Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Busdorf „Solarpark Am Panellenweg“ für das Gebiet östlich der Bundesstraße B 77 und südwestlich der Kreisstraße K1 an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4 Überbaubare Grundstücksfläche

Die Lage und Größe der für die Solaranlage nutzbaren Grundstücksfläche wird mit der Festsetzung einer Baugrenze gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 23 BauNVO definiert.

Im Sondergebiet werden die Baugrenzen im Interesse einer höchstmöglichen Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche überwiegend bis auf ca. 3 m an die Grenze des Sondergebietes herangeführt.

Innerhalb der Sondergebiete sind Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 BauNVO (z.B. Trafostationen, Monitoring-Container, Zäune, Erschließungswege) gem. § 23 Abs. 5 BauNVO auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Hiermit soll erreicht werden, dass zwischen den Modulflächen und dem Zaun noch ausreichend Platz für eine Umfahrung z.B. für Pflegezwecke vorhanden ist und eine flexible Errichtung der erforderlichen Nebenanlagen sichergestellt werden kann.

Mit den Zaunanlagen, den PV-Modulen und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO ist ein Abstand von mindestens 3,0 m vom Fuß der festgesetzten Knicks einzuhalten.

Die Errichtung von baulichen Anlagen und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO ist in einem Abstand von weniger als 7,00 m zur Böschungsoberkante des Verbandsgewässers nicht zulässig. Diese Festsetzung dient der Sicherstellung einer ausreichenden Pflegemöglichkeit und zur Unterhaltung des Gewässers.

3.5 Verkehrserschließung

Die verkehrliche Erschließung der Sondergebiete erfolgt vom Panellenweg im Westen bzw. einem Gemeindeweg im Osten. Diese sind beide an die naheliegenden Kreisstraßen K 132 und K 1 angeschlossen. Die Zufahrten sind in der Planzeichnung gekennzeichnet, um die vorhanden Knickdurchbrüche weiterhin zu nutzen und die vorhandenen Knicks zu schützen.

3.6 Ver- und Entsorgung

Durch die Schleswig-Holstein Netz GmbH wird die Stromversorgung in der Gemeinde Busdorf sichergestellt. Der produzierte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist.

Eine Versorgung mit Trinkwasser durch den Wasserverband Treene wäre möglich, ist aber aufgrund des Vorhabens nicht erforderlich.

Häusliches Schmutzwasser fällt bei einer Solarfreiflächenanlage nicht an.

Das innerhalb der geplanten großflächigen Photovoltaikanlage anfallenden Niederschlagswasser soll weiterhin innerhalb des Plangebietes versickern.

Die Müllbeseitigung erfolgt über die zentrale Müllabfuhr und ist durch Satzung über die Abfallbeseitigung im Kreis Schleswig-Flensburg geregelt.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Busdorf durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet.

Freiflächen-PV-Anlagen haben nur eine sehr geringe Brandlast und sind nicht zu vergleichen mit Aufdachanlagen, bei denen die Trägerkonstruktion (Hausdach) oft aus brennbaren Materialien besteht. Freiflächen-PV-Anlagen bestehen in der Regel aus nichtbrennbaren Gestellen, den Solarpaneelen und Kabelverbindungen. "Das Risiko für Einsatzkräfte ist bei der Brandbekämpfung hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes vergleichbar zu Waldflächen oder sonstigen Freiflächen. Aufgrund der möglichen Löscharbeiten ist es in der Regel nicht gerechtfertigt, zusätzliche Forderungen nach Feuerwehrumfahrungen, Feuerwehrplänen, Löschwasserbevorratungen, Abschaltungen o.ä. an den Anlagenbetreiber oder Errichter zu stellen." (Zitat aus Umgang mit Photovoltaik-Anlagen - Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes, November 2023.

Die gewaltlose Zugänglichkeit zum eingezäunten Solarpark sollte in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr jederzeit gewährleistet sein.

Dennoch sind im Plangebiet ausreichende Fahrgassen und Aufstellflächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 freizuhalten. Die lichte Durchfahrtsbreite der Zufahrten beträgt mind. 5,0 m. Die Bewegungsflächen werden mit 7 m x 12 m bemessen, unter Einhaltung der erforderlichen Kurvenradien.

Da die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Busdorf nicht über entsprechende Fahrzeugtypen mit ausreichenden Wassermengen verfügt, kommt voraussichtlich ein Löschwasserkissen zum Einsatz. Die entsprechenden Details hierzu sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren festzulegen.

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