Nach Anlage 1 Nr. 2 d BauGB sind in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten im Zuge des Umweltberichts zu prüfen, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanes zu berücksichtigen sind („Alternativenprüfung“). Begleitend ist nach § 14 g Abs. 2 Nr. 8 UVPG eine Kurzdarstellung der Gründe für die Auswahl der geprüften Alternativen hinzuzufügen.
Die übergeordnete Prüfung der eigentlichen Standortwahl erfolgt auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan).
Im Rahmen des Planungsprozesses hat die Gemeinde Tramm unterschiedliche Standortalternativen betrachtet, welche die Voraussetzungen zur Verwirklichung der Zielsetzung (theoretisch) erfüllen könnten. Grundlage dieser Flächenauswahl waren u.a. der gültige Flächennutzungsplan sowie der Landschaftsplan der Gemeinde.
Maßstab der Analyse und Bewertung ist hierbei die Zielsetzung der Gemeinde zur Entwicklung eines kleiteiligen Wohngebietes.
Die Eignung der Siedlungsentwicklungsflächen aus stadt- und landschaftsplanerischer Sicht ist unterschiedlich zu bewerten. Sie hängt davon ab, welche Nutzung und welchen Biotopwert die Fläche zurzeit hat, ob sich schutzwürdige Landschaftselemente und - strukturen auf der Fläche oder auf benachbarten Flächen befinden, ob Einschränkungen des Landschafts- und Ortsbildes zu erwarten sind und ob sich die geplante Bebauung in die vorhandene Siedlungsstruktur einpasst.
Folgende Flächen wurden hierbei einem Eignungsvergleich für Siedlungsentwicklung aus stadt- und landschaftsplanerischer Sicht unterzogen:
Abb. 4: Übersicht der Standortalternativen der Ortslage Tramm
Hinweis:
Die gewählte Übersicht stellt hierbei die potenziellen Standortalternativen auf Grundlage einer Grobdarstellung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tramm in Abgleich mit dem örtlichen Siedlungszusammenhang dar.
Fläche A: südlich Rosenstraße
Die Fläche befindet sich am südlichen Ortseingang der Ortslage Tramm, südwestlich der Rosenstraße und westlich des Wohngebietes im Übergang zum Trammer Weg. Ergänzt wird diese Fläche durch die rückwärtigen Grundstücksbereiche der Bebauung entlang der Rosenstraße.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der Landschaftsplan stellt die gesamte Fläche als mögliche Siedlungserweiterung mit einer Größe von rund 2,7 ha dar. Die Fläche selbst ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, so dass auch hier eine Inanspruchnahme derzeit freier Landschaftsbereiche erfolgen müsste.
Abb. 5: Luftbild der Fläche A entlang der Rosenstraße am südlichen Ortseingang
(Quelle: GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0)
Wenngleich der Landschaftsplan diese Fläche grundsätzlich für eine Siedlungsentwicklung vorsieht, so stellt die die rückwärtige Entwicklung der umfangreichen privaten Grundstücksflächen sehr komplex dar. Hier wären ggf. langfristige bodenordnende Maßnahmen erforderlich.
Die Erschließung der Fläche wäre von Seiten der Rosenstraße denkbar. Die Fläche befindet sich hierbei in Teilen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze, so dass hieraus eine Erweiterung der Ortslage in den Außenbereich erfolgt.
Die Rosenstraße wird von Knicks begleitet, welche die potenzielle Siedlungserweiterungsfläche umgrenzen. Es wären daher ein Knickdurchbrüche erforderlich und ein entsprechender Knickschutz- und -abstand einzuhalten. Der südliche Teilbereich der Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt (Acker). Der nördliche Bereich rückwärtig der Bebauung der Rosenstraße wird zu großen Teilen gärtnerisch genutzt.
Wenngleich die Fläche grundsätzlich eine eher geringe ökologische Wertigkeit aufweist - mit Ausnahme der umgrenzenden gesetzlich geschützten Knicks -, so stellt sich die Fläche aus landschaftsplanerischer und aus städteplanerischer Sicht, aufgrund der Lage am südlichen Ortsrand und der schwierigen Eigentumssituation der kleinparzellierten Bebauung an der Rosenstraße, weniger vorteilhaft gegenüber der Planung südlich der Dorfstraße dar.
Zudem sieht die aktuelle Planung eine Entwicklung von nur wenigen Wohneinheiten innerhalb des eigentlichen Ortskernes vor. Hierbei soll u.a. der bauliche Bestand gestärkt und durch eine geringe Anzahl an Gebäuden weiterentwickelt werden. Nicht zuletzt durch den Aufwand für die Erschließung der rückwärtigen Fläche an der Rosenstraße und die wirtschaftliche Umsetzbarkeit wäre die Entwicklung eines größeren Wohngebietes an dieser Stelle erforderlich. Dies entspricht vorliegend nicht der Zielsetzung der Gemeinde.
