3.1 Vorhabenbeschreibung
Die Fläche, auf der die Solarmodule aufgestellt werden sollen, umfasst ca. 4,67 ha. Die Leistung der geplanten Freiflächen-PV-Anlage beträgt ca. 5,1 MWp.
Die Anlage wird aus reihig angeordneten, aufgeständerten, nicht beweglichen Solarmodulen sowie den erforderlichen Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Trafostationen, Zaun und Leitungen) bestehen. Ein Zaun wird die Anlagenbereiche sichern. Die Module werden auf Stahl- bzw. Aluminiumgestellen in einem fest definierten Winkel zur Sonne (ca. 15° bis 20°) angeordnet und aufgeständert. Die Höhe der Module beträgt voraussichtlich ca. 2,90 m (variiert etwas je nach Topographie). Die Gestelle werden in den vorhandenen unbefestigten Untergrund gerammt. Fundamente sind nicht erforderlich. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Die Freiflächen-PV-Anlage kann nach Ende der Nutzungsdauer rückstandslos wieder entfernt werden. Eine Sicherung des Rückbaus wird seitens der Gemeinde vertraglich geregelt.
Die Vorhabenplanung berücksichtigt die geplanten Änderungen an der 110 kV-Hochspannungsleitung der Schleswig-Holstein Netz GmbH. Die vorhandene Leitung wird im Zusammenhang mit dem Neubau des Umspannwerkes um ca. 38 m nach Nordwesten verschoben, wobei zunächst der Neubau der Leitung erfolgt und später, nach Inbetriebnahme der Leitung, die alte Leitung wieder zurückgebaut wird. Hierzu benötigt die Schleswig-Holstein Netz GmbH Arbeitsräume und Kranstellflächen, die bei der Planung freigehalten und außerhalb der Umzäunung liegen werden.
Im Bereich der 110 kV-Hochspannungsleitung der Deutschen Bahn wird ein Bereich von der Unterbauung mit PV-Modulen freigehalten, da hier die erforderlichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können.
Dieses Vorhaben entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird vertraglich in einem Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger vereinbart. Der Durchführungsvertrag kann nach Rechtskraft des Bebauungsplans geändert werden (s.u.). Die Änderungen müssen sich aber im Rahmen der Zulässigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bewegen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt die Durchführung eines besonderen ökologischen Flächenmanagements. Hierbei wird vor allem auf eine standortbezogene, naturnahe Verwendung der Flächen unter den Solarmodulen Wert gelegt. Ziel ist es, im Rahmen dieses ökologischen Flächenmanagements, die Entwicklung des Grundstücks hin zur regionalen, extensiv landwirtschaftlichen Fläche zu ermöglichen. Artenvielfalt in Flora und Fauna begünstigen hier z.B. das Imkergewerbe und ebenfalls eine nachhaltige Beweidung. Bei der Erstellung des ökologischen Flächenkonzeptes berücksichtigt der Vorhabenträger die örtlich vorkommenden Arten und strebt eine Verbesserung des Lebensraumes innerhalb des Sondergebietes an. So entstehen Brut- und Nahrungsgebiete für viele Vogelarten und durch die Ansaat regionaler Pflanzen ein weitreichendes Nahrungsangebot für z.B. seltene Insekten und Bienen.
Der Vorhabenträger plant ergänzend die Errichtung eines Batteriespeichers, der nördlich des SO 1 auf dem Flurstück 440 errichtet werden soll. Die Planung und Genehmigung dieses Batteriespeichers soll im Rahmen der Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB erfolgen und ist daher nicht Gegenstand dieser Bauleitplanung.