3.11.2 110-kV Bahnstromleitung der DB Energie GmbH
Innerhalb des Verfahrensgebietes verläuft eine planfestgestellte 110-kV-Bahnstromleitung der DB Energie GmbH. Eine entsprechende Planunterlage befindet sich in der Anlage. Die 110-kV Bahnstromleitung ist eine Bahnbetriebsanlage der DB und dient u.a. der Energieversorgung der Eisenbahnstrecken.
Als Betreiber der o.g. Hochspannungsleitung ist die DB Energie GmbH in der Garantenpflicht den betriebssicheren Zustand der elektrischen Anlagen zu verantworten. Diese Verantwortung ist im AEG1 § 4 festgeschrieben. Das Eisenbahn-Bundesamt überwacht als Aufsichtsbehörde die Er-füllung bzw. Durchsetzung dieser Aufgabe und macht uns nach Verwaltungsverfahrensgesetz ggf. haftbar. Folgende Punkte sind daher unbedingt zu beachten:
Das Planungsgebiet wird von der o.g. planfestgestellten 110-kV-Bahnstromleitung gekreuzt bzw. befindet sich innerhalb des Schutzstreifenbereichs. Die Bahnstromleitung verfügt über einen Schutzstreifenbereich beiderseits der Trassenachse (die genaue Breite ist abhängig von der jeweiligen Mastentfernung zueinander). Die genaue Schutzstreifenbreite entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Lageplan. Innerhalb des Schutzstreifens sind die Höhen-, Seitenbeschränkungen und Schutzabstände gem. DIN EN 50341 / VDE 0210 und 0105 zu beachten. Diese sind für die zu errichtende Anlage und auch für die Bauausführung zu beachten.
Es ist zu beachten, dass im Schutzstreifen der Bahnstromleitung keine Einwirkungen oder Maßnahmen vorgenommen werden dürfen, die den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden.
Im Rahmen der weiteren Planung bitten wir weiter zu beachten, dass Bahnstromleitungen grundsätzlich planfestgestellt sind und auch in ihrem Bestand öffentlich-rechtlich gesichert sind. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Flächen des Schutzstreifens einer Bahnstromleitung im Zuge privatrechtlicher Vereinbarungen entsprechenden Nutzungsbeschränkungen unterworfen sind.
Die DB Energie ist aber bereit, den Grundstückseigentümer die Errichtung der Photovoltaikanlage zu genehmigen, sofern der DB Energie hierdurch keine weiteren Haftungsrisiken auferlegt werden.
Bei der Planung/Errichtung der Photovoltaikanlage im Schutzstreifenbereich einer Bahnstromleitung ist zu beachten, dass unter der Leitung 10 m rechts u. links der Trassenachse, keine PV-Anlage geplant / errichtet wird. Dieser Bereich ist freizuhalten, um Entstörungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchführen zu können.
Im restlichen Schutzstreifenbereich dürfen PV-Anlagen geplant/ errichtet werden, wenn die Photovoltaikanlagen einen Abstand von mindestens 5,0 m zu den spannungsführenden Leiterseilen (bei max. Durchhang der Bahnstromleitung) aufweisen. Ein Potentialausgleich mit erforderlicher Erdung ist zu erstellen.
Falls Bahnstromleitungsmaste innerhalb der Photovoltaikanlage stehen sollten, ist eine Fläche von mindestens 20 x 20 m (Mast mittig in der Fläche) freizuhalten.
Es muss auch gewährleistet sein, dass wir unsere Bahnstromleitungsmaste jederzeit mit Lkw und Pkw erreichen können. Wird die Photovoltaikanlage mit einer Einfriedung versehen, muss mit der DB Energie eine Vereinbarung, die den sofortigen Zugang ermöglicht, abgeschlossen werden. Auf eine gute Erdung aller metallenen Anlageteile ist achten.
Der Eigentümer der Photovoltaikanlage muss gegenüber der DB Energie einen schriftlichen Haftungsausschluss mit dem nachfolgenden Text erklären:
„DB Energie GmbH ist bereit dem Grundstückseigentümer die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einem mit der Dienstbarkeit belasteten Grundstück zu genehmigen, sofern ihm hierdurch keine weitergehenden Haftungsrisiken auferlegt werden. Der Grundstückseigentümer verzichtet daher bei eintretenden Schäden an den baulichen Anlagen auf alle Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche, die sich aus Witterungseinflüssen, dem Bau, dem Betrieb, der Unterhaltung und dem Vorhandensein der Bahnstromleitung ergeben können, sofern der Schadenseintritt nicht auf einer vorsätzlichen Schädigungshandlung der DB Energie - Mitarbeiter beruht. Der Grundstückseigentümer wird den Leitungsbetreiber insoweit auch von allen Ansprüchen Dritter freistellen.“
Können während der Bauphase die Schutzabstände nicht eingehalten werden (z.Bsp. bei Rammarbeiten, Kranarbeiten u.s.w.) ist eine Leitungsabschaltung bei uns zu beantragen. Diese wird aus betrieblichen Gründen in der Regel nur für jeweils 1 System (1 Leitungsseite) gewährt. Die Abschaltung ist mindestens 6 Wochen vorher zu beantragen. Beachten Sie bitte, dass diese Abschaltungen gebührenpflichtig sind.
Alle Baumaschinen, die innerhalb des Schutzstreifenbereichs aufgestellt werden bzw. in diesen hineinschwenken können, sind über einen in den Boden eingeschlagenen Staberder und einem Schleppkabel (Mindestquerschnitt 100 mm² Cu) fest zu erden.
Im Hinblick auf die durchzuführenden Bauarbeiten wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass jede Annäherung an die stromführenden Teile der 110-kV-Bahnstromleitung, insbesondere mit Baukränen, Mobilkränen, Gerüststangen usw. mit Lebensgefahr verbunden ist. Die DB Energie GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die mit den noch auszuführenden Bauarbeiten in Zusammenhang stehen.
Es sind stets die gültigen Normen und Vorschriften zu beachten. Für etwaige Schäden bzw. Folgeschäden am Eigentum der DB Energie GmbH haftet der Verursacher.
In der Nähe von stromführenden Hochspannungsleitungen ist mit elektromagnetischen Beeinflussungen zu rechnen. Die DB Energie erstattet weder Entschädigungen noch die Kosten für evtl. erforderliche Abschirmungen. Die DB Energie GmbH haftet nicht für Schäden an Personen oder Objekten, die infolge Witterungseinflüsse z.B. von den Stromseilen herabfallendes Eis auftreten.
Vor Beginn von Baumaßnahmen innerhalb unseres Schutzstreifens ist eine Unterweisung des Arbeitsverantwortlichen erforderlich. Es ist eine Mindestvorlaufzeit von 21 Werktagen zu beachten.