Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 - 1. Änderung, Gebiet "Alfapark"
Begründung
1.1. Planungserfordernis / Planungsziele
Der Bebauungsplan Nr. 8 der Stadt in Reinfeld (Holstein) ist seit 2006 rechtskräftig. Dieser sieht den Abriss der Gewerbebauten und eine Neuordnung des Gebietes für Wohnzwecke vor. Zur Bahnlinie ist durchgehend eine Lärmschutzwand geplant. Trotz intensiver Bemühungen konnte für diese in die Zukunft gerichtete Planung kein Investor gefunden werden. Die Kosten für den Gebäudeabriss und den Lärmschutzwall ließen das Gesamtprojekt nicht wirtschaftlich darstellen.
In dem vorhandenen Gewerbegebäude haben sich inzwischen zahlreiche Nutzungen entwickelt, die rechtlich nicht alle durch den Bestandsschutz gedeckt sind. Um diese vorhandenen und geplanten Nutzungen abzusichern, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr am 08.08.2013 eine 1. Änderung des Bebauungsplanes und parallel dazu die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Mit dem Erhalt der Gewerbebauten wird auch eine Neuordnung der geplanten Bebauung zwischen Gewerbe und angrenzender vorhandener Wohnbebauung an Schillerstraße und Am Schiefen Kamp notwendig.
Einbezogen in den Geltungsbereich der 1. Änderung wird die vorhandene Bebauung entlang Schillerstraße und Am Schiefen Kamp. Dieses wird erforderlich, da durch den tlw. Fortfall des Lärmschutzwalls die dort getroffenen passiven Schallschutzfestsetzungen zu überprüfen sind.
1.2. Rechtliche Bindungen
Nach dem Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Schleswig-Holstein liegt das Plange-biet im Ordnungsraum in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. Reinfeld (Holstein) übernimmt im zentralörtlichen System die Funktion eines Unterzentrums.
Der Regionalplan 1998 für den Planungsraum I zeigt Reinfeld (Holstein) als Unterzentrum im Ordnungsraum um Lübeck.
Der Landschaftsrahmenplan 1998 beinhaltet keine landschaftsplanerisch relevanten Aus-sagen zum Gebiet.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Reinfeld (Holstein) stellt Wohnbaufläche und entlang der Straße Am Zuschlag Wald dar.
Der Landschaftsplan zeigt Bauflächen und zur Bebauung vorgesehene Flächen; die 1. Teilfortschreibung zum Landschaftsplan der Stadt Reinfeld (Holstein) Eignungsfläche für bauliche Entwicklung Wohnen und im Südwesten eine kleine Fläche Grün- und Parkanlage. Der Baumbestand soll weitgehend erhalten werden.
Für das Plangebiet gelten die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8 der Stadt Reinfeld (Holstein). Diese setzen im Wesentlichen WA-Gebiete, Verkehrsflächen und Grünflächen fest.
Im Plangebiet ist die Baumschutzsatzung der Stadt Reinfeld (Holstein) zu beachten.