Planungsdokumente: 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf "Parkplatz am Wikinger-Museum in Haddeby" für das Gebiet nördlich des Kirchenweges und westlich der Zufahrt zum Wikinger-Museum

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Bei den für eine zeitweise Nutzung als Ausweichparkplatz vorgesehenen Flächen handelt es sich aufgrund der bislang durchgeführten ortstypischen landwirtschaftlichen Nutzung als Grünland um Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer geringen Erheblichkeit einzustufen. Versiegelungen oder Befestigungen sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Insofern wird auch kein Ausgleich erforderlich.

Ausgleichsfläche B-Plan Nr. 11

Das Plangebiet ist als Ausgleichsfläche für die Eingriffe des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Busdorf gewidmet. Die damit verbundene Sukzession ist bislang nicht erfolgt. Im Zusammenhang mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Ausgleich an anderer Stelle erbracht. Von der Änderung des Flächennutzungsplanes sind ca. 6.840 m² von Flurstück 92/3 betroffen. Das nördliche Flurstück wird nicht überplant und kann somit weiterhin als Ausgleichsfläche gewidmet bleiben.

Der Ausgleich von 6.840 m² wird künftig über das Ökokonto der Gemeinde Busdorf erbracht. Das Ökokonto befindet sich auf Flurstück 11/4 der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Jagel. Das Ökokonto wurde auf einer Fläche eingerichtet, die überwiegend als artenarmes Grünland einzustufen war. Im Süden der Ökokontofläche ist ein Laubwald vorhanden. In den nördlichen und östlichen Randbereichen finden sich Böschungen mit teilweise artenreichem Bewuchs. Das Grünland wird aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung genommen und dauerhaft extensiv unterhalten. Das Ökokonto ist zusätzlich mit Artenschutzmaßnahmen für Amphibien und Reptilien aufgewertet worden. Insgesamt sind drei Blänken angelegt worden. Als Landlebensräume wurden kleinere Gehölzinseln sowie Obstbäume gepflanzt. Zudem wurden Stein- und Stubbenhaufen als Versteck- und Besonnungsplätze geschaffen. Neben Amphibien und Reptilien profitieren auch verschiedene Vogelarten von den durchgeführten Maßnahmen.

Der Wald wird künftig der natürlichen Entwicklung überlassen. Zudem sind Nist- und Fledermauskästen installiert worden. Zur Erhöhung der Habitatvielfalt wird entlang des Waldrandes ein ca. 3-5 m breiter Saumstreifen entwickelt, der sich auch Sträuchern und Stauden zusammensetzt.

Mit dem Ökokonto (Az. 661.4.03.048.2021.00) ist ein hochwertiges und vielfältiges Habitat für verschiedene Tierarten geschaffen und nachhaltig gesichert worden. Unter Berücksichtigung des arten- und strukturarmen Ausgangsbiotopes und der Durchführung verschiedener Aufwertungsmaßnahmen wird für die Fläche ein fast gleicher Ausgleichswertigkeit pro Quadratmeter angesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Flächenausgleich von 6.840 m² für den B-Plan Nr. 11 der Gemeinde Busdorf auf eine tatsächliche Fläche von 6.886 m² im Ökokonto leicht erhöht. Diese Fläche weist rechnerisch einen Wert von 6.840 Ökopunkten auf.

Die Gemeinde Busdorf verzichtet aktuell auf eine formelle Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 zur Verlagerung der Ausgleichsfläche. Sie wird jedoch einen entsprechenden Hinweis in die Verfahrensakte zum Bebauungsplan N. 11 mit aufnehmen und diesen Punkt im Rahmen einer möglichen nächsten Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigen.

4 Standortalternativen

Die Gemeinde Busdorf hat sich bereits im Vorwege der Planung mit möglichen Standortalternativen für einen Ausweichparkplatz auseinandergesetzt. Hierbei wurden folgende Ausgangsparameter zugrunde gelegt:

  • Die Entfernung zum Wikingermuseum darf nicht mehr als 800 m betragen
  • Die Fläche muss verkehrlich (mit dem Pkw) gut erreichbar sein
  • Boden- und Höhenverhältnisse müssen eine Nutzung als Parkplatz zulassen
  • Die Fläche darf nicht im Naturschutz- oder FFH-Gebiet liegen und keine flächigen geschützten Biotope aufweisen
  • Die Fläche muss denkmalrechtlich (v.a. im Hinblick auf die Welterbestätte) genehmigungsfähig sein
  • Die Fläche muss Platz für ca. 100 Pkw bieten

Im fußläufigen Umfeld des Museums sind sowohl archäologische als auch naturschutzrechtliche Schutzgebietsausweisungen vorhanden, die eine Ausweisung als Parkplatz ausschließen. Östlich des Museums erstreckt sich das Haddebyer Noor. Nördlich sind Flächen bereits bebaut bzw. als Feuchtbiotope geschützt. Westlich erstrecken sich abgesehen vom Plangebiet Wald sowie weitere geschützte Feucht- und Nasswiesen. Südlich befinden sich das Danewerk sowie die rekonstruierte Wikingersiedlung Haithabu als Welterbestätten.

Die Flächen nördlich der Bundesstraße B 76 sind ebenfalls bereits bebaut oder aufgrund der Höhenlage nicht als Parkplatz nutzbar.

Die Flächen südlich der Straße 'Zum Nordtor' sind nur über die schmalen Gemeindestraßen 'Kirchenweg' und 'Zum Nordtor' erreichbar und daher für einen Parkplatz in der erforderlichen Größe ungeeignet. Zudem ist ein Parkplatz in diesem Bereich aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Wallanlagen denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig.

Auch die sonstigen, innerhalb des Suchradius bereits vorhandenen Parkplätze (an der St. Andreas Kirche, der Gaststätte 'Odins' und an der Straße 'Zum Nordtor' sind bereits voll ausgelastet und können nicht erweitert werden. Dies trifft auch auf die etwas weiter entfernten Parkplätze an der Noorbadestelle in Fahrdorf, am Busdorfer Kreisel oder an der K 1 in Wedelspang zu.

Alle Flächen innerhalb des o.g. 'Suchradius' befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 'Haithabu-Danewerk' sowie innerhalb eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (Ziffer 5.3 Nr. 1 RPl V). Daher hat sich die Gemeinde Busdorf bemüht, eine bereits (teilweise) vorbelastete Fläche in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen als Fläche für den benötigten Ausweichparkplatz auszuwählen.

Aufgrund der denkmalpflegerischen und naturschutzfachlichen Belange des Museumsumfeldes verzichtet das Museum seit Herbst 2021 darauf, zusätzliche Parkflächen bei Großveranstaltungen zwischen Halbkreiswall und Kreisstraße K 1 anzumieten und setzt stattdessen Shuttlebusse ein.

Das Plangebiet wird aufgrund mangelnder Alternativen bereits zeitweise als Ausweichparkplatz genutzt. Diese Nutzung soll mit der Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich zulässig gemacht und gleichzeitig für die Zukunft abgesichert werden. Standortalternativen stehen für das Vorhaben insofern nicht zur Verfügung.

5 Zusätzliche Angaben