4. Abwägung der Standortwahl
In Schleswig-Holstein ist in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage nach Standorten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu verzeichnen. Aus Gründen der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit wird seitens der Betreibenden insbesondere die Umsetzung möglichst großflächiger und zusammenhängender Anlagen angestrebt, daher steht vordergründig der ländliche Raum im Fokus der Planungen.
Gleichzeitig gilt es, die vielfältigen konkurrierenden Nutzungsansprüche miteinander in Einklang zu bringen. Im baulichen Außenbereich zählen hierzu insbesondere die Belange von Natur und Landschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Hochwasserschutzes, der überörtlichen Verkehrs- und Versorgungstrassen, der Freizeit und Erholung sowie nicht zuletzt der Flächen für die (regenerative) Energieerzeugung, wie Windenergie- oder Photovoltaikanlagen. Die Planung von großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfordert daher regelmäßig eine sorgfältige Abwägung der Standortentscheidung. Dies ist Aufgabe der Alternativenprüfung, die auch für die Gemeinden Schulendorf und Witzeeze in Form einer Potenzialflächenstudie durchgeführt wurde (vgl. claussen-seggelke stadtplaner 2023). Als methodische Grundlage fungierten der Beratungserlass des Innen- und des Umweltministeriums des Landes Schleswig-Holstein („Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“, September 2024) sowie eine weitere Arbeitshilfe für die Gemeinden vom 11.02.2022 („Anforderungsprofil für Gemeindegrenzen übergreifende Plankonzepte für die Errichtung großer Freiflächen-Solaranlagen“).
Der im September 2024 aktualisierte gemeinsame Beratungserlass hebt die überragende Bedeutung der Erneuerbaren Energien nochmals explizit hervor und stellt klar, dass bei den vorzunehmenden Schutzgüterabwägungen das besonders hohe Gewicht der Erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang zu berücksichtigen ist und dass die Erneuerbaren Energien im Rahmen von Abwägungsentscheidungen nur in solchen Ausnahmefällen als nachrangig anzusehen sind, die fachlich anhand der besonderen Umstände der jeweiligen Situation zu begründen sind (vgl. Gemeinsamer Beratungserlass 09/2024).
Im Ergebnis der durchgeführten Analyse sind insbesondere in den zentralen und östlichen Gemeindeteilen Schulendorfs relativ große Flächen grundsätzlich für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeignet.
Die Gebiete am westlichen Rand des Gemeindegebiets haben sich dagegen ebenso wie Niederungsgebiete der Fließgewässer als ungeeignet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen erwiesen. Im Gutachten wird die Empfehlung ausgesprochen, Projektanfragen für großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf die Potenzialflächen A und B (vgl. Abbildung 9) zu lenken, da sie in Hinblick auf das Landschaftsbild als vorbelastete Flächen gelten und sich darüber hinaus jeweils entlang von überörtlichen Straßen befinden.
Für eine weitergehende Erläuterung der Standortauswahl wird auf die Begründung der parallelen Flächennutzungsplanänderung sowie die Potenzialflächenstudie verwiesen.
Abb. 9: Ergebnis der Potenzialflächenanalyse mit empfohlenen Entwicklungsflächen
Das Plangebiet liegt innerhalb der Potenzialfläche A (vgl. Abbildung 9).