Planungsdokumente: Gemeinde Süderheistedt - 2. Änderung F-Plan - für das Gebiet "südlich der Westerstraße, westlich des Alten Landweges und nördlich des Pferdekrugsweges

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.1. Anlass der Planung

Anlass der vorliegenden 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süderheistedt ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche, um einen nachgefragten Wohnraumbedarf zu decken. Parallel sollen mit der Aufstellung des 4. Bebauungsplanes der Gemeinde Süderheistedt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung eines Allgemeinen Wohngebietes - WA - mit sechs Grundstücksparzellen geschaffen werden, auf denen eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen ist. Zusätzlich wird der westliche Bereich des Plangebietes für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 7.369 m², es findet auf dieser Fläche aktuell eine intensive Weidehaltung mit Pferden statt. Es befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils (OT) Süderheistedt der Gemeinde Süderheistedt und zählt aktuell zum Außenbereich. Begrenzt wird das Gebiet:

  • im Norden durch die Westerstrasse,
  • im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen und teilweise einen Entwässerungsgraben,
  • im Süden ebenfalls durch landwirtschaftlich genutztes Grünland sowie
  • im Osten durch den Alten Landweg.

Das Gelände des Plangebietes weist keine nennenswerten topografischen Bewegungen auf.

2.2. Übergeordnete Planung/Planerische Vorgaben

2.2.1. Fachplanungen

Die Fachpläne der Landes- und Regionalplanung zielen auf eine nachhaltige Raum- und Landesentwicklung ab, bei denen unterschiedliche Raumnutzungen aufeinander abgestimmt sind. Leitvorstellungen für ökonomische, ökologische und soziale Aspekte werden auf unterschiedlichen Planungsebenen definiert. Die Grundsätze und Ziele der Fachpläne sind auf landesweiter Planungsebene (Landesentwicklungsplan und Landschaftsprogramm) relativ allgemein gehalten, weshalb im Folgenden vor allem auf die Konkretisierungen in den Fachplänen auf regionaler und kommunaler Planungsebene eingegangen wird. Die Gemeinde hat bei der Bauleitplanung die landesspezifischen übergeordneten Zielvorstellungen der höheren Planungsebene gem. § 1 Abs. 4 BauGB zu berücksichtigen.

Landesentwicklungsplan

Die raumplanerische Grundlage für die Bauleitplanung in der Gemeinde Süderheistedt ist der am 13.07.2010 festgestellte und am 04.10.2010 in Kraft getretene LANDESENT-WICKLUNGSPLAN SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010 (LEP) als Nachfolger des LANDESRAUM-ORDNUNGSPLANES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1998 (LROPL). Die Zielaussagen des LEP sind überwiegend relativ allgemein gehalten. Die Gemeinde Süderheistedt liegt im 10 km Umkreis des Mittelzentrums Heide und wird teilweise (Ortsteil Hägen) der Raumstruktur „ländlicher Raum“ zugeordnet. Ländliche Räume sollen nach LEP als eigenständige, gleichwertige und zukunftsfähige Lebensräume gestärkt werden. Die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung sollen verbessert werden sowie die Bedeutung als Natur- und Erholungsräume nachhaltig gesichert werden. (siehe Kapitel 1.4 LEP). Die Ortsteile Aukrug und Süderheistedt werden dem Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum zugeordnet. Stadt- und Umlandbereiche im ländlichen Raum sollen als regionale Wirtschafts-, Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte in den ländlichen Räumen gestärkt werden und dadurch Entwicklungsimpulse für den gesamten ländlichen Raum geben. Vorrangige Schwerpunkte für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur sind die Kernstädte. Im Falle von Flächenengpässen kann der Bedarf auch schwerpunktmäßig im Umland gedeckt werden (siehe Kapitel 1.5 LEP). Des Weiteren verläuft eine Biotopverbundachse auf Landesebene durch die Gemeinde Süderheistedt im Bereich des Flusses Broklandsau. Diese dienen als Planungsgrundlage für die ganzheitlichen Schutzansätze sowie zur Entwicklung großflächiger naturbetonter Landschaftsbestandteile und Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften. Maßnahmen und Planungen in diesen Gebieten sollen nur durchgeführt werden, wenn sie Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht grundlegend belasten und nicht zu einer endgültigen Veränderung der Landschaftsstruktur führen. Dieser Bereich befindet sich in weiterer Entfernung zum Plangeltungsbereich.

Regionalplan

Laut Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum IV (2005) ist das Plangebiet hinsichtlich der räumlichen Gliederung dem „Stadt- und Umlandbereich in ländlichen Räumen“ zugeordnet. Der Südwesten des Gemeindegebietes (Ortsteile Aukrug und Süderheistedt) ist in der regionalen Freiraumstruktur als „Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung“ ausgewiesen. Der Bereich um den Fluss Broklandsau, der entlang der südwestlichen Gemeindegrenze verläuft, ist als ein „Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft“ im Regionalplan abgebildet.

Landschaftsrahmenplan

Im Landschaftsrahmenplan werden die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes unter Beachtung der Ziele der Raumordnung dargestellt. Die Landschaftsrahmenplanung berücksichtigt aus der Sicht der Fachplanung bekannte konkurrierende Flächenansprüche, ohne jedoch im Einzelfall Entscheidungen zu treffen. Hierzu gehören beispielsweise Siedlung, Verkehr, Rohstoffgewinnung, Land- und Forstwirtschaft sowie Tourismus, Erholung und Sport (Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum IV, 2005). Die Gesamtfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes (LRP) für den Planungsraum IV (2005) stellt für das Plangebiet keine überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes dar. Der an der südwestlichen Gemeindegrenze verlaufende Fluss Broklandsau ist als Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems gekennzeichnet (Karte 1 des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum IV). Der Südwesten der Gemeinde Süderheistedt (OT Aukrug und Süderheistedt) wird als „Gebiet mit besonderer Erholungseignung“ angegeben. In der näheren Umgebung der OT Aukrug und Süderheistedt werden weiterhin „Kulturlandschaften mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftpflege“ angegeben (Karte 2 des LRP für den Planungsraum IV).

Landschaftsplan

Die Gemeinde Süderheistedt verfügt über keinen Landschaftsplan, weshalb eine nähere Betrachtung entfällt.

Flächennutzungsplan

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Süderheistedt mit seiner 1. Änderung stellt das Gebiet der vorliegenden Planänderung als Fläche für die Landwirtschaft, durchzogen von einem Vorfluter, dar. Die Gemeinde Süderheistedt plant an der Ortsrandlage der Ortsteils Süderheistedt dem Bedarf der Bevölkerung entsprechend Wohnraum zu schaffen. Im Zuge der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süderheistedt soll der Plangeltungsbereich für die bauliche Nutzung vorbereitet werden. Der Flächennutzungsplan wird im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit dem aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Süderheistedt geändert. Die Änderungsfläche mit einer Größe von ca. 7.269 m² wird im Flächennutzungsplan bisher nach § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und soll nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO als Wohnbauflächen- und nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden.