Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Busdorf „Solarpark Am Panellenweg“ für das Gebiet östlich der Bundesstraße B 77 und südwestlich der Kreisstraße K1 an der Grenze zur Gemeinde Selk

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I, 2020

In den Karten 1 und 3 des Landschaftsrahmenplanes (LRP) für den Planungsraum I (2020) finden sich für das Plangebiet keine Darstellungen.

In Karte 2 wird der Planbereich in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung, innerhalb des Naturparkes „Schlei“ sowie angrenzend an das großflächige Landschaftsschutzgebiet „Haithabu-Dannewerk“ im Osten dargestellt.

1.4.5 Landschaftsplan

Die Bestandskarte des Landschaftsplanes der Gemeinde Busdorf (Stand 1996) stellt den Planbereich als Acker oder Intensivgrünland dar.

Diverse Knicks sind im Plangebiet sowie an den Rändern vorhanden. Die vorhandenen Knicks weisen eine mittlere und hohe Wertigkeit auf. Der Graben ist ebenfalls dargestellt.

Die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes der Gemeinde Busdorf (1997) stellt das Plangebiet unverändert dar.

Die Themenkarten zum Landschaftsplan der Gemeinde Busdorf aus dem Jahr 1996 stellen für das Plangebiet Moränensand über Geschiebelehm, Braunerde-Podsol, eine Störung des Landschaftsbildes durch Verkehrstrassen und Überlandleitungen sowie ein naturfernes Fließgewässer dar.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • keine Ausweisungen nach §§ 23 bis 26 und 28- 29 BNatSchG vorhanden.
  • Die vorhandenen Knicks unterliegen dem Schutz nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG.
  • Naturpark gem. § 27 BNatSchG
  • Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist das ca. 570 m westlich gelegene Gebiet 1523-381 „Busdorfer Tal“, östlich das FFH-Gebiet „ Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ sowie das EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ in einer Entfernung von ca. 1 km.
  • Unmittelbar östlich grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Haithabu-Dannewerk“ an.