Biotope
Die Biotopkartierung kann wie folgt zusammengefasst werden (siehe Abbildung 3 aus dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag):
„Das Plangebiet wird ganz überwiegend von intensiv bewirtschafteten Acker- und Grünlandflächen eingenommen. Die Nutzflächen werden im Norden von Knicks und Feldhecken und im Süden von einem Graben gegliedert. Knicks und Feldhecken unterliegen dem gesetzlichen Schutz. Dies gilt auch für zwei Sumpfbestände, die kleinflächig am westlichen und östlichen Rand des Plangebietes ausgebildet sind.
An das Plangebiet grenzen im Westen, Süden und Osten unterschiedlich strukturierte Wald- und Gehölzbestände an, von denen aber nur ein Weiden-Bruchwald als gesetzlich geschützter Biotoptyp gilt. Dies gilt auch für einen Steilhang, der im Nordwesten im Anschluss an einen Siedlungskomplex ausgebildet ist und ein Feldgehölz trägt.
Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie sind weder im Plangebiet noch im erweiterten Untersuchungsgebiet ausgebildet“.
Die Abbildung 3 sowie die Tabelle 1 aus dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, fassen die Biotope zusammen und zeigen den Schutzstatus.
Biotope mit Schutzstatus befinden sich damit im Wesentlichen im Nordöstlichen Bereich, an der Nordwest,- und an der Südostseite des nördlichen Bereichs der Planfläche.