Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Biotope

Die Biotopkartierung kann wie folgt zusammengefasst werden (siehe Abbildung 3 aus dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag):

Das Plangebiet wird ganz überwiegend von intensiv bewirtschafteten Acker- und Grünlandflächen eingenommen. Die Nutzflächen werden im Norden von Knicks und Feldhecken und im Süden von einem Graben gegliedert. Knicks und Feldhecken unterliegen dem gesetzlichen Schutz. Dies gilt auch für zwei Sumpfbestände, die kleinflächig am westlichen und östlichen Rand des Plangebietes ausgebildet sind.

An das Plangebiet grenzen im Westen, Süden und Osten unterschiedlich strukturierte Wald- und Gehölzbestände an, von denen aber nur ein Weiden-Bruchwald als gesetzlich geschützter Biotoptyp gilt. Dies gilt auch für einen Steilhang, der im Nordwesten im Anschluss an einen Siedlungskomplex ausgebildet ist und ein Feldgehölz trägt.

Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie sind weder im Plangebiet noch im erweiterten Untersuchungsgebiet ausgebildet.

Die Abbildung 3 sowie die Tabelle 1 aus dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, fassen die Biotope zusammen und zeigen den Schutzstatus.

Biotope mit Schutzstatus befinden sich damit im Wesentlichen im Nordöstlichen Bereich, an der Nordwest,- und an der Südostseite des nördlichen Bereichs der Planfläche.

Brutvögel

Auf dem Plangebiet und in der unmittelbaren Nachbarschaft wurden insgesamt 34 Arten erfasst, von denen nur 9 Arten innerhalb der Grenzen des Plangebietes brüteten. Die erfassten Brutvogelarten sind in der nachfolgenden Tabelle 2, die Lage der Brutvorkommen besonders planungsrelevanter Arten in der Abbildung 4 aus dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag dargestellt.

Entsprechend der Dominanz von Acker- und Grünlandflächen sind für das Plangebiet am Boden brütende Offenlandarten besonders charakteristisch, von denen mit Kiebitz (zwei Revierpaare) und Feldlerche (1 Revierpaar) zwei, in Schleswig-Holstein als gefährdet eingestufte Arten, auftraten (vgl. Abbildung 4). Weitere Bodenbrüterarten waren Flussregenpfeifer und Fasan, die mit je einem Revierpaar festgestellt wurden.

Weiterhin für das Plangebiet besonders kennzeichnend sind einzelne Gehölzbrüter, die die Knick- und Heckenbestände sowie weitere Gehölze besiedelten. So konnten je ein Revierpaar des in Anhang I der Vogelschutzrichtlinien geführten Neuntöters und des bundesweit gefährdeten Bluthänflings nachgewiesen werden (Abbildung 4). Weitere typische Arten der Halboffenlandschaft waren Dorn- und Klappergrasmücke sowie die Goldammer und Zilpzalp.“

„Die Sumpf- und Ruderalfluren als Sonderstandorte wurden durch Sumpfrohrsänger und Rohrammer besiedelt, die in der westlichen ruderalisierten Sumpfreitgrasflur brüteten.

Alle weiteren in Tabelle 2 aufgeführten Arten wurden in den Wald- und Gehölzbeständen westlich, südlich und östlich des Plangebietes sowie im Siedlungskomplex nordwestlich des Plangebietes erfasst. Unter den Arten finden sich hauptsächlich weit verbreitete und häufige Gehölzbrüter, die verschiedene Gehölzbestände besiedeln, doch treten mit Misteldrossel, Buntspecht, Sperber und Kernbeißer durchaus auch Arten auf, die auf ältere und strukturreichere Waldbestände angewiesen sind. Zur Zugzeit im Frühjahr wurden im Umfeld des Plangebietes Arten wie Waldwasserläufer, Bekassine, Wiesenschafstelze, Wiesenpieper und Waldschnepfe (im Wald) beobachtet. Regelmäßig Nahrungsgäste waren darüber hinaus Mäusebussard, Graureiher und Kolkrabe.

Amphibien

„Für die Gruppe der Amphibien liegen im Artkataster des Landes keine Hinweise auf Artvorkommen im Plangebiet vor. Im Gegensatz zu sich südlich anschließenden und westlich der Bahnlinie gelegenen Flächenkomplexe weist das Plangebiet auch keine als Laichhabitat geeignete Gewässer auf. Der im südlichen Plangebiet verlaufende Graben weist infolge fehlender kontinuierlicher Wasserführung keine Habitateignung als Laichgewässer auf. Die intensiv bewirtschafteten Nutzflächen im Plangebiet zeigen ebenfalls keine Habitateignung als Sommerlebensraum für Amphibien auf“.