Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.2.8.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

In der verbindlichen Bauleitplanung werden Maßnahmen zur Eingliederung des Baugebietes im Ortsbild und in der Landschaft festgesetzt. Die vorhandenen Waldränder im Westen und Norden, bilden weiterhin eine natürliche Abgrenzung sowohl beim geplanten Baugebiet als bei der Ortslage an der Stelle.

8.2.9. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

8.2.9.1. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden

Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen wie Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung, die architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch ansprechende Vorhaben eingeschränkt werden können.

Innerhalb bzw. im Bereich der Planfläche sind keine Kulturdenkmäler vorhanden. Es sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter im Bereich der Planfläche zu erkennen.

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