Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.6.8.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die Betroffenheit der Landschaft hängt eng mit der Betroffenheit der anderen Schutzgüter zusammen. Auswirkungen entstehen insbesondere durch die Flächenversiegelung und die Inanspruchnahme, auch in Verbindung mit der Errichtung von Baukörpern, die zu einem Verlust von Naturnähe, Eigenart und Vielfalt führen.

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 wird die Grünlandfläche, direkt an vorhandener Bebauung anschließend, mit Einfamilienhäusern überbaut. Mit der Überbauung der Fläche wird das freie Blickfeld über die Fläche durch die Errichtung von Hauskörpern verbaut und das Landschaftsbild an der Stelle beeinträchtigt.

9.6.8.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Durch die festgesetzten Maßnahmenfläche im Westen und im Norden sowie die festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen – Heckenpflanzung und Pflanzung von Obsthochstämmen auf den Grundstücken-, wird das Baugebiet im Landschafts- und Ortsbild eingefügt. Es wird durch die Maßnahmenfläche mit der Heckenanlage im westlichen und nördlichen Planbereich für einen landschaftsgerechten Übergang zur freien Landschaft gesorgt. Die vorhandenen Waldränder im Westen und Norden, bilden weiterhin eine natürliche Abgrenzung sowohl beim geplanten Baugebiet als bei der Ortslage an der Stelle.

9.6.9. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

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