3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen. Der Sportplatz kann z.B. durch Anbringen von Sichtschutzmatten am Zaun vor potenziellen Blendwirkungen geschützt werden.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Der Knick im Westen wird als geschütztes Biotop erhalten. Zum Schutz des Knicks ist eine Maßnahmenfläche festgesetzt, die extensiv gepflegt werden soll, um eine zunehmende Verbuschung und damit Beschattung der Anlage zu vermeiden. Zudem erfolgt die Einfriedung des Sondergebiets außerhalb der festgesetzten Maßnahmenflächen in einem Abstand von mindestens 3 m zum Knickfuß. Die vorhandene Zufahrt wird genutzt, sodass Gehölzrodungen vermieden werden. Ebenso werden die randlichen Gehölzbestände erhalten und durch extensiv gepflegte Maßnahmenfläche geschützt.
Die Einfriedung des Sondergebietes erfolgt mit einem Zaun, der umlaufend einen Freihalteabstand von ca. 20 cm über der Geländeoberfläche einhält, um so die Durchlässigkeit für Kleinsäuger und Reptilien zu gewährleisten. Die Barrierewirkung des Plangebietes wird damit für diese Arten gemindert.
Schutzgut Fläche
Es erfolgt die Nachnutzung eines nicht mehr benötigten Sportplatzes. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht vorgesehen.
Schutzgut Boden
Durch die festgesetzte GRZ wird die zulässige Versiegelung minimiert. Die Solarmodule werden auf in den Boden eingebrachten Rammpfosten montiert. Die tatsächliche Versiegelung im Plangebiet fällt relativ gering aus. Es werden Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Bodenversiegelungen erbracht.
Schutzgut Wasser
Anfallendes Niederschlagswasser kann aufgrund der sandigen Böden weiterhin im Plangebiet versickert werden.
Der zu erhaltende Knick sowie die extensiv gepflegten Maßnahmenflächen in den Randbereichen fördern weiterhin die Verdunstung.
Schutzgut Klima/Luft
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuberend berücksichtigt folgende Maßnahmen, die zum Klimaschutz beitragen und der Klimaanpassung dienen:
- Die Planung dient der Energieerzeugung mittels Photovoltaik und dient somit der Begrenzung von CO2-Emissionen.
- Das anfallende Niederschlagswasser wird im Plangebiet versickert werden, wodurch Eingriffe in den Wasserhaushalt minimiert werden.
- Der vorhandene Knick wird erhalten und wirkt sich mit den randlichen Gehölzbeständen positiv auf das Kleinklima aus.
Schutzgut Landschaft
Es wird eine Fläche überplant, die ehemals als Sportplatz genutzt wurde. Die Höhe der PV-Module wird auf max. 3,50 m über der Geländeoberkante beschränkt. Nebenanlage dürfen eine Höhe von 4,00 m über Gelände nicht überschreiten. Für Masten im Zusammenhang mit Überwachungsanlagen ist eine Höhe von max. 8,00 m über dem vorhandenen Gelände zulässig. Die Höhe der Großwärmespeicher und der Rückkühlwerke darf max. 20,00 m über der Geländeoberkante betragen.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.