Aus städtebaulicher Sicht ist die Entwicklung der Fläche unter der genannten Zielsetzung der Gemeinde derzeit nicht zielführend.
Fläche B: östlich des Niendorfer Weges
Die Fläche befindet sich am nordöstlichen Ortseingang der Ortslage Tramm, östlich des Niendorfer Weges.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der Landschaftsplan stellt die gesamte Fläche als mögliche Siedlungserweiterung mit einer Größe von rund 1,6 ha dar.
Abb. 6: Luftbild der Fläche B entlang des Niendorfer Weges am nördlichen Ortseingang
(Quelle: GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0)
Die Fläche selbst ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, so dass auch hier eine Inanspruchnahme derzeit freier Landschaftsbereiche erfolgen müsste.
Die Erschließung der Fläche wäre von Seiten des Niendorfer Weges denkbar. Die Fläche befindet sich hierbei in Teilen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze, so dass hieraus eine Erweiterung der Ortslage in den Außenbereich erfolgt.
Der Niendorfer Weg wird von Knicks begleitet, welche die potenzielle Siedlungserweiterungsfläche umgrenzen. Es wären daher ein Knickdurchbrüche erforderlich und ein entsprechender Knickschutz- und -abstand einzuhalten. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt (Acker, Grünland).
Wenngleich die Fläche grundsätzlich eine eher geringe bis mittlere ökologische Wertigkeit aufweist - mit Ausnahme der umgrenzenden gesetzlich geschützten Knicks -, so stellt sich die Fläche aus landschaftsplanerischer und aus städteplanerischer Sicht aufgrund der Lage am südlichen Ortsrand weniger vorteilhaft gegenüber der Planung südlich der Dorfstraße dar.
Zudem sieht die aktuelle Planung eine Entwicklung von nur wenigen Wohneinheiten unter Erhalt des schützenswerten baulichen Bestandes innerhalb des eigentlichen Ortskernes vor. Durch den Erhalt der Knicks und den Erschließungsaufwand wäre die Entwicklung eines größeren Wohngebietes erforderlich.
Aus städtebaulicher Sicht ist die Entwicklung der Fläche unter der genannten Zielsetzung der Gemeinde derzeit nicht zielführend.
Fläche C: südlich Kankelauer Weg
Die Fläche befindet sich am südlichen Ortsrand der Ortslage Tramm, südöstlich des Kankelauer Weges.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der Landschaftsplan stellt die Fläche als mögliche Siedlungserweiterung mit einer Größe von rund 1,8 ha dar.
Die Fläche selbst ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, so dass auch hier eine Inanspruchnahme derzeit freier Landschaftsbereiche erfolgen müsste.
Die Erschließung der Fläche wäre von Seiten des Kankelauer Weges denkbar. Die Fläche befindet sich hierbei in Teilen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze, so dass hieraus eine Erweiterung der Ortslage in den Außenbereich erfolgt.
Gegenüber des Kankelauer Weges befinden sich gewerbliche und sportliche Nutzungen (Sport-/Bolzplatz). Entsprechend sind bei einer Entwicklung mögliche Immissionsschutzrechtliche Auswirkungen zu prüfen.
Der Kankelauer Weg wird von Knicks begleitet, welche die potenzielle Siedlungserweiterungsfläche umgrenzen. Es wären daher ein Knickdurchbrüche erforderlich und ein entsprechender Knickschutz- und -abstand einzuhalten. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt (Acker).
Wenngleich die Fläche grundsätzlich eine eher geringe ökologische Wertigkeit aufweist - mit Ausnahme der umgrenzenden gesetzlich geschützten Knicks -, so stellt sich die Fläche aus landschaftsplanerischer und aus städteplanerischer Sicht aufgrund der Lage am südlichen Ortsrand weniger vorteilhaft gegenüber der Planung südlich der Dorfstraße dar.
Zudem sieht die aktuelle Planung eine Entwicklung von nur wenigen Wohneinheiten unter Erhalt des schützenswerten baulichen Bestandes innerhalb des eigentlichen Ortskernes vor. Durch den Erhalt der Knicks und den Erschließungsaufwand wäre die Entwicklung eines größeren Wohngebietes erforderlich.
Aus städtebaulicher Sicht ist die Entwicklung der Fläche unter der genannten Zielsetzung der Gemeinde derzeit nicht zielführend.
Abb. 7: Luftbild der Fläche C südöstlich Kankelauer Weg
(Quelle: GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0)
Fläche D: südlich Dreidorfer Weg / Am Bornredder
Die Fläche befindet sich am westlichen Ortsrand der Ortslage Tramm, südlich des Dreidorfer Weges und östlich der Straße „Am Bornredder“.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der Landschaftsplan stellt die Fläche als mögliche Siedlungserweiterung mit einer Größe von rund 5,2 ha dar.
