Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3 Auswirkungen auf das Wegenetz

Die Erschließung des Solarparks erfolgt über bestehende Zufahrten über die Kreisstraße K62 nördlich der Planfläche. Bei der Planung wird die Anbauverbotszone von 15 m zur K62 berücksichtigt. Es werden keine weiteren Zufahrten/Zugänge angelegt oder geändert. Lediglich in der Bauphase bedarf es einer erhöhten Nutzung der bestehenden Kreisstraße. Während der Errichtung des Solarparks und des Betriebes wird es nicht zu Schwerlastverkehr durch dieses Projekt kommen. Während des Betriebes der Solaranlage beschränken sich die Nutzungen des Wegenetzes auf gelegentliche Kontrollfahrten. Dementsprechend ist durch die Inanspruchnahme der Flächen als Solarpark nicht von einer Beeinträchtigung des Wegenetzes auszugehen.

Da die Kreisstraße nördlich des Plangebietes verläuft ist eine Auswirkung auf das Straßennetz (z.B. durch Blendwirkung) nicht zu erwarten da die Photovoltaikmodule in süd-westliche Richtung ausgerichtet werden. Eine Blendwirkung könnte sich auf einen Teilbereich der westlich verlaufenden Eisenbahnstrecke Neumünster-Flensburg ergeben. Eine erste Einschätzung hat ergeben, dass eine Blendung des Zugpersonals durch Reflexion aufgrund der flachen Neigungswinkel der Solarmodule unwahrscheinlich ist. Bei Bedarf können weitere Blendschutzmaßnahmen erfolgen.

5.4 Auswirkung auf die Ver- und Entsorgung

Durch die Verschattung durch die PV-Module ist eine Zunahme der Grundwasserproduktion zu erwarten. Wegen der geringen Versieglung der Fläche (ca. 4%) ist keine negative Wirkung auf den Wasserhaushalt zu erwarten.

Ein Frischwasseranschluss ist für den Betrieb der Photovoltaikanlage nicht erforderlich. Ein Abwasseranschluss ist ebenfalls nicht erforderlich, da im Betrieb der PV-Anlage keine Abwässer anfallen.

5.5 Auswirkung auf die Raumordnung

Das Plangebiet liegt nach dem Regionalplan für den Planungsraum V, Landesteil Schleswig aus dem Jahr 2002 vollumfänglich in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe – hier Kies. Diese Widmung kennzeichnet solche Lagerstätten und Rohstoffvorkommen, bei denen eine Abwägung aller Nutzungsinteressen noch nicht abschließend erfolgt ist. Diese Gebiete sind als Rohstoffreserve anzusehen.

Zum aktuellen Zeitpunkt findet auf der Planfläche kein Abbau statt und dem Eigentümer liegt kein Genehmigungsantrag auf Abbau vor.

Freiflächen PV-Anlagen stellen keine irreversible Nutzung dar, da sie leicht zurückzubauen sind und damit die Nutzung der Fläche für Rohstoffabbau wieder möglich wäre. Damit stellen Freiflächen PV-Anlagen besonders aufgrund der Einstufung von Solarenergie als überragendes öffentliches Interesse, eine mögliche und sinnvolle Zwischennutzung dar.