Planungsdokumente: Gemeinde Gaushorn - vorhabenbezogener B-Plan 1 "ehemaliges Bundeswehrlager"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.3.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden zunächst in der folgenden Tabelle für jedes Schutzgut kurz dargestellt und anschließend in einer Gesamtprognose zusammengefasst.

Tab.: Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung

UmweltauswirkungenGrad der Beeinträchtigung
Biotope, Tiere, Pflanzen, Biol. Vielfalt Natura-2000-GebieteInanspruchnahme von Freifläche geringer bis allgemeiner Bedeutung Beeinträchtigung durch die Planung+ O
Boden FlächeBeeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Flächenversiegelung Inanspruchnahme von Freifläche+ +
WasserBeeinträchtigungen des Bodenwasserhaushaltes+
Klima, Luft Veränderung des örtlichen Kleinklimas durch Flächenversiegelung+
LandschaftSondergebiete umgeben von Waldbeständen Vorbelastung durch bestehende BebauungO
Mensch:
ErholungseignungPlangebiet nicht öffentlich zugänglich O
ImmissionenSchallimmissionen, Vorbelastung angrenzende Schießanlage+ ++
Kultur-, SachgüterBeeinträchtigung von Kultur- und SachgüternO
Wechsel- wirkungenVerstärkung von erheblichen AuswirkungenO

+++ starke Beeinträchtigung, ++ mittlere Beeintr., + geringe Beeintr., O keine Beeintr.

Die Bestandsaufnahme der Schutzgüter und die Beschreibung der Umweltauswirkungen zeigen, dass von der Flächeninanspruchnahme Flächen von allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz betroffen sind. Das Schutzgut Boden wird dort, wo die Flächen versiegelt werden, erheblich beeinträchtigt. Insgesamt besteht durch den geringen Umfang der zusätzlichen Versiegelungen jedoch nur eine geringe Beeinträchtigung.

Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Tiere durch Lärmimmissionen bzw. Bewegungen von Menschen aus der Nutzung für BOS-Übungen und der Lagernutzung werden auch in der Gesamtbelastung nicht im erheblichen Bereich liegen. Insgesamt bleiben sie deutlich hinter der Vorbelastung aus der Standortschießanlage zurück.

Aufgrund der umgebenden Waldbestände sind erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung des Landschaftsraumes nicht zu befürchten.

Zur Minimierung der Auswirkungen auf geschützte Tierarten sind artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen zu treffen.

Darüber hinaus gehen von dem Vorhaben keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen aus.

9.3.2 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die Flächen im Plangebiet im Bestand in ihrer Biotop- und Nutzungsstruktur, wie sie unter Ziffer 9.2.1 bis 9.2.9 schutzgutbezogen als Basisszenario (Bestandssituation) beschrieben sind, voraussichtlich bestehen.

Die Entwicklung des Umweltzustandes wird sich bei Nichtdurchführung der Planung voraussichtlich nicht wesentlich von dem beschriebenen Basisszenario unterscheiden.

Die bisher unversiegelten Flächen blieben unversiegelt. Dies hätte jedoch keine wesentlichen positiven Umweltauswirkungen zur Folge, da es sich um nur geringe Flächengrößen handelt. Die Flächen sind von geringer bis allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.

Die geplante Nutzung durch die BOS-Übungen und die Wiederaufnahme der Lagernutzung in geringer Frequenz und mit Beschränkung auf bestimmte Zeiten im Jahr würden unterbleiben.

Die Vorbelastung durch den Betrieb der benachbarten Standortschießanlage der Bundeswehr mit Lärmwirkungen würde bestehen bleiben. Ebenso würde der Bestand an Gebäuden und Erschließungsflächen im Gebiet erhalten bleiben.

Insgesamt sind somit bei Nichtdurchführung der Planung keine negativen und keine wesentlichen positiven Auswirkungen zu erwarten.

9.4 Vermeidung, Verhinderung, Minimierung und Ausgleich