3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich
Unvermeidbare Beeinträchtigungen und mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Einzelne Knickabschnitte sind im Rahmen der Erschließungsarbeiten am Rand des Plangebietes nicht zu erhalten. Sie werden unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange gerodet und sind als geschützte Biotope entsprechend den gültigen gesetzlichen Vorgaben auszugleichen. Im parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung aufgestellten Bebauungsplan Nr. 9 wurden die Eingriffe in das Knicknetz detailliert ermittelt. Im Ergebnis sind in Anlehnung an die „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ 160 m Knick auszugleichen. Der Knickausgleich erfolgt über ein Ökokonto-Knick in der der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück.
Schutzgut Boden
Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.
Es liegen im Plangebiet keine seltenen Böden vor. Bei den Eingriffsflächen handelt es sich aufgrund der bisherigen Nutzung und bei Berücksichtigung der Umlegung der Ausgleichsfläche um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.
Ein Großteil des Plangebietes wird als Wohnbaufläche überplant. Mit der Planung wird die Grundlage für Versiegelungen auf den Grundstücken (durch Gebäude, Stellplätze u.Ä.) ermöglicht. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 9 wird die Grundflächenzahl für die gewerbliche Bebauung mit 0,3 (= 30 %) festgesetzt. Eine Überschreitung dieser maximal zulässigen GRZ für Zufahrten und Nebenanlagen ist mit 50 % vorgesehen. Es wurden maximal mögliche Versiegelungen von ca. 0,51 ha ermittelt.
Dies führt bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,5 für die neu versiegelten Flächen näherungsweise zu einem überschlägigen Ausgleichserfordernis von ca. 0,51 ha x 0,5 = 0,255 ha. Eine konkrete Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung auf Grundlage konkreter Flächengrößen und Festsetzungen. Der Ausgleich erfolgt über den gemeindeeigenen Flächenpool „Esprehmer Moor“ (Kreis Rendsburg-Eckernförde, Aktenzeichen 67.20.35 – 1)