Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 60 der Gemeinde Trittau

Begründung

4.9. Flächenangaben

Fläche in ha
Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kindertagesstätte0,65
Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Rettungseinrichtungen und Feuerwehr1,84
Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen, Zweckbestimmung öffentliche Regenrückhaltung0,34
Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage1,75
Straßenverkehrsfläche0,45
Geltungsbereich gesamt 5,03

4.10. Bodenordnung

Maßnahmen der Bodenordnung sind nicht erforderlich.

4.11. Kosten

Durch die im vorliegenden Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen entstehen der Gemeinde Trittau Kosten für die Erschließung und den Bau des Rettungszentrums und der Kindertagesstätte sowie für die Kompensationsmaßnahmen.