Planungsdokumente: Gemeinde Gaushorn - vorhabenbezogener B-Plan 1 "ehemaliges Bundeswehrlager"
Begründung
Bau- und Bodendenkmäler
Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale durch die Umsetzung der vorliegenden Planung können aktuell nicht festgestellt werden.
Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Auf § 15 des Denkmal-schutzgesetzes wird weitergehend verwiesen.
Sonstige Sachgüter
Mit der Planung ist vorgesehen, die Nachnutzung des ehemaligen Bundeswehrgeländes als Übungsfläche für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu ermöglichen. Neben dieser Nutzung sollen auf einer Teilfläche Gebäude als Lagerflächen mit Einschränkungen genutzt werden können.
Die im Plangebiet vorhandenen Gebäude und Anlagen werden einer neuen wirtschaftlichen Nutzung zugeführt.