Neben der Zielsetzung, die ökologischen Funktionen einer Landschaft nachhaltig zu sichern, besteht ebenso der gesetzliche Auftrag, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig gesichert wird. Die vom Menschen wahrgenommene Erscheinungsform der Landschaft, das Landschaftsbild, hat einen großen Einfluss auf das persönliche Wohlbefinden.
Unter dem Schutzgut Landschaft wird das Landschaftsbild als äußere Erscheinungsform von Natur und Landschaft ebenso erfasst, wie der Bestandteil des Naturhaushaltes, der Lebensraum für Pflanzen und Tiere bildet.
Das Lebensraumpotenzial der Landschaft für Pflanzen und Tiere besteht aus den vielfältigen Beziehungen der abiotischen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft untereinander und zueinander.
Das Landschaftsbild ist das Bild, das sich ein Mensch von einer Landschaft aufgrund verschiedener Einflüsse, die er erlebt und denen er unterworfen ist, macht. Das Erscheinungsbild der Landschaft wird bewertet nach den Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit, deren Grundlage das Zusammenwirken der Landschaftsfaktoren Relief/Boden, Vegetationsstrukturen, Gewässer und Nutzungsformen. Die Qualität des Landschaftsbildes ist aus einem landschaftlichen Gefüge abzuleiten, das über die Grenze des Plangebietes weit hinausgeht.
Die Planfläche weist insgesamt ein geringes Gefälle auf. Die Höhen bewegen sich zwischen 46,75 m und 43,54 m ü. NHN. Die flacheren Bereiche zwischen 44,50 und 43,54 m ü. NHN machen dabei nur einen kleinen Teil am nordöstlichen Rand des Plangebietes aus. Der Großteil des Plangebietes fällt gleichmäßig von Westen nach Osten hin ab, dabei sind keine größeren Geländesprünge zu erkennen.
Die Planfläche umfasst eine Grünlandfläche direkt am Ortsrand, die von Waldflächen als markante Kulisse direkt westlich und nördlich angrenzend, umgeben ist.