Die Fläche selbst ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, so dass auch hier eine Inanspruchnahme derzeit freier Landschaftsbereiche erfolgen müsste.
Abb. 8: Luftbild der Fläche D südlich Dreidorfer Weg / Am Bornredder
(Quelle: GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0)
Die Erschließung der Fläche wäre aktuell nur von Seiten der Straße „Am Bornredder“ denkbar. Eine Erschließung vom Dreidorfer Weg ist aufgrund der geschlossenen privaten Grundstücksreihe nur unter Einbeziehung weiterer privater Flächen möglich. Die Fläche stellt eine großflächige Entwicklung der Ortslage in zweiter Reihe dar, so dass hieraus eine erhebliche Erweiterung in den Außenbereich erfolgt.
Die Fläche wird durch Knicks und Baumreihen gegliedert, welche die potenzielle Siedlungserweiterung einschränken. Es wären daher ein Knickdurchbrüche erforderlich und ein entsprechender Knickschutz- und -abstand einzuhalten. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt (Acker, Grünland).
Wenngleich die Fläche grundsätzlich eine eher geringe bis mittlere ökologische Wertigkeit aufweist - mit Ausnahme der gesetzlich geschützten Knicks und Baumreihen -, so stellt sich die Fläche aus landschaftsplanerischer und aus städteplanerischer Sicht aufgrund der umfangreichen Erweiterung in den Landschaftsraum und die schwierige Erschließung weniger vorteilhaft gegenüber der Planung südlich der Dorfstraße dar.
Zudem sieht die aktuelle Planung eine Entwicklung von nur wenigen Wohneinheiten unter Erhalt des schützenswerten baulichen Bestandes innerhalb des eigentlichen Ortskernes vor. Durch den Erhalt der Knicks und den Erschließungsaufwand wäre die Entwicklung eines größeren Wohngebietes erforderlich.
Aus städtebaulicher Sicht ist die Entwicklung der Fläche unter der genannten Zielsetzung der Gemeinde derzeit nicht zielführend.
Innenentwicklungspotenziale/Baulückenkataster
Gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes sind dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen die (planungsrechtlich) bestehenden Baupotenziale abzuziehen. Um aufzuzeigen, welche Flächen derzeit noch unbebaut sind und sich für eine Nachverdichtung eignen, wurde im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ein Baulückenkartierung erarbeitet6.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurden zunächst unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücksteile im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne oder sonstiger Satzungen sowie Baulücken im baulichen Zusammenhang gemäß § 34 BauGB aufgenommen.
Hierauf basierend wurden die bestehenden Rahmenbedingungen, welche die Bebaubarkeit einschränken könnten, analysiert und bewertet. So stehen beispielsweise potenzielle Baulücken aufgrund der angrenzenden emissionsrelevanten Nutzungen, übergeordneter Grünzäsuren oder den erforderlichen Waldabständen nicht für eine Bebauung zur Verfügung.
Im Ergebnis des Baulückenkatasters stehen der Gemeinde derzeit vier potenziell bebaubare Baulücke zur Verfügung, welche dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen gemäß Landesentwicklungsplan gegenzurechnen sind. Hierbei ist zu bedenken, dass für eine Baulücke (Nr. 6) ggf. durch die angrenzende emissionsrelevante landwirtschaftliche Nutzung (Tierhaltung) eine wohnbauliche Nutzung nur eingeschränkt umsetzbar ist. Demnach verbleibt ein wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von bis zu 13 (bzw. 14) Wohneinheiten bis 2036.
Unter Berücksichtigung der Plangebietsgröße sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 bis zu 3 neue Wohneinheiten entwickelt werden (7 abzüglich der 4 Bestandwohneinheiten). Es verbleibt somit ein wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von bis zu 10 (bzw. 11) Wohneinheiten bis 2036. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen wird demnach eingehalten.
Zusammenfassung
Im Ergebnis der Prüfung der Alternativen zur Wohnbaulandentwicklung stellt sich das Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Tramm als geeignet dar. Die Fläche ist bereits heute im gültigen Flächennutzungsplan in großen Teilen als Baufläche (MD - Dorfgebiet) dargestellt. Durch die vorgelagerte Dorfstraße ist die Erschließung verkehrstechnisch und wirtschaftlich umsetzbar. Durch die Sicherung des baulichen Bestandes und die geplante Nachverdichtung kann die Gemeinde Ihre Zielsetzung einer maßvollen wohnbaulichen Entwicklung sinnvoll umsetzen. Die Entwicklung stellt sich als geringfügige Abrundung der Ortslage dar und überplant nur bestehende Gartennutzungen.
Das bestehenden Innenentwicklungspotenzial von einer potenziell bebaubaren Baulücke deckt nicht den wohnbaulichen Bedarf der Gemeinde.