3.6 Ver- und Entsorgung
Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom versorgt.
Für die Versorgung des Plangebietes mit Wärme ist die Versorgung durch einen lokaler Betreiber einer Biogasanlage im Ortsteil Schuby vorgesehen, der die Möglichkeit bietet, das Plangebiet durch Nahwärme zu versorgen.
Die Versorgung mit Trinkwasser wird durch den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.
Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in die Kläranlage der Gemeinde Dörphof.
Das anfallende Niederschlagswasser kann aufgrund der Bodenverhältnisse nicht versickert werden. Hinsichtlich der Umsetzung des neuen Erlasses des Landes SH zur Wasserhaushaltsbilanzierung wurde von der Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH in Neumünster im März 2021 ein Entwässerungskonzept erstellt. Das Entwässerungskonzept kommt zu folgenden Ergebnissen und Empfehlungen für Festsetzungen im Bebauungsplan:
- Ableitung des Oberflächenwassers der Stellplätze (Pflaster offene Fugen) über die Kanalisation,
- Ableitung der Dachflächen der Pultdächer sowie der extensiven Dachbegrünung über die Kanalisation,
- Wege-/Terrassenflächen sowie die Flachdächer am Eingang und über der Terrassenfläche im Westen werden nicht gezielt entwässert sondern in die Rasenfläche geleitet (Flächenversickerung),
- Weitgehender Erhalt der vorhanden Bäume an der Straße,
- Neupflanzung von 6 Bäumen auf dem Gelände mit einem Kronendurchmesser von 6 m (Endzustand) und
- Gründachanteil mind. 20% der gesamten Dachflächen.
Die Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung werden als Festsetzungen übernommen: Stellplätze und Zufahrten sind nur in wasserdurchlässigem Aufbau zulässig, die Bäume an der Straße werden weitestgehend erhalten, es werden die Anpflanzung von 6 neuen Bäumen und der Gründachanteil von mind. 20 % der Dachflächen verbindlich festgesetzt.
Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen.
Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Dörphof durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.