8.2.8.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
In der verbindlichen Bauleitplanung werden Maßnahmen zur Eingliederung des Baugebietes im Ortsbild und in der Landschaft festgesetzt. Die vorhandenen Waldränder im Westen und Norden, bilden weiterhin eine natürliche Abgrenzung sowohl beim geplanten Baugebiet als bei der Ortslage an der Stelle.