Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Busdorf „Solarpark Am Panellenweg“ für das Gebiet östlich der Bundesstraße B 77 und südwestlich der Kreisstraße K1 an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Die Flächen werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Südwestlich befindet sich ein schmaler Gehölzstreifen. Die Flächen sind zum Teil durch Knicks begrenzt. Das Plangebiet wird von einen Vorflutgraben in Nord-Süd-Richtung gequert.

Das Relief des Plangebietes ist wenig bewegt und liegt bei Höhen um ca. 20 m über NHN.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

In der Sitzung am 27.11.2024 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Busdorf auf Antrag des Vorhabenträgers die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19.

1.4 Rechtliche Bindungen

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Gemeinde eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der gemeindlichen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.