Sachgerechter und vorsichtiger Umgang mit Öl, Schmierstoffen, Treibstoffen
Zur Vermeidung von Belastungen des Bodens und des Grundwassers ist ein sachgerechter und vorsichtiger Umgang mit Öl, Schmierstoffen und Treibstoffen erforderlich.
Zur Vermeidung von Belastungen des Bodens und des Grundwassers ist ein sachgerechter und vorsichtiger Umgang mit Öl, Schmierstoffen und Treibstoffen erforderlich.
Gemäß Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein sind die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.
Prägende Einzelbäume bzw. Einzelbäume, die ein Potenzial als prägender Einzelbaum haben, sollen so weit wie möglich erhalten werden. Die zu erhaltenden Bäume sind in der Planzeichnung des Bebauungsplanes festgesetzt.