Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Prognose der Auswirkungen

Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.

Beeinträchtigungen von Oberflächenwasser und in Folge eventuell auch des Grundwassers könnten theoretisch durch Kraft- und Schmierstoffe verursacht werden, die in Transportfahrzeugen und Baumaschinen verwendet werden. Versehentliche Einträge in den Boden sind nicht völlig auszuschließen, jedoch ist diese Gefahr aufgrund der heutigen hohen Standards in der Fahrzeugtechnik sehr gering und durch sachgerechten und vorsichtigen Umgang mit diesen Stoffen in der Regel zu vermeiden. Die Gefahr einer Grundwasserverschmutzung wird daher und auch vor dem Hintergrund des unter den oberflächennahen Sanden anstehenden bindigen Bodenmaterials als gering eingeschätzt.

Die Versickerung von Oberflächenwasser ist gemäß der Geotechnischen Stellungnahme unter bestimmten Voraussetzungen möglich und vorgesehen. Das Wasser kann in den bis eine Tiefe von mindestens 2,0 m vorhandenen sandigen Bodenschichten großflächig in den Boden einsickern, ohne dass ein Aufstau von Niederschlagswasser zu befürchten ist. Dementsprechend wird der durch die neue Bebauung in der Regel erhöhte Oberflächenabfluss nicht nur wie erforderlich begrenzt, sondern es ist überhaupt nicht mit Abflüssen von Oberflächenwasser in Folge der Planung zu rechnen11. Dementsprechend wird auch kein natürliches Gewässer durch die Ableitung des Niederschlagswassers belastet, so dass mit erheblich nachteiligen Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Wasser insgesamt nicht zu rechnen ist.

6.2.4. Schutzgüter Klima und Luft

Das Plangebiet liegt im ländlichen Raum in der Ortslage Tramm, welche durch dorftypische Bebauung mit großen Gärten geprägt ist. Dementsprechend sind keine relevanten Überwärmungstendenzen, die für stark versiegelte städtische Gebiete typisch sind, anzunehmen, zumal nach Süden Ackerflächen angrenzen, die Bedeutung für die Kaltluftproduktion haben.

Hinsichtlich der Luftqualität ist aufgrund der oben beschriebenen Lage ebenfalls von einer relativ günstigen Situation auszugehen.

Prognose der Auswirkungen

Während der Bauzeit kann es zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Luftqualität durch baulich bedingte Abgas- und Staubemissionen kommen, die jedoch räumlich eng begrenzt auftreten und insgesamt als unerheblich zu bewerten sind.

Aufgrund der günstigen Lage ist nicht davon auszugehen, dass sich durch die Realisierung der durch eine insgesamt als relativ kleinflächig einzuschätzende Bebauung eine relevante Erhöhung der Durchschnittstemperaturen oder eine relevante Verringerung der Luftfeuchte auftreten können. Mit erheblich nachteiligen Veränderungen für die klimatische Situation wie z.B. veränderte Windzirkulation oder übermäßige Beschattung angrenzender Nutzungen ist ebenfalls nicht zu rechnen.

Im Ergebnis sind durch die Planung bzw. ihre Umsetzung keine relevanten Beeinträchtigungen der lufthygienischen und lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten.

Dieses gilt auch in Bezug auf die Auswirkung durch Treibhausgasemissionen. Die Anfälligkeit der geplanten Nutzungen für Folgen des Klimawandels wird als gering bzw. als nicht gegeben bewertet.