Planungsdokumente: 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf "Parkplatz am Wikinger-Museum in Haddeby" für das Gebiet nördlich des Kirchenweges und westlich der Zufahrt zum Wikinger-Museum

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung müsste die Fläche entsprechend ihrer aktuellen Widmung der Sukzession überlassen werden. Bei Ausbleiben einer regelmäßigen Mahd würde die Fläche zunächst verbuschen und sich langfristig zu Wald entwickeln.

Die Parkplatzknappheit am Museum bliebe in den Sommermonaten bestehen. Alternative Flächen für die Parkplatzausweisung stehen nicht zur Verfügung, da das Umfeld des Museums einen hohen naturschutzfachlichen und kulturhistorischen Wert aufweist und dementsprechend diversen Schutzbestimmungen und Einschränkungen unterliegt. Potentielle Besucher würden bei fehlenden Parkplätzen von einem Museumsbesuch absehen oder gegebenenfalls auch „wild“ am Wald oder entlang der umliegenden Straßen parken.

3 Schutz-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaẞnahmen

Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Verbleiben nach Ausschöpfung aller Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, so sind gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

Obwohl durch die Aufstellung der Bauleitplanung selbst nicht in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eingegriffen werden kann, sondern nur durch dessen Realisierung, ist die Eingriffsregelung dennoch von Bedeutung, da nur bei ihrer Beachtung eine ordnungsgemäße Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange möglich ist.

Das geplante Vorhaben wird die Grundlage für eine zeitweise Nutzung der Wiese als Parkplatz schaffen. Hieraus können sich Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ergeben. Einige der im folgenden genannten Maßnahmen sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ohnehin durchzuführen und sind somit keine Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Sie werden der Vollständigkeit halber und zum besseren Verständnis jedoch mit aufgeführt.

3.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Sollten im Plangebiet zukünftig Beleuchtungen notwendig werden (wovon aktuell nicht ausgegangen wird), sind diese im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland sowie die damit geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - § 41a BNatSchG - in einer Art und Weise zu installieren, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursacht werden. Verwendet werden sollte ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 3.000 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Begrenzung der Beleuchtungsintensität und -dauer über Nacht etc.).

Schutzgut Fläche

Die Ausgleichsverpflichtung für den B-Plan Nr. 11 der Gemeinde Busdorf wird zukünftig im Ökokonto der Gemeinde Busdorf in der Gemeinde Jagel erbracht.

Schutzgut Boden

Es sind keine Versiegelungen oder künstliche Befestigungen des Parkplatzes vorgesehen. Daher sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Wasser

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Klima/Luft

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Landschaftsbild

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Im Plangebiet sind archäologische Voruntersuchungen durchzuführen.
  • Geplante Maßnahmen sind frühzeitig mit dem ALSH vorabzustimmen.