Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.3. Altlasten

Innerhalb oder angrenzend an das Plangebiet sind keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen bekannt.

3.3.4. Natur- und Artenschutz

Innerhalb des Plangebietes finden sich keine gesetzlich geschützten Biotope.

Aufgrund der bestehenden Wohnnutzung und der zumeist gepflegten Gartenbereiche ist nicht mit wesentlichen artenschutzrechtlich relevanten Betroffenheiten zu rechnen.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erfolgte die Erarbeitung einer Artenschutzprüfung4 zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Betroffenheit des Plangebietes durch die geplante Entwicklung des Wohngebietes.

Die Potenzialanalyse beinhaltete hierbei eine Geländebegehung, welche im Mai 2022 durchgeführt wurde, sowie die Einbeziehung von Daten aus dem Artkataster des Landesamtes für Umwelt Schleswig-Holstein, von Literaturangaben sowie von Erkenntnissen aus Kartierungen in vergleichbaren Lebensräumen, die vor dem Hintergrund der festgestellten örtlichen Gegebenheiten ausgewertet wurden.

Die Habitatsituation umfasst vor allem intensiv und kleinflächig weniger intensiv genutzte Rasenflächen, Gehölzstrukturen aus Nadel- und Laubbäumen sowie Sträuchern und Gebäude unterschiedlicher Ausprägung.

Diese Vegetationsbestände können Habitate für Fledermäuse, die Haselmaus, Amphibien, Reptilien und europäisch geschützte Vogelarten bieten.

Fledermäuse

Quartiere für Fledermäuse können in den älteren Linden am Haus Nr. 24 sowie im Gebäudebereich, vor allem im Bereich älterer Bausubstanz, bestehen. Für strukturreiche Gartenbereiche ist von einer durchschnittlichen Bedeutung als Jagdgebiet auszugehen. Die angrenzenden Ackerflächen haben in dieser Hinsicht keine Bedeutung. Eine höhere Bedeutung ist für umgebende Siedlungsbereiche anzunehmen, da hier sowohl ältere Hofgebäude als auch Baumbestände vorhanden sind.

Haselmaus

Ein Vorkommen der Haselmaus im Plangeltungsbereich wird aufgrund der fehlenden Habitateignung und der mangelnden Vernetzung für unwahrscheinlich gehalten, ist jedoch aufgrund der grundsätzlich gegebenen Verbreitung der Art in diesem Raum nicht völlig auszuschließen.

Weitere Säugetierarten

Teilweise national geschützte Klein-Säuger wie z.B. Eichhörnchen, Maulwurf oder Igel können ebenfalls im Plangeltungsbereich oder in der näheren Umgebung vorkommen. Insgesamt ist für diese Arten nicht von einer besonderen Bedeutung des Plangebietes auszugehen.

Amphibien

Aufgrund ihres Verbreitungsgebietes könnten im Bereich des Plangeltungsbereiches europäisch geschützte Arten wie Kammmolch, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Laubfrosch und Moorfrosch vorkommen. Tatsächlich ist aber im Plangeltungsbereich und im Wirkraum der Planung keine Habitateignung für diese Arten gegeben. Da auch im Artkataster des Landes in diesem Bereich keine Daten zu diesen Arten vorliegen und auch keine Laichgewässer vorhanden sind, wird ein Vorkommen dieser artenschutzrechtlich besonders relevanten Arten im Plangeltungsbereich und in seiner näheren Umgebung ausgeschlossen. Für national geschützte Arten wie z.B. Erdkröte, Teichmolch und Grasfrosch kann von terrestrischen Teilhabitaten im Bereich von Gehölzstrukturen und strukturreichen Gärten ausgegangen werden.

Reptilien

Intensiv gepflegte Gärten sowie Acker und Grünland stellen keine geeigneten Habitate für die gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Zauneidechse dar, für die im Artkataster des Landes Nachweise aus weiter östlich gelegenen Bereichen vorliegen. Da jedoch manche Randbereiche, z.B. im Westen, weniger intensiv gepflegt werden, kann eine Vorkommen der Art im Bereich künftiger Bebauung nicht völlig ausgeschlossen werden. In Bezug auf national geschützte Arten kann mit dem Vorkommen von Blindschleiche und Waldeidechse gerechnet werden. Insgesamt ist für diese Artengruppe nur von einer allgemeinen Bedeutung des Plangeltungsbereiches auszugehen.

Vögel

Auf eine Bedeutung des vor allem aus Siedlungsflächen und randlich angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen bestehenden Untersuchungsraums für Rastvögel gibt es keine Hinweise.

In Bezug auf Brutvögel bieten der Plangeltungsbereich und seine engere Umgebung zahlreichen Arten Lebens- und Fortpflanzungsstätten. Neben typischen Arten der Siedlungsbiotope ist vor allem mit dem Vorkommen von Gebäudebrütern und Gehölzbrütern zu rechnen.

An Gebäuden sind Arten wie Hausrotschwanz, Bachstelze, Haus- und Feldsperling, Dohle und Star sowie mit Rauch- und Mehlschwalbe zu erwarten. Eine Nutzung des alten Bauernhauses (Nr. 24) sowie eines ehemaligen Schweinestalls durch Rauchschwalben konnte nachgewiesen werden, außerdem auch ein versuchter Nestbau durch eine Mehlschwalbe. Die genannten Arten finden ihre Nahrung u.a. im Bereich der Gärten.

Aus der Artengruppe der Gehölzbrüter sind Bunt- und Grünspecht, Kohl- und Blaumeise und auch anderen Singvögel wie z.B. Gartenrotschwanz, Mönchsgrasmücke, Klappergrasmücke, Grünfink etc. zu erwarten.

Typische Arten der bodennahen Staudenfluren wie z.B. Rotkehlchen, Zaunkönig, Zilpzalp etc. finden ebenfalls geeignete Habitatbedingungen vor.

Feldlerche und Wiesenschafstelze als Vertreter der Offenlandvögel können auf den benachbarten Acker- und Grünlandflächen vorkommen.

Insekten und Weichtiere

Die durch die Planung betroffenen Flächen weisen potenziell eine Eignung für Heuschrecken, Tagfalter und Laufkäfer auf, in blütenreicheren Bereichen auch für Wildbienen. Da keine besonderen Standortbedingungen wie sandig-magere oder trocken-warme Ausprägungen vorliegen, ist für die Artengruppe der Insekten nur von einer allgemeinen Bedeutung auszugehen.

In Bezug auf Weichtiere kann das Vorkommen mehrerer Schneckenarten angenommen werden, darunter auch ein Vorkommen der Weinbergschnecke. Auch für diese Artengruppe besteht im Bereich des Plangebietes keine besondere Bedeutung.

3.3.5. Orts- und Landschaftsbild

Innerhalb des eigentlichen Plangebietes finden sich durch die vorherrschende Wohnnutzung derzeit keine spezifischen orts- oder landschaftsbildprägenden Elemente.

Das Orts- und Landschaftsbild der Umgebung des Plangebietes wird derzeit geprägt durch die landwirtschaftliche Nutzung und die angrenzenden dörflichen Strukturen von Tramm. Nördlich des Plangebietes schließt der historische Dorfanger mit Kapelle und Friedhof an.