5.3 Auswirkungen auf das Wegenetz
Die Erschließung des Solarparks erfolgt über bestehende Zufahrten über die Kreisstraße K62 nördlich der Planfläche. Bei der Planung wird die Anbauverbotszone von 15 m zur K62 berücksichtigt. Es werden keine weiteren Zufahrten/Zugänge angelegt oder geändert. Lediglich in der Bauphase bedarf es einer erhöhten Nutzung der bestehenden Kreisstraße. Während der Errichtung des Solarparks und des Betriebes wird es nicht zu Schwerlastverkehr durch dieses Projekt kommen. Während des Betriebes der Solaranlage beschränken sich die Nutzungen des Wegenetzes auf gelegentliche Kontrollfahrten. Dementsprechend ist durch die Inanspruchnahme der Flächen als Solarpark nicht von einer Beeinträchtigung des Wegenetzes auszugehen.
Da die Kreisstraße nördlich des Plangebietes verläuft ist eine Auswirkung auf das Straßennetz (z.B. durch Blendwirkung) nicht zu erwarten da die Photovoltaikmodule in süd-westliche Richtung ausgerichtet werden. Eine Blendwirkung könnte sich auf einen Teilbereich der westlich verlaufenden Eisenbahnstrecke Neumünster-Flensburg ergeben. Eine erste Einschätzung hat ergeben, dass eine Blendung des Zugpersonals durch Reflexion aufgrund der flachen Neigungswinkel der Solarmodule unwahrscheinlich ist. Bei Bedarf können weitere Blendschutzmaßnahmen erfolgen.