt, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der großen Entfernung und den Wirkfaktoren des Vorhabens nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Dannewerk sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der geringen Größe des Vorhabens sowie den Vorbelastungen nicht als erheblich zu bezeichnen.

Nach Durchführung aller vorgesehener Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.

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Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG): Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, neugefasst 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert am 04.01.2023 (BGBl. 2023 Nr. 6).

Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, in der Fassung vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 18.08.2021 (BGBl. I S. 3901).

Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein, Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 10.10.2019.

Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 09.12.2013 (ABl. Schl.-H. 2013 S. 1170).

Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Dannewerk am ……………. gebilligt.

Dannewerk, den ..................... ...............................................................

- Die Bürgermeisterin -