5.2 Entsorgung
Anfallendes Niederschlagswasser der Verkehrs- und Wegeflächen wird überwiegend mittels des angrenzenden Grabensystems entwässert.
Das Niederschlagswasser im Sondergebiet Nr. 2 wird über Entwässerungsleitungen zunächst einem Regenrückhaltebecken im Bereich des Geräteschuppens zugeführt und von dort in das Grabensystem geleitet.
Das Niederschlagswasser im Sondergebiet 1 wird ebenfalls über Regenwasserleitungen abgeführt, die zentral in der Fläche in einer größeren Vorflutleitung münden (DN 500). Die zentrale Leitung ist in der Planzeichnung verortet.
Sie nimmt das Wasser des im Nordosten liegenden Teiches auf, speist die im Sondergebiet 1 liegende Zisterne und mündet in einem Regenrückhaltebecken nördlich des Plangebiets im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Welmbüttel. Von dort besteht ein Überlauf in das Verbandsgewässer 09.58.06 des Sielverbandes Broklandsautal (Eider-Treene-Verband). Es besteht eine Einleitgenehmigung. Auch die Gräben des Plangebietes entwässern am Ende in das Regenrückhaltebecken.
Über das Regenrückhaltebecken wird auch die Standortschießanlage entwässert. Baumaßnahmen am Regenrückhaltebecken bedürfen insoweit einer Abstimmung mit der Bundeswehr.
Im Sozialgebäude (Sondergebiet 2) befinden sich Toilettenanlagen. Das Schmutzwasser wird über erdverlegte Leitungen in eine vorhandene Kläranlage eingeleitet.
Die Abfallentsorgung ist im Kreis Dithmarschen durch Satzung geregelt. Die Entsorgung ist zwischen Vorhabenträger und Entsorgungsunternehmen direkt zu regeln.