Planungsdokumente: Gemeinde Gaushorn - vorhabenbezogener B-Plan 1 "ehemaliges Bundeswehrlager"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.2.8.1 Bestand

Bau- und Bodendenkmäler

Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale durch die Umsetzung der vorliegenden Planung können aktuell nicht festgestellt werden.

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Auf § 15 des Denkmal-schutzgesetzes wird weitergehend verwiesen.

Sonstige Sachgüter

Mit der Planung ist vorgesehen, die Nachnutzung des ehemaligen Bundeswehrgeländes als Übungsfläche für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu ermöglichen. Neben dieser Nutzung sollen auf einer Teilfläche Gebäude als Lagerflächen mit Einschränkungen genutzt werden können.

Die im Plangebiet vorhandenen Gebäude und Anlagen werden einer neuen wirtschaftlichen Nutzung zugeführt.