Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2. Flächenbilanz

Plangeltungsbereich gesamt ca. 8.456 m²
Allgemeines Wohngebiet (WA)ca. 6.115 m²
davon Gehölzanpflanzung (Hecke)ca. 523 m²
Verkehrsfläche (neu)ca. 458 m²
private Grünflächen (Dunkelkorridor)ca. 1.883 m²

4.3. Städtebauliches Konzept

Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden unterschiedliche Bebauungsskizzen erarbeitet und mit den städtebaulichen Zielen abgeglichen. Hierbei wurden vor allem unterschiedliche Gebäudetypologien und bauliche Dichten sowie alternative Erschließungssysteme entwickelt.

In Bezug auf die Gebäudetypologie und bauliche Dichte fiel letztlich die Wahl auf eine Anlehnung an die östlich angrenzenden städtebaulichen Strukturen. So fügt sich das neue Baugebiet nahtlos in den Bestand ein, indem es die bestehenden Strukturen fortsetzt. Die Gemeinde hofft damit insbesondere ein attraktives Angebot für junge Familien zu schaffen.

Für die Erschließung des Baugebietes sind mehrere Alternativen diskutiert worden. So gab es die Überlegung beide Erschließungsstraßen („Am Hang“ und Massower Str.) mittels Stichstraßen zu verlängern und beide Stiche über einen Fuß- und Radweg zu verbinden. Auch die Erschließung mit einer Wendeanlage über lediglich eine der beiden Erschließungsstraßen ist geprüft worden. Letztlich fiel die Entscheidung jedoch auf eine durchgehende Straße, die die Straßen „Am Hang“ und Massower Str. sinnvoll verbindet.

Insgesamt sieht das städtebauliche Konzept eine klare und geordnete Bebauungsstruktur, ausgehend von der erschließungstechnischen Anbindung an die vorhandenen Straßen vor. Durch die geplante Erschließung mit einer spangenartigen Verbindung der beiden genannten Straßen, erfolgt eine Arrondierung des Siedlungskörpers. Mit dem Bebauungsplan soll eine straßenbegleitende eingeschossige Bebauung durch Einfamilienhäuser begründet werden. Als Dachform sind geneigte Dächer mit einer Neigung von 25° bis 50° angedacht.

Die geplanten Grundstücksgrößen bewegen sich in einer Spanne von rund 820 m² bis 1.950 m². Die große Spannweite resultiert aus dem einzuhaltenden Waldabstand. Bei den Grundstücken, die unmittelbar an den Wald anschließen ist ein privater Grünstreifen samt Hecke mit einbezogen, der nicht für wohnbauliche Zwecke genutzt werden darf. Letztlich entsprechen die Grundstücksgrößen somit einer sehr aufgelockerten Bauweise, die das ländliche geprägte Ortsbild widerspiegeln.

Das Plangebiet wird von allen Seiten durch vorhandene Strukturen eingebunden. Während die nördliche und westliche Plangebietskante durch den Wald gebildet wird, besteht im Osten unmittelbarer Anschluss an weitere Flächen mit wohnbaulicher Nutzung. Im Süden grenzt eine Koppel an das Plangebiet an. Eine verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild ist damit gewährleistet.

4.4. Erschließung und Stellplätze

Das Plangebiet wird im Norden über die Straße „Am Hang“ und im Süden über die Massower Straße erschlossen, sodass sich durch die Verbindung beider Straßen eine Erschließungsspange bildet. Die neu zu errichtende Straßenfläche ist als verkehrsberuhigter Bereich geplant. Folglich werden alle Verkehrsteilnehmer auf einer 4,5 m breiten gemischten Verkehrsfläche geführt, die in Anlehnung an den Bestand im Umfeld des Plangebietes in Pflasterbauweise ausgeführt werden soll.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind mindestens zwei Stellplatz je Wohneinheit in Form von freien Stellplätzen, Garagen oder Carports auf dem jeweiligen Grundstück vorgesehen. Aus städtebaulichen Gründen sind Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie innerhalb der Flächen für Garagen (Ga) zulässig. Der Stellplatznachweis für die geplante Wohnnutzung kann somit vollständig innerhalb des Plangebietes gedeckt werden.

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